Forderungen zur Europäischen Bürgerinitiative
Die EU-Kommission erarbeitet derzeit einen Gesetzesvorschlag für eine Europäische Bürgerinitiative. Die Europa-Union Deutschland hat in den Konsultationen ihre Forderungen mit eingebracht. EURACTIV.de dokumentiert.
Die EU-Kommission erarbeitet derzeit einen Gesetzesvorschlag für eine Europäische Bürgerinitiative. Die Europa-Union Deutschland hat in den Konsultationen ihre Forderungen mit eingebracht. EURACTIV.de dokumentiert.
Die EU-Kommission erarbeitet derzeit eine Gesetz, das detailliert regeln soll, wie die Bürger Europas mittels einer Europäischen Bürgerinitiative ihre Stimme bei EU-Fragen erheben können.
Zuvor hatte die Kommission Vorschlägen und Fragen im
Grünbuch zur Europäischen Bürgerinitiative erarbeitet. Bis Ende Januar konnte jeder seine Ideen einbringen. (EURACTIV.de vom 12. November 2009)
Kein Bürgerinteresse an Bürgerinitiative
Von knapp 500 Millionen Bürgern in der EU haben sich offenbar nur etwa 100 Einzelpersonen an den Konsultationen beteiligt. Dazu kommen noch eine Reihe von Verbänden und staatlichen Stellen. Die Kommission hat einige Stellungnahmen hier veröffentlicht.
In der Liste fehlt allerdings bisher zum Beispiel die Stellungnahme der Europa-Union Deutschland. EURACTIV.de stellt die Stellungnahme
hier zum Download zur Verfügung.
Kernforderungen
Die neun Kernforderungen der Europa-Union Deutschland sind nachfolgend aufgelistet:
1. An der europäischen Bürgerinitiative sollten sich Bürgerinnen und Bürger aus mindestens fünf EU-Mitgliedsstaaten beteiligen.
2. Als Mindestzahl der Unterzeichner je Mitgliedsstaat sollte ein Quorum von 0,1 Prozent der jeweiligen Bevölkerung ausreichen.
3. Das Mindestalter für eine Beteiligung an der Bürgerinitiative sollte bei 16 Jahren liegen.
4. Eine Bürgerinitiative sollte drei Punkte klar benennen: a) den präzisen Gegenstand des Vorschlags mit Angabe der Rechtsgrundlage, b) die Zielsetzung des Vorschlags, c) eine inhaltliche Begründung des Vorschlags.
5. Die Sammlung von Unterstützungsbekundungen sollte so bürgerfreundlich wie möglich gestaltet sein. D. h., sie müssen beispielsweise per Unterschriftenliste frei und direkt sowohl „auf der Straße“ als auch online gesammelt werden können.
6. Der Zeitraum für die Sammlung von Unterschriften sollte bei 18 Monaten liegen.
7. Die Kommission sollte ein besonderes "Büro für Bürgerinitiativen" einrichten und den Initiatoren auf Anfrage rechtliche Auskunft und Beratung zur Verfügung stellen.
8. Die Initiatoren einer Bürgerinitiative sollten einen Transparenzbericht über die Finanzierung der Bürgerinitiative vorlegen und die wesentlichen Finanzierungsquellen offen legen müssen.
9. Die Kommission sollte verpflichtet werden, in einem Zeitraum von einem Monat das Erreichen der festgelegten Quoren zu überprüfen. Innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten sollte die Kommission den Gesetzesvorschlag an Rat und Parlament übermitteln.
red.