Gefährliches in medizinischen Geräten

Die EU weitet das Verbot gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten aus. Die Verbote werden nun auch in medizinischen Apparaten und Überwachungsanlagen gelten. Langfristig sollen Neu- und Altgeräte überhaupt keine verbotenen Stoffe mehr enthalten. EURACTIV.de liefert Einzelheiten und Reaktionen.

Nicht überall kann der Bleianteil eliminiert werden. Aber in medizinischen Geräten werden gesundheitsgefährdende und gefährliche Stoffe verboten (Foto: Malik)
Nicht überall kann der Bleianteil eliminiert werden. Aber in medizinischen Geräten werden gesundheitsgefährdende und gefährliche Stoffe verboten (Foto: Malik)

Die EU weitet das Verbot gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten aus. Die Verbote werden nun auch in medizinischen Apparaten und Überwachungsanlagen gelten. Langfristig sollen Neu- und Altgeräte überhaupt keine verbotenen Stoffe mehr enthalten. EURACTIV.de liefert Einzelheiten und Reaktionen.

Für eine breite Palette von Geräten – Fernsehapparate, Radios, Videokameras und IT-Anlagen – bestehen schon heute Regelungen. Nun kommen weitere Bereiche hinzu.

Die dahinter stehende Brisanz: In Europa werden mehr als neunzig Prozent der elektrischen und elektronischen Altgeräte auf Deponien entsorgt. Das sind insgesamt mehr sechs Millionen Tonnen Abfall jährlich. Die daraus resultierenden Emissionen in die Luft sind eine Gefahr für Gesundheit und Umwelt.

Die Stoffe, um die es hier geht, sind vor allem Blei, aber auch Cadmium, Quecksilber, sechswertiges Chrom, polybromierte Biphenyle, polybromierte Diphenyläther und andere.

Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten, die künftig ebenfalls unter die Regeln fallen, haben acht Jahre Übergangszeit zur Umstellung. In Übereinstimmung mit der Chemikalien-Verordnung REACH wird ein unkomplizierterer und effizienterer Mechanismus eingeführt, mit dem die Liste verbotener Stoffe überprüft und geändert wird.

Die bereits bestehende Richtlinie hat nach Informationen der Europäischen Kommission sowohl in der EU als auch weltweit zu bedeutenden Fortschritten bei der Herstellung von Elektro- und Elektronikgeräten geführt. Sie trägt dazu bei, dass zahlreiche seltene Stoffe, die in diesem Bereich Verwendung finden, wiederverwertet werden.

Der heute (Mittwoch) vom Europäischen Parlament verabschiedete Text muss nun von den EU-Staaten im Rat formell angenommen werden. Die Mitgliedsstaaten haben dann 18 Monate Zeit, die Richtlinie in einzelstaatliches Recht zu übertragen.

Verfahren werden straff und effizient

Die Europäische Kommission begrüßt das heutige Votum des Europäischen Parlaments. Die im Entwurf vorliegenden Rechtsvorschriften, die die Kommission 2008 vorgeschlagen hat, stärken das bestehende Recht. Sie straffen die Verfahren, nach denen künftig Beschränkungen für Stoffe festgelegt werden, und bringen es mit anderen Rechtsvorschriften für chemische Stoffe in Einklang.

EU-Umweltkommissar Janez Poto?nik erklärte: „Wir verwenden immer mehr elektrische und elektronische Erzeugnisse und müssen sicherstellen, dass ihre Wirkungen auf die Umwelt und die öffentliche Gesundheit möglichst gering sind, und zwar sowohl bei ihrer Verwendung als auch bei ihrer Entsorgung.“

Auch Überwachungsanlagen betroffen

Die Tatsache, dass neue Gerätekategorien wie etwa medizinische Geräte oder Überwachungsinstrumente berücksichtigt werden, werde sich positiv auf die Umwelt auswirken. „Auf mittlere bis längere Sicht werden Neu- und Altgeräte keine verbotenen Stoffe mehr enthalten.“

Die Richtlinie zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (RoHS-Richtlinie, RoHS ist die Abkürzung für Restriction of certain Hazardous Substances) hat bewirkt, dass seit ihrem Inkrafttreten im Jahr 2003 Tausende Tonnen verbotener Stoffe nicht mehr einfach weggeworfen wurden und möglicherweise in die Umwelt gelangten.

Die RoHS-Richtlinie diente zudem als Vorbild für ähnliche Vorschriften, die in wenigstens 15 Rechtssystemen außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums eingeführt wurden.

Die überarbeitete Richtlinie

Die Richtlinie gilt für eine breite Palette an stromverbrauchenden Erzeugnissen, darunter kleine und große Haushaltsgeräte, IT- und Telekommunikationsanlagen sowie Verbrauchsgüter wie Radio- und Fernsehgeräte, Videokameras und Hi-Fi-Systeme.

Mit der heute beschlossenen Änderung der Richtlinie sollen ihre Umsetzung und Durchsetzung verbessert werden. Ihre Kohärenz mit anderen EU-Vorschriften wie REACH oder dem neuen Rechtsrahmen für die Vermarktung von Produkten soll gesteigert werden.

Zu den wichtigsten Elementen zählen:

·         Der Anwendungsbereich der Richtlinie wird auf sämtliche Elektro- und Elektronikgeräte einschließlich medizinischer Geräte und Überwachungsinstrumente ausgedehnt.

·         Elektro- und Elektronikgeräte, die nicht unter die derzeitige Richtlinie fallen, aber von der überarbeiteten Richtlinie erfasst werden, müssen die Anforderungen erst nach einer Übergangszeit von acht Jahren erfüllen, damit die Hersteller Zeit zur Umstellung haben.

·         In Übereinstimmung mit REACH wird ein weniger komplizierter und effizienterer Mechanismus zur Überprüfung und Änderung der Liste verbotener Stoffe eingeführt, wodurch weitere Stoffe anhand wissenschaftlicher Erkenntnisse und besonderer Kriterien berücksichtigt werden können; Änderungen können dann im Ausschussverfahren erfolgen.

·         Die Vorschriften für von dem Verbot ausgenommene Stoffe werden weiter gestrafft, damit die Wirtschaftsbeteiligten Rechtssicherheit haben und die Kohärenz mit REACH gewährleistet ist.

·         Zentrale Begriffe werden klarer definiert, damit die EU-weit einheitliche Anwendung der Richtlinie gewährleistet ist.

·         Zur besseren Durchsetzung der Richtlinie auf einzelstaatlicher Ebene wird sie an dem Rechtsrahmen zur Vermarktung von Produkten ausgerichtet.

Nächste Schritte

Der heute verabschiedete Text muss nunmehr im Rat förmlich angenommen werden. Die neue Richtlinie tritt 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Anschließend haben die Mitgliedsstaaten 18 Monate Zeit, die Richtlinie in einzelstaatliches Recht zu übertragen. Bis dahin gilt weiter die RoHS-Richtlinie (Richtlinie 2002/95/EG).

Änderungen im Anwendungsbereich der Richtlinie, die sich aus der Überarbeitung ergeben, aber noch nicht Gegenstand einer Folgenabschätzung waren, wird die Kommission spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten der Richtlinie prüfen.

Links

Die Kommission hat vier Erklärungen zu Anwendungsbereich, Überprüfung, Nanowerkstoffen und Übereinstimmungstabellen vorgelegt. Diese und weitere Informationen findet man auf der Website der Europäischen Kommission zu Elektro- und Elektronikgeräten.

REAKTIONEN

Grüne: Ein klares Signal für den Markt

Rebecca Harms, Fraktionsvorsitzende der Grünen/EFA im Europäischen Parlament, erklärt:

"Die heute angenommene überarbeitete Richtlinie schränkt in Zukunft die Verwendung von weiteren gefährlichern Stoffen in Elektrogeräten ein und macht so diese Produkte sicherer und umweltfreundlicher.

Wir haben auch eine klare Methodologie für weitere Beschränkungen durchgesetzt, unabhängig vom Chemikalienrecht (REACH). Außerdem wurden weitere gefährliche Stoffe identifiziert, bei denen Handlungsbedarf besteht: PVC und halogenhaltige Flammschutzmittel. Obwohl wir Beschränkungen für diese Stoffe gerne jetzt schon eingeführt hätten, begrüßen wir, dass zumindest der Weg für weitere Maßnahmen bereitet ist. Der Markt erhält damit ein klares Signal, die Substitution von PVC und halogenhaltigen  Flammschutzmitteln fortzusetzen, bevor eine zukünftige Beschränkung in Kraft tritt.

Ein weiterer wichtiger positiver Aspekt ist die Ausweitung der Richtlinie auf alle Arten von Elektro- und Elektronikgeräten, sofern sie nicht explizit ausgenommen werden. Damit wird Rechtssicherheit geschaffen und der Wirkungsbereich beispielsweise auf Spielzeuge mit zusätzlichen elektronischen Funktionen oder Verlängerungskabel ausgeweitet. Das kommt dem Schutz von Verbrauchern und Umwelt zu Gute.

Außerdem ist es uns gelungen, eine Referenz zu Nanopartikeln für die Überprüfung zur Beschränkungen weiterer gefährlicher Stoffe zu verankern. Damit wird sichergestellt, dass diese nicht weiter der Aufmerksamkeit der Gesetzgeber entgehen können."

FDP: Gift in Solarzellen bleibt erlaubt

Holger Krahmer, umweltpolitscher Sprecher der FDP im EP: 

Das Europäische Parlament hat die Ausweitung des Verbots bestimmter Giftstoffe auf alle Elektro-Geräte ausgeweitet, gleichzeitg aber Ausnahmen, unter anderem für Solarzellen beschlossen. Diese dürfen weiterhin Cadmium enthalten, ein Umweltgift, das für andere Anwendungen nicht mehr zugelassen ist. Ein Widerspruch, sagt Holger Krahmer, umweltpolitscher Sprecher der FDP im EP:
“Giftstoffe müssen kontrolliert werden – zum Beispiel in Elektrogeräten. Nur für Solarzellen wird hier ein Reservat errichtet, das ist nicht nachvollziehbar. Auch Solarzellen werden entsorgt, das enthaltene Cadmium kann die Umwelt belasten. Hier hat eine Lobby erfolgreich die eigenen Interessen durchgesetzt. Bei der Richtlinie über die Entsorgung von Elektronikschrott, die im kommenden Frühjahr verabschiedet werden soll, führen wir die gleiche Debatte. Das Parlament hat dann die Gelegenheit etwas mehr kritische Distanz zur Solarlobby zu zeigen.”

SPD: Giftarmer Elektroschrott gut für Umwelt, Gesundheit und Ressourcen-Effizienz

Im Grundsatz unterstützt die SPD-Europaabgeordnete Jutta Haug das Ergebnis. Allerdings bedauert die Sozialdemokratin, dass die überarbeitete Richtlinie nicht konsequent und ehrgeizig genug sei: "Die verabschiedete Neufassung wird der internationalen Vorreiterrolle, die die EU mit der RoHS-Gesetzgebung bisher eingenommen hat, allerdings nicht gerecht", stellte Haug fest. "Eine sofortige Beschränkung weiterer Stoffe, zumindest der für Gesundheit und Umwelt eindeutig gefährlichsten Flammschutzmittel und Weichmacher, hätte ein wichtiges Signal setzen können. Die innovativsten Firmen, die bereits Ersatzstoffe entwickeln und verwenden, wurden durch die rückschrittliche Haltung der konservativ-liberalen Mehrheit im Parlament und im Rat enttäuscht."

Es wurde jedoch nach Haugs Auffassung ein klares Verfahren sowie stringente Kriterien entwickelt, nach denen die Kommission innerhalb der nächsten drei Jahre neue Stoffbeschränkungen vorschlagen muss. "Die Gesundheit der Beschäftigten bei Sammlung oder Recycling von Elektrogeräten dürfen wir nicht gefährden, genauso wenig wie wir Umwelt­schäden riskieren dürfen – besonders, wenn zuverlässige Ersatzstoffe vorhanden sind! Das verlangt auch der Imperativ einer ressourcen-effizienten Wirtschaft: Denn das Recycling von Edelmetallen aus Computern und anderen Geräten rentiert sich viel weniger, wenn Altgeräte mit Gefahrenstoffen belastet sind. Aber genau auf diese Rohstoffe sind wir in Zukunft noch mehr angewiesen!"

Positiv bewertete die Europaabgeordnete, dass mittelfristig der Anwendungsbereich der Richtlinie auf alle Elektrik- und Elektronikgeräte ausgeweitet wird. "Bei den rapiden Neuentwicklungen auf dem Produktmarkt, sei es das leistungsstärkere Notebook oder der blinkende Turnschuh, bedeutet das eine erhöhte Rechts-sicherheit." Die lange Liste von Ausschlüssen aus dem Anwendungsbereich hält Haug allerdings weiterhin für bedenklich: "Vor allem der Ausschluss von Photovoltaik-Modulen ist inakzeptabel. Ein Sektor wie die Solarenergie, der umwelt­politischen Modellcharakter haben sollte, zieht sich hier aus der Verantwortung. Das wird nicht nur der Glaubwürdigkeit der Branche schaden, sondern setzt auch inter­national ein falsches Signal. Vor der nächsten Revision der Richtlinie muss die Kommission nochmals gründlich untersuchen, ob wir die Verwendung von Giftstoffen – wie Cadmiumtellurid – im Kampf gegen Klimawandeln wirklich dulden dürfen."

Red.