Gibt es in Deutschland Flüchtlinge "erster und zweiter Klasse"?

Die Integration von Ukrainern in die deutsche Gesellschaft und den Arbeitsmarkt hat besser funktioniert als während der Flüchtlingskrise, vor allem weil sie besser behandelt werden.  Flüchtlingsorganisationen werfen der Politik Führungsversagen vor.

Euractiv.de
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Nach der russischen Aggression gegen die Ukraine aktivierte die EU zum ersten Mal die Richtlinie über den vorübergehenden Schutz (TPD) - ein 20 Jahre altes Gesetz, das der Aufnahme von Flüchtlingen dienen soll. [Mo Photography Berlin]

Die Integration von Ukrainern in die deutsche Gesellschaft und den Arbeitsmarkt hat besser funktioniert als während der Flüchtlingskrise, vor allem weil sie besser behandelt werden.  Flüchtlingsorganisationen werfen der Politik Führungsversagen vor.

Nach Russlands Invasion der Ukraine aktivierte die EU zum ersten Mal die Richtlinie über den vorübergehenden Schutz – ein 20 Jahre altes Gesetz, das der Aufnahme von Flüchtlingen dienen soll.

Die Maßnahme ermöglichte es Ukrainern, sich frei in der EU zu bewegen, gab ihnen das sofortige Recht, innerhalb der EU zu leben und zu arbeiten, und bot ihnen Zugang zu Sozialleistungen wie Wohnraum und medizinischer Versorgung.

Außerdem erhielten sie einen befristeten Aufenthaltsstatus, ohne ein kompliziertes Asylverfahren durchlaufen zu müssen.

Während die deutsche Nichtregierungsorganisation „Pro Asyl“ das vereinfachte Verfahren für Ukrainer begrüßt, warnt sie nun vor „Flüchtlingen erster und zweiter Klasse“ – Menschen aus Drittländern, die nicht die gleichen Möglichkeiten haben, selbst wenn sie ebenfalls vor einem Krieg in ihrer Heimat fliehen.

“Viele Menschen wurden privat bei Menschen in ihre Wohnungen aufgenommen. Die gesetzliche Lage hat das ermöglicht, dass die Zivilgesellschaft, als auch die ukrainische Community, in diesem Ankunftsprozess von den Menschen aus der Ukraine viel helfen konnte, sowohl bei der Aufnahme, Unterbringung als auch beim Ankommen in Deutschland“, sagte Tareq Alaows, Pro Asyl-Sprecher für Flüchtlingspolitik, gegenüber EURACTIV.

“Das wurde bisher noch nicht ermöglicht für alle anderen Gruppen. Also weder für Menschen aus Afghanistan als auch für Menschen aus Syrien wurde das ermöglicht”, beklagte Alaows.

Nach ihrer Ankunft in Deutschland werden Flüchtlinge und Asylsuchende aus anderen Drittländern derzeit in „Aufnahmezentren“ untergebracht. Diese befinden sich oft außerhalb größerer Städte, wo es kaum Kontakt zum Rest der Gesellschaft gibt und sie sich nicht aussuchen können, in welcher Region sie untergebracht werden.

“Obwohl wir zum Beispiel eine große Community aus Syrien haben, müssen diese Menschen in den Erstaufnahmeeinrichtungen leben und sie haben keine freie Auswahl welche Aufnahmeeinrichtung. Das heißt, es kann sein, dass ich einen Bruder in Hamburg habe, aber trotzdem in eine Aufnahmeeinrichtung in Bayern verteilt werde.”

Dadurch, dass sie unter anderen Flüchtlingen leben und wenig Kontakt zu Muttersprachlern haben, könnten sie auch nicht so schnell Sprachkenntnisse erwerben, wie es die Ukrainer derzeit können.

Solange die Menschen in diesen Erstaufnahmeeinrichtungen leben, dürfen sie zudem in den ersten neun Monaten nach ihrer Ankunft nicht arbeiten.

„Das betrifft Menschen aus allen anderen Herkunftsstaaten”, sagte Alaows. Er kritisierte einen fehlenden politischen Willen.

Ukrainern hingegen werde, etwa in Berlin, sofort nach der Online-Antragstellung automatisch eine Bescheinigung über die Arbeitserlaubnis zugesandt.

„Ukrainische Menschen haben auch gar keine Schuld daran, sondern eher die Politik, die nicht den Willen hat, geflüchtete Menschen gleichzubehandeln”, sagte er.

Situation ’nicht vergleichbar‘

Auf die Diskrepanz angesprochen, erklärte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), die Situation der Ukrainer sei nicht mit der von anderen Flüchtlingen oder Migranten vergleichbar.

„Es findet weder eine Bevorzugung noch eine Benachteiligung gegenüber Geflüchteten aus anderen Staaten statt, weil beide Gruppen nicht miteinander vergleichbar sind“, hieß es gegenüber EURACTIV.

„Geflüchtete aus der Ukraine fallen, sofern sie bestimmte Bedingungen erfüllen, unter die EU-Richtlinie für die Gewährung vorübergehenden Schutzes (Massenzustrom-Richtlinie), die ihnen einen Schutzstatus ohne Durchlaufen eines Asylverfahrens gewährt.“

Die Entscheidung wurde ursprünglich am 4. März 2022 getroffen, eine Woche nach Beginn des russischen Krieges. Sie wurde kürzlich bis März 2024 verlängert.

„Bei Geflüchteten, die ein reguläres Asylverfahren durchlaufen, steht die Schutzbedürftigkeit hingegen zu Beginn des Verfahrens noch nicht fest. Sobald ein Schutztitel erteilt wird, haben auch diese Geflüchteten unbeschränkten Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt“, betonte das Ministerium.

Nach Ansicht von Alaows ist eine solche Argumentation jedoch nicht überzeugend.

„Das zeigt, […] dass wir alles anders machen können.“, sagte er. “Also man hätte den vorübergehenden Schutz zum Beispiel für Syrer Anfang 2015 aktivieren können. Das wurde damals aber nicht aktiviert.”

“Es war die EU, die das nicht aktiviert hat“, fügte Alaows hinzu. „Aber Deutschland könnte auf europäischer Ebene eine Rolle spielen, indem sie das proaktiv fordern. Keiner hat es damals gefordert.”

“Syrer sind 2015 auch vor dem russischen Regime und russischen Raketen geflohen, genau wie ukrainische Menschen gerade. Da sehe ich keine Unterscheidung zwischen den Menschen oder zwischen den Krisen, die die Menschen gleichermaßen betreffen“, sagte Alaows.

“Ich weiß nicht, was die Begründung ist, ehrlich gesagt. Ich kann es gar nicht anders beschreiben, als dass das einfach eine Frage von Diskriminierung, von Rassismus ist”, sagte er.

Praktische Herausforderungen bleiben

In der Zwischenzeit betonen die Beteiligten, dass trotz der aktivierten Option für einen einfachen Zugang zum Arbeitsmarkt in der Praxis weiterhin Herausforderungen bestehen.

„Integration in Beschäftigung braucht Zeit“, hieß es vom Arbeitgeberverband BDA gegenüber EURACTIV.

„Die rechtlichen Voraussetzungen für die Anwendung der EU-Richtlinien zum vorübergehenden Schutz sind gut, aber es gibt praktische Hürden.“

„Da die meisten Geflüchteten keine Deutschkenntnisse besitzen, besuchen sie im Regelfall einen Sprachkurs, bevor sie einer Beschäftigung nachgehen.“

„Generell fehlen vielfach Betreuungsplätze für die Kinder. Auch die Hürden bei der Anerkennung beruflicher Qualifikationen in reglementierten Berufen erschweren eine Beschäftigungsaufnahme“, hieß es weiter.

Seit Beginn des russischen Krieges gegen die Ukraine wurden in Deutschland mehr als eine Million Flüchtlinge registriert, die meisten von ihnen Frauen und Kinder.

Inzwischen seien insgesamt 159.000 Ukrainer auf dem deutschen Arbeitsmarkt regulär beschäftigt, darunter auch Ukrainer, die schon vorher in Deutschland gelebt haben.

Bei den Ukrainern in Deutschland lag die Beschäftigungsquote im Januar 2023 bei 20 Prozent, gegenüber 52 Prozent vor Kriegsbeginn, so das Ministerium. Selbstständige sind in der Quote nicht enthalten.

[Bearbeitet von Alexandra Brzozowski/Zoran Radosavljevic]