"Glatter Etikettenschwindel"

Die EU plant, gewerbliche und öffentliche Auftraggeber zu einer besseren Zahlungsmoral zu erziehen. Die Bauindustrie wehrt sich vehement gegen die hierzu geplante Richtlinie. Dass die Gesetzgebung auch noch unter dem politischen Etikett "mittelstandsfreundlich" laufe, sei geradezu eine "Frechheit".

Müssen Baufirmen ihren Auftraggebern künftig „Zwangskredite“ mit Laufzeiten von drei Monaten und mehr gewähren? Foto: dpa
Müssen Baufirmen ihren Auftraggebern künftig "Zwangskredite" mit Laufzeiten von drei Monaten und mehr gewähren? Foto: dpa

Die EU plant, gewerbliche und öffentliche Auftraggeber zu einer besseren Zahlungsmoral zu erziehen. Die Bauindustrie wehrt sich vehement gegen die hierzu geplante Richtlinie. Dass die Gesetzgebung auch noch unter dem politischen Etikett „mittelstandsfreundlich“ laufe, sei geradezu eine „Frechheit“.

Die EU will staatliche Behörden und Unternehmen zu einer besseren Zahlungsmoral verpflichten. Öffentliche Einrichtungen müssen ihre Rechnungen künftig innerhalb von 30 Tagen bezahlen. Unternehmen müssen eine Frist von 60 Tagen einhalten, die nur noch in besonders begründeten Fällen überschritten werden darf. Bei Fristverletzungen sind 8 Prozent Verzugszinsen fällig.

Die neue Richtlinie, die das EU-Parlament am Dienstag (5. Oktober) beschließen will, stößt bei der Bauindustrie auf harsche Kritik. Sie werde zu deutlich verlängerten Zahlungsfristen führen. Der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie (HDB) erklärt gegenüber dem Handelsblatt, dass die geplante Rechtsänderung an deutschen Standards gemessen "glatter Etikettenschwindel" sei.

Müssen Baufirmen "Zwangskredite" gewähren?

HDB-Hauptgeschäftsführer Michael Knipper sagte, dass die Richtlinie faktisch dazu führe, dass Baufirmen ihren Auftraggebern künftig "Zwangskredite" mit Laufzeiten von drei Monaten und mehr gewähren müssten. Gewerbliche Aufftraggeber hätten nun die Möglichkeit, gleich ein Zahlungsziel von 60 Tagen in ihren Geschäftsbedingungen vorzugeben, ohne dass dies angreifbar sei. Bisher galt die Frist von 30 Tagen auch als gerichtlich anerkannter Richtwert.

Die in der Richtlinie zusätzlich vorgesehene neue "Abnahmefrist" von 30 Tagen sei insbesondere für die Bauindustrie eine Verschlechterung. In der Praxis würden Rechnungen hier ohnehin erst nach erfolgter Abnahme fällig und nicht nach Fertigstellung. Somit dehne sich die Standard-Zahlungsfrist letztlich sogar auf mindestens 90 Tage aus, so Knipper.

Die Gesetzgebung vor diesem Hintergrund auch noch als "mittelstandsfreundlich" zu bezeichnen, sei geradezu eine "Frechheit", schimpft Knipper. Baufirmen würde im Ergebnis durch verzögerte Zahlungseingänge in erheblichem Maße Liquidität entzogen. Man müsse eigentlich von einer Richtlinie sprechen, "die Auftraggebern beim Optimieren ihres Cash Flow hilft".

Hintergrund

Die Änderung der Richtlinie zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr ist eines der Schlüsselelemente des Small Business Act (SBA), mit dem die EU-Kommission kleine und mittlere Unternehmen (KMU) unterstützen will. Bei dem Gesetz handelt es sich um eine Mindestharmonisierung. Die nationalen Parlamente können ihre Regierungen auch zu noch schärferen Regeln drängen. In Ausnahmefällen darf die Zahlungsfrist im öffentlichen Bereich auf bis zu 60 Tage verlängert werden, etwa wenn Verwaltungsvorgänge und -Prüfungen dies erforderlich machen.

Zahlungsfristen von über 60 Tagen sollen weiterhin möglich bleiben, müssen allerdings ausdrücklich vereinbart werden und dürfen nicht grob unbillig für den Gläubiger sein.

Die Richtlinie soll verhindern, dass KMU unverschuldet durch verspätete Zahlungen in Liquiditätsprobleme geraten. Außerdem sollen sie vor "Zahlungsfrist-Diktaten" mächtigerer Geschäftspartner geschützt werden.

Der europäischen Volkswirtschaft enstehen jedes Jahr 179 Milliarden Euro Schaden durch verspätete Zahlungen, schätzt die EU-Kommission. Derzeit gäbe es unbezahlte Rechnungen von 90 Milliarden Euro. Zwei Drittel davon entfielen auf die öffentliche Hand und ein Drittel auf Unternehmen.

dto

Links / Dokumente

Handelsblatt: EU-Richtlinie droht Zahlungsmoral zu verschlechtern (4. Oktober 2010)

EU-Parlament:
Late payments: Parliament strikes deal with Council (14. September 2010)

EU-Kommission: Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr (8. April 2010)

Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz: Entwurf eines Berichts (4. Februar 2010)

Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz: Änderungsanträge 16-210 (10. März 2010)

EURACTIV.de: EU zwingt öffentliche Hand und Unternehmen zu besserer Zahlungsmoral (14. September 2010)

EURACTIV.de: Neue EU-Regeln zum Zahlungsverzug (29. April 2010)