Ifo-Institut: CETA führt zu Steigerung des Pro-Kopf-Einkommens in Deutschland

Das geplante EU-Freihandelsabkommen mit Kanada (CETA) könnte dem Münchner Ifo-Instituts zufolge langfristig die Exporte Deutschlands nach Kanada verdreifachen und die Importe verdoppeln. Zur Erreichung dieser positiven Effekte seien die umstrittenen Investor-Staats-Schiedsgerichte nicht notwendig.

Euractiv.de
Die seit dem Jahr 2009 laufenden Verhandlungen zum Wirtschafts- und Handelsabkommen mit Kanada (CETA) wurden Anfang August 2014 abgeschlossen.
Welche Auswege gibt es, wenn die Europäische Union ihre gemeinsame Handelspolitik zu Grabe trägt? [<a href="https://www.flickr.com/photos/eci_ttip/15571526259/in/photolist-pJ19fF-mkQ3Vo-mkQ413-mkQ47f-mkN66k-mkN5TX-mkQ4by-mkQ4g3-mkN5F2-XnTDo-o6bzKr-o6aS7h-ono3fr-ono1m6-XiDd2-Xo3LN-XnS17-XnYrs-Xo6TN-XnWXN-XiHnT-Xo7RW-Xit4R-Xo6d3-XiAQi-XiyNc-Xo1KE-XiCia-Xo2r3-XitFi-4LoKxH-4Lt239-4LoNpk-4LoMAp-pJ4Efc-9K4KT9-p4Dcv3-p4Dcu1-pJ19eP-q1yBPm-pJ78mf-p4Dcmf-pJ78ou-nqNW9L-nqPmor-nH7quC-nFfWCU-nqNZag-q4Udtw-q52j6F" target="_blank" rel="noopener">Foto: Stop TTIP (CC BY-SA 2.0) </a>]

Das geplante EU-Freihandelsabkommen mit Kanada (CETA) könnte dem Münchner Ifo-Instituts zufolge langfristig die Exporte Deutschlands nach Kanada verdreifachen und die Importe verdoppeln. Zur Erreichung dieser positiven Effekte seien die umstrittenen Investor-Staats-Schiedsgerichte nicht notwendig.

Das Freihandelsabkommen zwischen der EU und Kanada könnte in Deutschland dauerhaft und langfristig einen Zuwachs des realen Pro-Kopf-Einkommens von 0,19 Prozent ermöglichen, bei der EU insgesamt sind es 0,22 Prozent. Kanada würde mit 2,97 Prozent allerdings deutlich stärker profitieren.

Das hat der Handelsexperte Gabriel Felbermayr vom ifo Institut München berechnet. Die Ergebnisse präsentiert er heute bei einer öffentlichen Anhörung im Wirtschaftsausschuss des Bundestages.

„Die größten Nutznießer in Deutschland wären die Konsumenten von Agrarprodukten und ressourcenintensiv erstellten Produkten sowie die Konsumenten von fossiler Energie, weil sie nun billiger im Ausland einkaufen können. Dazu würden vor allem auch ärmere Bevölkerungsschichten gehören“, sagt Felbermayr.

Zur Erreichung dieser positiven Effekte seien die umstrittenen Investor-Staats-Schiedsgerichte nicht notwendig. „Das Investitionskapitel sollte jedenfalls auf ausländische Direktinvestitionen beschränkt sein und zu keiner Vergemeinschaftung politischer Risiken in der EU führen“, erklärte Felbermayr.

Ob der globale Investitionsschutz wirklich am besten durch ein Geflecht bilateraler Verträge gewährleistet werden kann, sei überaus fraglich. „Viel besser wäre ein institutionalisierter, unabhängiger internationaler Gerichtshof, der hauptamtliche und wirklich unparteiische Richter hat, die Fall-unabhängig vergütet sind, und der einen Revisionsweg bietet.“

CETA ist Vorlage für das transatlantische Freihandelsabkommen TTIP zwischen der EU und den USA. Regierungssprecher Steffen Seibert sagte am Montag, dass die Bundesregierung in beiden Abkommen einen großen Nutzen sehe. „Unsere Hoffnung ist, dass wir beim Prozess der technischen Arbeit am Vertragstext noch einige Anliegen umsetzen können.“

Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) sagte gegenüber der Süddeutschen Zeitung: „Ich bin eindeutig gegen diese Schiedsgerichte.“ Für diese Position werbe er „vehement“ bei seinen Justizminister-Kollegen in den anderen EU-Staaten. „Wir brauchen so etwas zwischen OECD-Staaten nicht“, so Maas.

Ende November hatte Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel im Bundestag die Abgeordneten dazu aufgerufen, dem Freihandelsabkommen zwischen der EU und Kanada zuzustimmen – trotz der umstrittenen Investor-Staat-Streitschlichtungsverfahren.

Kurz darauf berichtete der „Spiegel“, dass Gabriel die SPD auf einem Konvent oder einem Parteitag darüber entscheiden lassen will, ob sie TTIP oder CETA zustimmt – auch wenn dort Investitionsschutzabkommen und Schiedsgerichte vorgesehen sind.

Die seit dem Jahr 2009 laufenden Verhandlungen zu CETA wurden Anfang August 2014 abgeschlossen. Die EU-Kommission und Kanada haben den Abschluss von CETA beim EU- Kanada Gipfel am 26. September 2014 in Ottawa verku?ndet.

Derzeit findet die Rechtsfo?rmlichkeitspru?fung des CETA-Verhandlungstextes („legal scrubbing“) statt. Diese wird voraussichtlich sieben bis acht Monate in Anspruch nehmen, also fru?hestens im Fru?hjahr 2015 abgeschlossen sein. Nach Abschluss der Pru?fung wird das Abkommen in die 24 Amtssprachen der EU u?bersetzt, was voraussichtlich sechs Monate dauern wird (bis Ende Sommer 2015). Der Rat wird voraussichtlich erst im Herbst 2015 mit der Unterzeichnung des Abkommens (durch Ratsbeschluss) befasst werden. Im Anschluss folgt das Zustimmungsverfahren im EU-Parlament.