IGH: Keine Einzel-Entschädigungen für Nazi-Opfer
Die Bundesrepublik kann vor ausländischen Gerichten wegen Kriegsverbrechen in der NS-Zeit weder verklagt noch verurteilt werden. Der Internationale Gerichtshof beendet mit diesem Urteil einen Rechtsstreit zwischen Deutschland und der italienischen und griechischen Justiz.
Die Bundesrepublik kann vor ausländischen Gerichten wegen Kriegsverbrechen in der NS-Zeit weder verklagt noch verurteilt werden. Der Internationale Gerichtshof beendet mit diesem Urteil einen Rechtsstreit zwischen Deutschland und der italienischen und griechischen Justiz.
Der Internationale Gerichtshof in Den Haag hat am Freitag (2. Februar) entschieden, dass die Bundesrepublik Deutschland vor ausländischen Gerichten nicht für die Kriegsverbrechen während der Zeit des Nationalsozialismus verklagt werden darf.
Deutschland hatte 2008 eine Völkerrechtsklage eingereicht, um Rechtssicherheit im Umgang mit Entschädigungsforderungen aus dem Ausland zu erhalten. Deutschland war zuvor von italienischen Gerichten in mehreren Fällen zu Entschädigungszahlungen in Millionenhöhe an italienische Opfer des NS-Regimes verurteilt worden. Nachkommen von griechischen NS-Opfern hatten sich dem Verfahren vor dem IGH angeschlossen.
Deutschland hatte gegen die Urteile der italienischen Gerichte vor dem IGH geklagt und sich dabei auf die Staatenimmunität berufen. Demnach darf ein Staat, der Rechtsnachfolger eines Unrechtsregimes ist, nicht vor ausländischen Gerichten verklagt werden. Die Entschädigungsforderungen, die italienische Gerichte italienischen Nazi-Opfern zugesprochen hatten, seien demnach nichtig, hatte die Bundesrepublik argumentiert. Der IGH hat diese Rechtsauffassung nun bestätigt.
Red.
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IGH: Jurisdictional Immunities of the State (3. Februar 2012)