Im Irrgarten der EU
Theoretisch sind die EU-Institutionen zur Transparenz verpflichtet. In der Praxis sind EU-Dokumente aber schwer auffindbar, die Kommission hält zudem wichtige Dokumente zurück. Ein Plädoyer von EURACTIV.de für mehr Transparenz in den EU-Behörden.
Theoretisch sind die EU-Institutionen zur Transparenz verpflichtet. In der Praxis sind EU-Dokumente aber schwer auffindbar, die Kommission hält zudem wichtige Dokumente zurück. Ein Plädoyer von EURACTIV.de für mehr Transparenz in den EU-Behörden.
"Grundsätzlich sollten alle Dokumente der EU-Organe für die Öffentlichkeit zugänglich sein." Das ist nicht nur eine Absichtserklärung, sondern geltendes Recht, nachzulesen in der vielleicht wichtigsten Verordnung (1049/2001) der EU.
Wenn die EU-Behörden allerdings etwas geheim halten wollen, verweisen sie auf die zahlreichen Ausnahmen bei der Veröffentlichungspflicht, ebenfalls geregelt in der "Transparenz"-Verordnung. Wer dagegen ankämpfen will, braucht viel Geduld und engagierte Verbündete. Das zeigt das Beispiel des deutschen Unternehmens Technische Glaswerke (TG) Ilmenau.
Kommission gegen TG Ilmenau
Konkret geht es um einen Fall, der die Gerichte seit über zehn Jahre beschäftigt. 1997 wurde die TG Ilmenau mit staatlichen Beihilfen vor der Pleite gerettet. Die Kommission hat die Subvention für rechtswidrig erklärt. Als die TG Ilmenau Einsicht in die Akten beantragte, lehnte die Kommission das mit Hinweis auf das laufende Prüfverfahren ab.
Diese Woche (8. September) nun hat die Generalanwältin Juliane Kokott dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) empfohlen, der TG Ilmenau Recht zu geben. Das höchste Europäische Gericht wird voraussichtlich entscheiden, dass die Kommission den Zugang zu den Dokumenten rechtswidrig verweigert hat.
Bemerkenswert ist, dass Dänemark, Schweden und Finnland die TG Ilmenau im Rechtstreit für mehr Transparenz gegen die Kommission unterstützt haben. Deutschland nicht.
Ob die TG Ilmenau die Entscheidung des EuGH feiern wird, ist allerdings offen. Das Unternehmen steht wieder vor der Pleite, berichten Medien.
Präzedenzfall für mehr Transparenz
Dennoch könnte dieser Fall zu einem Präzedenzfall für die Wettbewerbskommission werden. Die Barroso-Kommission hat mehr als 12 Milliarden Euro an Strafgeldern von Unternehmen kassiert, die gegen Wettbewerbsregeln der EU verstoßen haben.
Allerdings kritisieren die betroffenen Unternehmen häufig das intransparente Vorgehen Brüssels. Jüngstes Beispiel ist die Debatte um das Rekordbußgeld von 1,06 Milliarden Euro, das der Chiphersteller Intel an die Kommission zahlen soll.
Das Beispiel zeigt, dass die EU-Institutionen bei ihrer Selbstverpflichtung nach mehr Transparenz einen weiten Weg vor sich haben. Selbst die Dokumente, die theoretisch zugänglich sind, sind in der Praxis kaum auffindbar. Der Grund: Jede Institution macht ihre Dokumente gesondert zugänglich. Die Zugänge sind oft schwer auffindbar und nur mühsam recherchierbar. Außerdem liegen die Dokumente oft nur in Englisch vor.
Recherchetipps
Die Kommission veröffentlicht die meisten Pressetexte, die auf offizielle Dokumente verweisen, in ihrem Presseraum. Allerdings finden sich manche Mitteilungen nur auf einer der millionenfach verzweigten Unterseiten einer Kommissionsabteilung – und dort meist nur auf Englisch.
Wer wissen will, was im Parlament und in den Fachausschüssen passiert, der findet die Kurzprotokolle relativ zeitnah (meist auch nur in Englisch) im Presseraum des EU-Parlaments.
Extrem nutzerunfreundlich ist das öffentliche Register des EU-Rates. Wer hier ein bestimmtes Dokument finden will, braucht Geduld und viel Glück.
Anders bei EURACTIV.de. Hier laufen die Mitteilungen der EU-Institutionen automatisch in die Rubrik Pressetexte ein und sind per Volltext-Suche recherchierbar. Auf den offiziellen EU-Seiten ist das bisher nicht möglich.
Transparenz bei Agrarsubventionen erzwungen
Während die EU bisher kein Vorbild für einen transparenten Dokumentenzugang ist, werden ihre zarten Bemühungen einer Transparenzinitiative durch nationale Widerstände zusätzlich erschwert.
Ein Beispiel: Die EU hat alle Staaten verpflichtet, die Empfänger der Agrarsubventionen zu veröffentlichen. Alle EU-Länder hatten die Daten pünktlich online – nur Deutschland nicht. Erst nachdem die EU mit einer Klage gedroht hatte, hat auch Deutschland veröffentlicht, wer welche Gelder aus dem milliardenschwerden EU-Agrarfonds und aus dem EU-Fischeifonds erhält.
Die Suchmaske ist dabei so aufgebaut, dass effektives Recherchieren verhindert wird. Dass es auch nutzerfreundlich geht, haben andere Länder wie Österreich vorgemacht.
Damit theoretische Transparenz von praktischem Nutzen ist, hatte auch EURACTIV.de eine Liste erstellt mit den Daten der 200 Agrarhilfeempfänger, die 2008 mehr als eine Million Euro aus Brüssel erhalten hatten.
Die Website Farmsubsidy.org (englisch) zeigt zudem, wie eine sinnvolle Online-Datenbank zu den Agrarhilfen aufgebaut ist, die sich um Transparenz bemüht.
Gegen Geheimniskrämerei
Geheimniskrämerei schürt Misstrauen und Vorurteile. Erst wenn jeder Bürger alle EU-Dokumente unkompliziert auffinden und verstehen kann, wird auch die EU selbst nicht mehr als überflüssiges und intransparentes Bürokratiemonstrum wahrgenommen werden.
Michael Kaczmarek