Intensivbehandlung für Österreichs Gesundheitswesen
Schuldenbremse und Sparpaket haben in Österreich eine Diskussion über nachhaltige Strukturreformen ausgelöst. Dazu gehört das Gesundheitswesen. Hier geht es nicht nur um Kosteneinsparungen, sondern auch um die Beseitigung von Missständen und ungerechtfertigten Privilegien.
Schuldenbremse und Sparpaket haben in Österreich eine Diskussion über nachhaltige Strukturreformen ausgelöst. Dazu gehört das Gesundheitswesen. Hier geht es nicht nur um Kosteneinsparungen, sondern auch um die Beseitigung von Missständen und ungerechtfertigten Privilegien.
Gerade jetzt – im Zuge zwingend notwendig gewordener Reformen – werden viele Beispiele publik, die zeigen, wie groß der Reformbedarf ist. Auf ein solches Beispiel stieß EURACTIV in Österreich.
Konkret geht es um das Finanzierungssystem für private Krankenanstalten und dessen derzeitige Handhabung. Privatanstalten werden in Österreich über den PRIKRAF, den Privatkrankenanstalten-Finanzierungsfonds, finanziert. Der sollte funktionieren, indem private Krankenanstalten die von ihnen erbrachten medizinischen Leistungen über diesen Fonds abrechnen und in weiterer Folge eine leistungsorientierte Zahlung erhalten.
Ohne dieses grundsätzlich bewährte System müsste eine Krankenanstalt einen erheblichen und womöglich existenzvernichtenden Wettbewerbsnachteil hinnehmen. Es bliebe nur die Möglichkeit, die Patienten direkt zur Kasse zu bitten und auf die Möglichkeit eines Zuschusses durch den Krankenversicherungsträger zu verweisen.
Wer indes neu auftritt und in dieses System aufgenommen werden will, hat in Österreich mit großen Problemen und Hindernissen zu rechnen. Er wird wie ein Eindringling in ein Reservat behandelt. Das musste ganz aktuell die vormalige Privatklinik Währing – nunmehr Vienna International Medical Clinic – erfahren. Sie ist kein Einzelfall.
Diese Klinik verdankt ihren Weiterbestand einem privaten Investor, der durch den Kauf aus einem gerichtlichen Insolvenzverfahren heraus samt Arbeitsplätzen und Infrastruktur für eine Rettung vor dem beinahe schon sicheren Untergang sorgte. Der neue Eigentümer bemüht sich nunmehr, in den Kreis der PRIKRAF-Anstalten aufgenommen zu werden. Bislang allerdings vergeblich. Der Widerstand gegen die Aufnahme kommt ausgerechnet von jener Seite, die eigentlich größtmögliche Hilfe zu leisten hätte: der Wirtschaftskammer Österreich, der die Klinik als Mitglied angehört.
Dort wird ihm der für eine Aufnahme notwendige (Zusatz-)Vertrag mit dem Hauptverband der Sozialversicherungsträger verweigert. Offizielle Begründung: Der Hinzutritt einer neuen Krankenanstalt zum Kreis der PRIKRAF-Anstalten würde den Anteil jeder einzelnen Klinik verkleinern. Daher müsse man jene schützen, die dem PRIKRAF bereits angehören.
Rechtsexperten erachten diese Vorgangsweise, wie Rechtsanwalt Helmut Grubmüller gegenüber EURACTIV.de betont, schlichtweg als gesetzwidrig. Mit einer solchen Politik werde der ureigenste gesetzliche Auftrag – nämlich die optimale Vertretung aller Mitglieder – durch die zuständige Interessensvertretung nicht erfüllt.
Aufschlussreich ist der Blick hinter die Kulissen, der verrät, dass jene, die den Mitbewerber abblocken (und dazu gehört auch der in der Wirtschaftskammer zuständige Spitzenfunktionär), selbst sehr enge Verbindungen zu Konkurrenzbetrieben unterhalten.
Grubmüller: "Dieser Fall ist sicher kein Einzelfall, aber er ist Ausdruck eines Systems. Um das nachhaltig zu kurieren, ist eine Intensivbehandlung des österreichischen Gesundheitswesen dringend notwendig."
Herbert Vytiska, Wien