Kein Tempolimit für Fußgänger in der Slowakei

Zahlreiche Internetnutzer und internationale Medienberichte hatten fälschlicherweise angenommen, ein neues Gesetz schreibe auch Fußgängern eine Geschwindigkeitsbegrenzung vor.

EURACTIV.com
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BRATISLAVA – In der Slowakei hat ein Aufruhr in den sozialen Medien für Verwirrung gesorgt: Viele Nutzer behaupteten, die Regierung habe ein Tempolimit für Fußgänger eingeführt. Tatsächlich betrifft die neue 6-km/h-Regel aber nur Radfahrer und E-Scooter auf Gehwegen – nicht Fußgänger.

Das slowakische Parlament verabschiedete am Dienstag eine Gesetzesnovelle, die am 1. Januar 2026 in Kraft treten soll. Sie definiert erstmals die „durchschnittliche Gehgeschwindigkeit“ und begrenzt die Geschwindigkeit von Fahrrädern und E-Scootern auf Gehwegen auf 6 km/h – mit dem Ziel, die Sicherheit von Fußgängern zu erhöhen.

Zahlreiche Internetnutzer und internationale Berichterstattung hatten fälschlicherweise angenommen, das Gesetz schreibe auch Fußgängern eine Geschwindigkeitsbegrenzung vor – was nicht stimmt.

„Mehrere Medien haben diese 6-km/h-Geschwindigkeitsangabe fälschlich mit Fußgängern in Verbindung gebracht. Ich muss klarstellen: Das ist nicht wahr“, sagte Polizeivizepräsident Rastislav Polakovič.

Auch die Fahrradlobby Cyklokoalícia (Cycling Coalition) bestätigte die Darstellung der Polizei: Die Novelle „beschränkt in keiner Weise, wie schnell Fußgänger oder Läufer sich fortbewegen dürfen – sie verbietet weder den Sprint zur Bushaltestelle noch führt sie Strafen für zu schnelles Gehen ein“.

Die NGO kritisiert hingegen, dass die Regelung künftig Kindern unter zehn Jahren das Radfahren auf Gehwegen faktisch verbietet – „denn ein dreijähriges Kind auf dem Fahrrad kann problemlos schneller als 6 km/h fahren“.

„Das einzige sichere Ergebnis wird sein, dass Kinder entweder lernen, dass Gesetzesbruch normal ist – oder dass sie auf die Straße ausweichen, wo das fatale Folgen haben kann.“

(vib, jl)