Keine Entlastung durch EU-Agrarumweltmaßnahmen
2,5 Milliarden Euro gibt die EU Jahr für Jahr aus, damit die Landwirtschaft die Umwelt weniger belastet. Was mit dem Geld passiert, ist allerdings unklar, meint der Europäische Rechnungshof und kritisiert, dass die die Agrarumweltpolitik zu keiner spürbaren Umweltentlastungen beiträgt.
2,5 Milliarden Euro gibt die EU Jahr für Jahr aus, damit die Landwirtschaft die Umwelt weniger belastet. Was mit dem Geld passiert, ist allerdings unklar, meint der Europäische Rechnungshof und kritisiert, dass die die Agrarumweltpolitik zu keiner spürbaren Umweltentlastungen beiträgt.
Europas Landwirte erhalten aus dem EU-Topf jährlich 2,5 Milliarden Euro für Umweltdienstleistungen. Die Landwirte können auf freiwilliger Basis an solchen Agrarumweltmaßnahmen teilnehmen, die von Kommission und den Mitgliedsländern gemeinsam verwaltet werden.
Der Europäische Rechnungshof hat die Ausgaben in diesem Bereich auf seine Wirtschaftlichkeit geprüft. Das Ergebnis des Sonderberichts ist ernüchternd: Zwar seien seit Einführung der Agrarumweltpolitik vor 20 Jahren erhebliche Fortschritte erzielt worden, doch seien die Ziele insgesamt so vage formuliert gewesen, dass sich nicht beurteilen ließ, inwieweit sie erreicht wurden. "Gestaltung und Begleitung der Agrarumweltpolitik führten nicht zu spürbaren Umweltentlastungen", heißt der zentrale Kritikpunkt des Berichts. Es gibt "nur sehr wenige Informationen über die durch die Zahlungen für Agrarumweltmaßnahmen erreichten Umweltentlastungen".
Zwar funktionierten die Systeme zur Beratung der Landwirte im Allgemeinen gut, doch seien bezüglich der Höhe der Beihilfen erhebliche Probleme festgestellt worden. Die Probleme reichten von Unzulänglichkeiten bei der Berechnung bis zu fehlender Differenzierung nach den regionalen oder lokalen Standortbedingungen, heißt es in dem Bericht
Vorschläge für eine bessere Agrarumweltpolitik
In der laufenden Debatte um die Neuausrichtung des EU-Budgets und der EU-Agrarpolitik empfiehlt der Rechnungshof folgende Verbesserungen der Agrarumweltpolitik:
– Kommission und Mitgliedsstaaten sollten die Agrarumweltteilmaßnahmen klarer festlegen und begründen und die diesbezügliche Berichterstattung verbessern.
– Die Kommission sollte die Kernelemente der Entwicklungsprogramme für den ländlichen Raum einer strengeren Beurteilung unterziehen, ehe sie die Programme genehmigt.
– Für den nächsten Programmplanungszeitraum sollte die Kommission Folgendes in Betracht ziehen:
* eine gezieltere Ausrichtung der Agrarumweltausgaben;
* einen höheren EU-Beteiligungssatz für Teilmaßnahmen mit größerem Umweltpotenzial;
* eine klare Unterscheidung zwischen einfachen und anspruchsvolleren Agrarumweltteilmaßnahmen;
* eine proaktivere Verwaltung der Zahlungen für Agrarumweltmaßnahmen durch die Mitgliedsstaaten.
mka
Links
Europäischer Rechnungshof: Sonderbericht Nr. 7/2011 "Wie gut sind Konzeption und Verwaltung der geförderten Agrarumweltmaßnahmen?" (19. September 2011)
Europäischer Rechnungshof: Pressemitteilung zum Sonderbericht Nr. 7/2011 (19. September 2011)
BMELV: Überblick zu Agrarumweltmaßnahmen