Kenia: Gericht ordnet Wiederholung der Präsidentschaftswahl an

Der Oberste Gerichtshof Kenias hat eine Wiederholung der Präsidentschaftswahl angeordnet.

UHURU KENYATTA
Kenias Staatschef Uhuru Kenyatta. [<a href="https://www.flickr.com/photos/world_trade_organization/" target="_blank" rel="noopener">© WTO. Courtesy of Admedia Communication</a>]

Der Oberste Gerichtshof Kenias hat eine Wiederholung der Präsidentschaftswahl angeordnet.

Der Urnengang am 8. August sei von Unregelmäßigkeiten und Rechtsverstößen belastet gewesen, erklärte das Gericht am Freitag. Die Richter erklärten das offizielle Endergebnis für nichtig, das Amtsinhaber Uhuru Kenyatta zum Sieger erklärt hatte.

Die Wahl soll binnen 60 Tagen wiederholt werden. Oppositionsführer Raila Odinga hatte Beschwerde gegen das offizielle Wahlergebnis eingelegt und von Betrug gesprochen.

Kenyatta und Odinga sind seit langem verfeindet. Der Oppositionsführer, der zum wiederholten Mal für das Präsidentenamt kandidierte, hatte schon bei vorherigen Wahlen vergeblich den Sieg für sich beansprucht und 2013 erfolglos das Wahlergebnis vor dem Obersten Gericht angefochten. Die jüngsten Wahlbetrugs-Vorwürfe haben das ostafrikanische Land in die tiefste politische Krise seit 2007 gestürzt.