Kommission bestimmt Dienstleistungen von allgemeinem Interesse näher
Zahlungen in Höhe von bis zu 30 Millionen Euro werden nicht als staatliche Beihilfen betrachtet, solange sie an private Unternehmen gehen, die Dienstleistungen von allgemeinem Interesse übernehmen. Nach den neuen Wettbewerbsleitlinien bedürfen sie keines grünen Lichtes der Kommission.
Zahlungen in Höhe von bis zu 30 Millionen Euro werden nicht als staatliche Beihilfen betrachtet, solange sie an private Unternehmen gehen, die Dienstleistungen von allgemeinem Interesse übernehmen. Nach den neuen Wettbewerbsleitlinien bedürfen sie keines grünen Lichtes der Kommission.