EU untersucht Google wegen möglicher Benachteiligung von Nachrichtenportalen

Die Kommission will im Rahmen einer neuen Untersuchung nach dem Digital Markets Act prüfen, ob der Tech-Konzern Inhalte von Nachrichtenmedien in seinen Suchergebnissen herabstuft.

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EURACTIV.com
[Photo by Britta Pedersen/picture alliance via Getty Images]

Die Europäische Kommission hat ein neues Verfahren gegen Google eingeleitet. Im Mittelpunkt steht der Verdacht, dass der Tech-Konzern Inhalte von Medienhäusern in seinen Suchergebnissen benachteiligt – und damit möglicherweise gegen das EU-Gesetz für digitale Märkte (Digital Markets Act, DMA) verstößt.

Konkret will die Kommission prüfen, ob Google Beiträge von Nachrichtenportalen und anderen Publishern herabstuft, wenn diese gesponserte oder kommerzielle Inhalte enthalten. Google beruft sich dabei auf seine sogenannte „Site Reputation Abuse Policy“, eine Richtlinie, die laut dem Unternehmen den Missbrauch von Suchrankings verhindern soll.

Nach Darstellung von Google soll die Regelung verhindern, dass Drittanbieter Seiten mit hoher Sichtbarkeit ausnutzen, um sich durch minderwertige Inhalte in den Suchergebnissen nach oben zu schieben.

Die Kommission will nun klären, ob Googles Richtlinie Verlage und Medienunternehmen daran hindert, mit externen Partnern zusammenzuarbeiten oder mit ihren Inhalten Geld verdienen.

„Wir werden prüfen, ob Nachrichtenverlage in einer ohnehin schwierigen Phase für die Branche nicht unrechtmäßig Einnahmen verlieren“, erklärte EU-Wettbewerbskommissarin Teresa Ribera in einer Pressemitteilung.

Ein Kommissionsvertreter betonte gegenüber Journalisten, die Untersuchung richte sich nicht grundsätzlich gegen Anti-Spam-Maßnahmen, sondern gegen die konkrete Umsetzung der Site Reputation Abuse Policy und deren Auswirkungen auf Googles Pflichten gegenüber Verlagen.

Google verteidigte die Richtlinie und bezeichnete sie als „unerlässlich“, um „irreführende Pay-for-Play-Taktiken“ zu unterbinden, die die Qualität der Suchergebnisse beeinträchtigen könnten.

„Diese überraschende neue Untersuchung läuft Gefahr, unseriöse Akteure zu belohnen und die Qualität der Suche zu verschlechtern“, schrieb Pandu Nayak, Chief Scientist bei Google, am Donnerstag in einem Blogeintrag.

Sollte die Kommission zu dem Schluss kommen, dass Google gegen den DMA verstoßen hat, drohen dem Konzern Geldbußen von bis zu zehn Prozent des weltweiten Jahresumsatzes – bei fortgesetzten Verstößen sogar weitere Strafen.

Bereits im März hatte die EU-Kommission in ersten DMA-Verfahren gegen Google vorläufig festgestellt, dass das Unternehmen gegen Vorschriften zu Selbstbevorzugung in der Suche und Anti-Steering-Regeln im Play Store verstoßen haben könnte. Bisher wurden jedoch noch keine Geldstrafen verhängt.

(nl, jl)