Kommission darf Sanktionen gegen Umweltstraftaten vorschlagen
In einem Bahn brechenden Urteil hat der Europäische Gerichtshof am 13. September entschieden, einen Rahmenbeschluss des Rates aus dem Jahr 2003 zum Schutz der Umwelt für nichtig zu erklären.
In einem Bahn brechenden Urteil hat der Europäische Gerichtshof am 13. September entschieden, einen Rahmenbeschluss des Rates aus dem Jahr 2003 zum Schutz der Umwelt für nichtig zu erklären.