Kommission drängt auf Aufhebung nationaler GVO-Verbote
Die Entscheidung eines EU-Sachverständigenausschusses zur Frage, ob Österreich, Frankreich, Deutschland, Griechenland und Luxemburg angewiesen werden sollen, ihre Märkte für genetische veränderte Getreidesorten zu öffnen, steht kurz bevor.
Die Entscheidung eines EU-Sachverständigenausschusses
zur Frage, ob Österreich, Frankreich, Deutschland,
Griechenland und Luxemburg angewiesen werden sollen, ihre
Märkte für genetische veränderte
Getreidesorten zu öffnen, steht kurz bevor.
Bei einem Treffen am 29.November wird sich der
zuständige Ausschuss mit dem Verbot genetisch
veränderter Produkte in fünf EU-Mitgliedstaaten
auseinandersetzen. Österreich, Frankreich,
Deutschland, Griechenland und Luxemburg werden
argumentieren, sie hätten das Recht zu entscheiden,
ob ein Produkt sicher ist oder nicht.
Die Gruppe dieser Länder blockieren die Zulassung
von fünf GVO-Sorten in der EU (drei
genveränderte Maissorten und zwei Rapssorten) auf
der Grundlage der so genannten
‚Sicherheitsklausel‘, die hauptsächlich
für den Anbau und die Verwendung von GVO in
Tierfutter gilt.
Am 29. November wird die Kommission sich für eine
Aufhebung der Verbote einsetzen und sich damit bei der
der Biotechnologie ablehnend eingestellten
Bevölkerung dieser Länder unbeliebt machen. Es
wird indes internationaler Druck auf die EU
ausgeübt. Die USA, Argentinien und Kanada haben im
August 2003 bei der Welthandelsorganisation WTO eine
Klage gegen die Verbote eingereicht.
Der Zulassungsstopp für neue GVO, der de facto
fünf Jahre lang gegolten hat, war im Mai und Juli
aufgehoben worden, als zwei Genmaissorten für
EU-Märkte zugelassen wurden. Die USA werden den
Zulassungsstopp jedoch erst als vollständig
aufgehoben betrachten, wenn die EU den Anbau von
Gengetreide, in nicht nur ihren Import, in ihrem Gebiet
erlaubt.
Der Ausschuss wird ebenfalls über die Zulassung
einer neuen genveränderten Maissorte, ‚MON
863‘ von Monsanto, abstimmen.
Die Umweltorganisationen ‚Friends of the Earth
Europe‘ (FOEE) hat einen Bericht veröffentlicht,
in dem sie der Europäischen Behörde für
Lebensmittelsicherheit vorwirft, bei ihren
Erwägungen über die Zulassung von Produkten,
überwiegend Meinungen von Sachverständigen
einzuholen, die der Biotechnologie-Industrie nahe stehen.
„Die Behörde spielt bei der Zulassung neuer
genveränderter Produkte in Europa eine zentrale
Rolle. Daher muss sie von der Industrie unabhängig
sein und der öffentlichen und ökologischen
Sicherheit gegenüber den finanziellen Interessen der
GVO-Unternehmen den Vorrang geben. Beides ist leider
nicht der Fall. Die Öffentlichkeit verdient und
verlangt, dass ihre Sicherheit an erster Stelle
steht“, so Adrian Bebb, der im Namen der FOEE eine
Kampagne gegen genveränderte Produkte
führt.