Kroatien gleicht Verfassung EU an

Während Kroatien sich näher auf einen EU-Beitritt zu bewegt, nahm sein Parlament gestern (16. Juni) Berichten der lokalen Presse zufolge Verfassungsänderungen an, um EU-Anforderungen zu entsprechen.

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Während Kroatien sich näher auf einen EU-Beitritt zu bewegt, nahm sein Parlament gestern (16. Juni) Berichten der lokalen Presse zufolge Verfassungsänderungen an, um EU-Anforderungen zu entsprechen.

Das Parlament nahm die Verfassungsänderungen mit einer überwältigenden Mehrheit von 131 zu vier an, wie sie von der Regierung der amtierenden Kroatischen Demokratischen Union (HDZ) vorgeschlagen wurden, berichtete die kroatische Presseagentur Hina.

Wie der Premierminister des Landes, Jadranka Kosor, vor der Wahl sagte, würden die Verfassungsänderungen den Weg für die Verabschiedung der letzten 14 notwendigen Gesetze vor der Vervollständigung der EU-Beitrittsgespräche des Landes ebnen.

Eine der Änderungen würde die Auslieferung kroatischer Staatsangehöriger an andere Länder erlauben, wodurch der Europäische Haftbefehl in Kraft treten kann, sobald Kroatien der EU beitritt. Sobald dieser von einem Mitgliedsstaat ausgestellt wird, macht er die Auslieferung von Verdächtigten oder verurteilten Kriminellen durch einen anderen Mitgliedsstaat erforderlich.

Die Regierung will auch eine Bestimmung, die den kroatischen Präsidenten verpflichtet, die Struktur und Aufgabenbereiche des Präsidentenamts darzulegen, das mit den verschiedenen Abteilungen der Regierung zu Themen des nationalen Interesses arbeitet.

Kosor sagte Hina zufolge, dass die vorläufigen Änderungen mit dem aktuellen Präsidenten Ivo Josipovic abgeklärt und daher vollkommen transparent seien.

Mehr Stimmrechte für „kleine Minderheiten“

Gleichzeitig mit Verfassungsänderungen will das kroatische Parlament diese Woche auch einen Regierungsvorschlag zur Änderung des Verfassungsrechts zu den Rechten von nationalen Minderheiten bearbeiten.

Die Regierung hat vorgeschlagen, dass Menschen von so genannten „kleinen Minderheiten“ – die etwa 1,5 Prozent der Bevölkerung ausmachen – zusätzliche Stimmrechte in Übereinstimmung mit dem Prinzip der positiven Diskriminierung erhalten sollen. Dies würde bedeuten, dass sie fünf Abgeordnete wählen könnten.

Darüber hinaus würden Mitgliedern der serbischen ethnischen Minderheit – die etwa 4,5 Prozent der Bevölkerung stellen – drei Sitze im kroatischen Parlament garantiert werden.

Eine weitere Änderung betrifft Restriktionen der Stimmrechte von im Ausland lebenden Kroaten, ein Thema zu dem nationalistische Parteien kompromisslos waren. In Zukunft können Kroaten im Ausland lediglich in diplomatischen Einrichtungen wählen, berichtete DPA.

Dies betrifft insbesondere Bosnier-Kroaten, die bisher ihre eigenen Wahlbüros im Ausland organisiert hatten.

„Kroatien wendet durch seine Verfassung, sein Verfassungsrecht zu den Rechten von nationalen Minderheiten und seine weitere Gesetzgebung, sowie in der Praxis einen hohen Grad an Stärkung von Menschen- und Minderheitenrechten an“, wurde Kosor von Hina zitiert.