LEAK: Einblick in die digitale Agenda der EU für 2023
EURACTIV hat eine undatierte Version des Arbeitsprogramms der Kommission für das nächste Jahr erhalten, das am kommenden Dienstag (18. Oktober) vorgestellt werden soll.
EURACTIV hat eine undatierte Version des Arbeitsprogramms der Kommission für die Digitalpolitik des nächsten Jahres erhalten, das am kommenden Dienstag (18. Oktober) vorgestellt werden soll.
Der Bericht der Kommission unterstreicht hierbei die Notwendigkeit, den grünen und digitalen Wandel parallel zu beschleunigen.
„Digitale Lösungen werden unsere Wirtschaft effizienter und weniger ressourcenintensiv machen und gleichzeitig dazu beitragen, den ökologischen, ressourcen- und klimapolitischen Fußabdruck der Digitalisierung selbst zu minimieren“, heißt es in der Begleitnotiz.
Die Kommission geht davon aus, dass sie das europäische Gesetz über kritische Rohstoffe bis zum ersten Quartal 2023 vorlegen wird. Die Initiative wird aus legislativen und nicht-legislativen Komponenten bestehen, und als Rechtsgrundlage soll der Binnenmarkt dienen.
Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen kündigte das Rohstoffgesetz in ihrer Rede zur Lage der Union an, um zukünftige kritische Abhängigkeiten zu verhindern.
Ein weiteres Dossier, das von der Leyen in ihrer Jahresrede ankündigte, befasst sich mit virtuellen Welten, wie dem Metaversum. In dem Dokument heißt es, dass es sich um eine nicht-legislative Initiative handelt, die für das zweite Quartal des nächsten Jahres geplant ist.
„Neben unseren gemeinsamen Bemühungen mit den Mitgliedstaaten, die Ziele der Digitalen Dekade zu erreichen, werden wir Instrumente zur Entwicklung offener, auf den Menschen ausgerichteter virtueller Welten, wie Metaversen, vorschlagen“, heißt es in der Mitteilung weiter.
Die EU-Exekutive wird zudem ein neues frequenzpolitisches Programm für den Telekommunikationssektor vorlegen, das im dritten Quartal dieses Jahres verbindliche Rechtsvorschriften enthalten soll.
Die Kommission bereitet auch ein Mobilitätspaket vor, das in der ersten Hälfte des nächsten Jahres einen gemeinsamen europäischen Mobilitätsdatenraum, einen der sektoralen Datenräume der EU-Datenstrategie, umfassen wird. Außerdem soll ein EU-Rechtsrahmen für den Hyperloop geschaffen werden, eine Gesetzesinitiative für das dritte Quartal.
Die Rechtsgrundlage für den Hyperloop werden die gemeinsamen Vorschriften für den innergemeinschaftlichen Verkehr bilden.
Was die Online-Inhalte betrifft, so sieht das Programm für das zweite Quartal eine Empfehlung zur Piraterie von Live-Inhalten vor. Dass die Initiative nicht rechtsverbindlich sein wird, dürfte Rechteinhaber enttäuschen, die ein stärkeres Rechtsinstrument für Live-Veranstaltungen gefordert haben.
Im Bereich der geistigen Eigentumsrechte soll bis Mitte nächsten Jahres ein Paket zur Lizenzierung von Patenten vorgelegt werden. Das Paket umfasst eine Gesetzesinitiative zur obligatorischen Lizenzierung von Patenten und eine Initiative zu standardisierten wesentlichen Patenten, die verbindliche und nicht verbindliche Komponenten enthalten wird.
In der ersten Jahreshälfte wird auch ein Gesetzesvorschlag zum digitalen Euro erwartet.
Im Bereich der Raumfahrt wird die Kommission vor Ende des zweiten Quartals eine gemeinsame Mitteilung über eine EU-Raumfahrtstrategie für Sicherheit und Verteidigung vorschlagen.
Was die Bekämpfung von sexuellem Kindesmissbrauch betrifft, so ist geplant, die bestehende entsprechende Richtlinie bis zum dritten Quartal 2023 zu überarbeiten.
Die Initiative wird den Vorschlag für eine Verordnung zur Bekämpfung des sexuellen Kindesmissbrauchs ergänzen, der im letzten Mai vorgelegt wurde.
Im Bereich der Sicherheit wird die Kommission bis zum Ende des dritten Quartals die Akademie für Cybersicherheitskompetenzen ins Leben rufen und bis Mitte 2023 ein Paket zur „Verteidigung der Demokratie“ vorlegen.
Das Paket wird verbindliche und nicht verbindliche Initiativen zum Schutz der Demokratie in der EU vor verdeckter ausländischer Einflussnahme enthalten.
Im Bereich des Verbraucherschutzes ist geplant, den Rahmen für die alternative Streitbeilegung und die Online-Streitbeilegung zu überarbeiten, um die Durchsetzung des Verbraucherrechts zu verbessern. Dazu soll ein Rahmen geschaffen werden, in dem Streitfälle außergerichtlich billiger und schneller gelöst werden können.
„Die Zunahme des Online-Einkaufs während der Pandemie hat gezeigt, dass es Raum für eine allgemeine Vereinfachung gibt, insbesondere bei grenzüberschreitenden Streitfällen und für kosteneffiziente Maßnahmen, zum Beispiel durch den verstärkten Einsatz digitaler Werkzeuge und kollektiver ADR-Mechanismen (alternative Streitbeilegung)“, heißt es in dem Dokument.
Zu den als vorrangig eingestuften offenen Gesetzesvorhaben gehören die KI-Haftungsrichtlinie, das Binnenmarkt-Notfallinstrument, das Gesetz über die Cyber-Resilienz, das Datengesetz, das Gesetz über sichere Konnektivität, das Chip-Gesetz, die europäische digitale Identität, die Plattformarbeiter-Richtlinie, das KI-Gesetz und die ePrivacy-Verordnung.
[Bearbeitet von Nathalie Weatherald]