"Lissabon bietet nur Teillösungen"
Die EU wird mit Aufgaben überfordert, die Erweiterungsambitionen werden überdehnt und es gibt steigene Tendenzen zur Renationalisierung, meint der österreichische Historiker Michael Gehler. In seinem Gastbeitrag für EURACTIV.de schreibt Gehler über die Möglichkeiten und die Grenzen des Lissabon-Vertrags.
Die EU wird mit Aufgaben überfordert, die Erweiterungsambitionen werden überdehnt und es gibt steigene Tendenzen zur Renationalisierung, meint der österreichische Historiker Michael Gehler. In seinem Gastbeitrag für EURACTIV.de schreibt Gehler über die Möglichkeiten und die Grenzen des Lissabon-Vertrags.
Der Autor
Michael Gehler ist Professor und Leiter des Instituts für Geschichte an der Stiftung Universität Hildesheim. Der österreichische Historiker ist Spezialist für österreichische, deutsche und europäische Zeitgeschichte.
Der nachfolgende Text ist ein Auszug aus dem Gastbeitrag von Professor Gehler für EURACTIV.de. Der vollständige Kommentar steht zum Download zur Verfügung:
"Lissabon und die zukünftigen Herausforderungen für die EU".
Alle Gastkommentare zum Thema finden Sie im LinkDossier Der Lissabon-Vertrag und die Verfassung der EU.
Mit "Lissabon" wurde die Verteilung der Kompetenzen für die Gesetzgebung in der Union klarer. Es wird zwischen "ausschließlicher", "geteilter" und "unterstützender" Gesetzgebungskompetenz unterschieden. Zur "ausschließlichen Zuständigkeit" der EU zählen nur die Zollunion, die Wettbewerbsregeln im Binnenmarkt, die Währungspolitik für die Euro-Zone, der Naturschutz in den Meeren sowie die gemeinsame Handelspolitik. Die EU kann aber fortan unabhängig über internationale Verträge verhandeln, wenn ihr eigener Zuständigkeitsbereich betroffen ist oder die Mitgliedstaaten sie damit beauftragen.
Ausstehender Praxistest
Der Subsidiaritätsgrundsatz galt schon seit Maastricht. Der Vertrag von Lissabon führte allerdings neue Überprüfungsmechanismen ein. Die nationalen Parlamente können damit über die Ausübung der EU-Gesetzgebung wachen, werden rechtzeitig informiert und haben damit Einwirkungs- und Rückmeldungsmöglichkeiten. Wie das aber in der Praxis gelingen soll, ist zweifelhaft.
Offene Fragen zum Bürgerbegehren
Zur Geltung soll auch die Möglichkeit eines EU-weiten Bürgerbegehrens kommen: Unterschriften von einer Million Bürger, "einer erheblichen Zahl von Mitgliedstaaten" (Art. 8 b EU-V Lissabon) können die Kommission dazu veranlassen, einen Gesetzesvorschlag zu einem bestimmten Thema auszuarbeiten. Damit sollen die Unionsbürger erstmals die Möglichkeit bekommen, europäische Politik unmittelbar zu beeinflussen. So können sie fordern, dass die EU-Kommission zu einem Thema eine Regelung vorschlägt. Es bleibt aber zu klären, was "eine erhebliche Anzahl" ist.
Regelung zum EU-Austritt
Die bereits im "Verfassungsvertrag" eröffnete Möglichkeit eines Austritts aus der Union wurde verankert. Im neuen Artikel 49 a des EU-Vertrags heißt es: "Jeder Mitgliedstaat kann im Einklang mit seinen verfassungsrechtlichen Vorschriften beschließen, aus der Union auszutreten."
Deutliche Warnsignale
Was oft übersehen wird: Auf britisches Drängen wurde auch auf die staatsähnlichen Symbole (Flagge, Hymne) verzichtet. Der "Verfassungsvertrag" hatte noch den "Europatag" (den 9. Mai), die Ode an die Freude, den Euro und die Fahne mit den 12 Sternen auf blauem Hintergrund als "Symbole" der EU bezeichnet.
Selbst die Grundrechtecharta war kein integraler Bestandteil des neuen EU-Vertrags mehr, wurde aber durch einen Verweis auf sie verbindlich. Ausnahmeregelungen galten hier für Großbritannien und Polen. Auch Tschechien strebte Sonderregelungen an. Das waren schon deutliche Warnsignale.
Eigene Rechtspersönlichkeit der EU
Wie bisher basiert die EU auf zwei Verträgen: den "Vertrag über die Europäische Union" (Unions-Vertrag) und den "Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union", der bislang "Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft" hieß. Die Unterscheidung zwischen "Europäischer Union" und "Europäischen Gemeinschaften" entfällt fortan. Es gibt nur mehr die Europäische Union, die den Charakter einer eigenen Rechtspersönlichkeit angenommen hat, d. h. auch internationale Verträge abschließen kann.
Berechenbares Europa
Die Kombination aus Ideen und Institutionen war nicht nur ausschlaggebend für die wirtschaftliche Integration nach 1945, sondern letztlich auch für die politische Vereinigung des Kontinents nach 1989, zumal diesbezügliche Konzepte und Visionen von Anfang an vorhanden waren. Die Verbindung von Ideen und Institutionen war nicht nur entscheidend, sondern zwingend für den Erfolg einer historischen Entwicklung, die mit Jean Monnet Anfang der 1950er Jahre einen Anfang nahm und gleichzeitig einen Höhepunkt darstellte.
Europa war bis 1945 unberechenbar. Allein Ideen zur Einigung des Kontinents reichten nicht aus. Herausragende Persönlichkeiten kamen hinzu. Dauerhafte Institutionen mussten geschaffen werden, v. a. zur Einbindung Deutschlands. Sie machten Europa und hierbei v. a. Deutschland berechenbarer.
Verpasste Chance des Lissabon-Vertrags
Es gab bisher zwei fundamentale Verträge in der europäischen Integrationsgeschichte: Die Römischen Verträge (1957) und Maastricht (1991). Die Gründung der EWG war auf das westliche Peripherie-Europa angelegt. Maastricht legte ebenfalls die Priorität klar auf Westeuropa vor Mitteleuropa und setzte damit die Vertiefung vor die Erweiterung. Lissabon steht für das stark erweiterte Europa der 27 mit begrenzter Vertiefung, ohne den Durchbruch zu einer tiefgreifenden Institutionenreform erzielt zu haben.
Nach der deutschen Einigung 1990, die Maastricht erst ermöglichte, und im Zeichen der EU-"Osterweiterung", die Lissabon notwendig machte, gerieten die deutsch-französischen Beziehungen in eine Krise, die immer noch nachwirkt. Das Spannungsverhältnis von Kooperation und Konkurrenz hat sich verschärft.
Die Etablierung des Euro (1999, 2002) bedeutete die wichtigste integrationspolitische Leistung nach den Römischen Verträgen und der Etablierung des Binnenmarkts (1993). Lissabon wird dagegen nicht als der historische Schritt in die Geschichte der Integration eingehen. Es war nur eine Etappe, ein notwendiger, aber kein entscheidender Schritt wie der Binnenmarkt oder der Euro. Die EU bleibt – mit oder ohne "Lissabon" – eine Handels- und Wirtschaftsmacht – gestärkt durch die Einheitswährung hält sie Schritt mit der Weltentwicklung. Militärisch bleibt sie auch mit "Lissabon" eine vernachlässigbare, also marginale Größe, die weder in China, den USA noch in Russland ernst genommen wird.
Herausforderungen für die EU
Die Banken- und Finanzkrise der Jahre 2008/09 hatte, so Kommissionspräsident Barroso, "fundamentale Schwächen offen gelegt". Die Staatsverschuldungskrise erschien als Eurokrise. Die Erkenntnis brach sich seither mehr denn je Bahn, dass sich die wirtschaftlichen Realitäten schneller als die politischen bewegen würden. Die gegenseitige finanzspolitische Abhängigkeit unter den EU-Staaten war mit dem Euro größer geworden. Der Ruf nach einer europäischen Wirtschaftsregierung wurde lauter. Was sind die zukünftigen Herausforderungen für die EU?
Wenn es um die Erhaltung Europas als zukunftsfähigen Wirtschafts- und Wohlstandsraum, die Schaffung von Sicherheit und Stabilität in den Nachbarregionen der EU, die Ideengebung für eine Neudefinition von Souveränität, die Transformation des staatlichen Souveränitätsmonopols in überstaatliche Formen, die Mitwirkung am globalen Regieren mit anderen Partnern und die Bewältigung negativer Auswirkungen der Globalisierung, die Wettbewerbsfähigkeit mit anderen Wirtschaftsregionen der Welt, das Krisenmanagement mit Blick auf Finanz- und Wirtschaftsturbulenzen, die Weiterentwicklung Europas zu einem rechtsgesicherten und sozialen Raum, die Wahrung, Unterstützung und den Schutz der Menschenrechte und damit die fortgesetzte Gewährleistung der Menschenwürde sowie die Nutzung des europäischen kulturellen Potentials im Sinne von Pluralität und Vielfalt gehen soll, wird "Lissabon" dafür sicher nicht ausreichen.
Europa kann dabei nicht nur auf bewährte Institutionen zurückgreifen, sondern muss dann auch neue, noch viel stärker supranationale Strukturen schaffen und mehr gemeinschaftliche Politiken entfalten.
Die vier Freiheiten
Trotz der in den letzten 20 Jahren größten Erfolge des Integrationsprozesses mit der weitgehend erfolgten Realisierung der "Vier Freiheiten" ("Binnenmarkt" 1993), der Einheitswährung Eurozone (2002), der Vereinigung des Kontinents durch die umfassendste Erweiterungsleistung in seiner Geschichte (2004/07) – Ausdruck von leadership ohne leader – ist der Europäischen Union als Zukunftsprojekt auf die großen Fragen des 21. Jahrhunderts zum Teil die Zustimmungsfähigkeit in den europäischen Bevölkerungen abhanden gekommen.
Ambivalente Entwicklung der EU
Dies zeigten die negativen Abstimmungen in Frankreich und den Niederlanden zum "Verfassungsvertrag", wobei wir es mit drei Phänomen zu tun haben, worunter das letzte besonders zutrifft: mit einer Europäisierung der Politik, einer Politisierung von "Europa" und letztlich einer gravierenden Nationalisierung der europäischen Integrationspolitik. So bleiben der derzeitige Zustand und die weitere Entwicklung der EU ambivalent: Sie ist nach wie vor eine Handels- und Wirtschaftsweltmacht, mit dem EU-Vertrag von Lissabon allerdings nun auch mit einer eigenständigen Rechtspersönlichkeit.
Die EU weist räumlich eine Währungszone auf, der nicht alle Mitglieder angehören. Sie ist materiell eine Währungsunion, ohne Wirtschaftsunion zu sein, d. h. es fehlt eine gemeinschaftliche Wirtschaftspolitik, was besonders in der Banken-, Finanz- und Schuldenkrise der Jahre 2009/10 deutlich wurde.
Die EU-Außen- und Sicherheitspolitik leidet nach wie vor an einer Geburtsschwäche: der Einstimmigkeit. Die EU stellt sich im Zeichen der Wirkungen und Zwänge der Globalisierung als ein Produkt schwächelnder und schwächer gewordener europäischer Nationalstaaten dar, die ihr als "Herren der Verträge" freilich nach wie vor ihren Willen aufzwingen können.
Überforderung und Überdehnung
Die EU ist aufgrund ihrer Attraktivität und Lebenschancen mit großem Immigrationsdruck, einer alternden und schwindenden Bevölkerung und einer Arbeitslosigkeit großen Ausmaßes konfrontiert. Die Vorstellung von einer immer weiter fortschreitenden Integrationsdynamik ist angesichts der Überforderung mit Aufgaben, der Überdehnung der Erweiterungsambitionen und der im Steigen begriffenen Renationalisierungstendenzen fraglich geworden. Der Glaube von der Irreversibilität des Integrationsprozesses ist erschüttert.
Gemeinschaftsgeist für EU-Weltpolitik
Die Globalisierung bleibt aber eine Herausforderung für EU-Europa – ohne sie hätte es womöglich gar nicht die Unionsverträge der vergangenen Jahre gegeben. Ob die "european response" zur "global challenge" weiter wirksam und überzeugend ausfällt, ist aber nicht sicher, zumal Lissabon nur Teillösungen anbietet. Mangels alternativer Konzepte und Strategien ist aber die rein nationalstaatliche Antwort noch mangelhafter und wirkungsloser. Sie bleibt daher auch weit unbefriedigender als die Lösungen, die die EU anzubieten hat.
Voraussetzung für eine europäische Politik als EU-Weltpolitik ist die Revitalisierung des in den Jahrzehnten der europäischen Integration immer wieder beschworenen und wirksamen Gemeinschaftsgeistes und davon ausgehend die Artikulation eines einheitlichen politischen Willens, der zur Durchsetzungsfähigkeit europäischer Anliegen und zur Selbstbehauptung mit Blick auf China und die USA im globalen Rahmen notwendig ist.
Die Forderung nach qualitativer Aufrüstung der EU zur Emanzipation von den Vereinigten Staaten ist jedoch der falsche Ansatz. Dazu fehlen nicht nur die Mittel, sondern auch zustimmungsbereite Bürger: Europa will kein Kontinent der militärischen Gewalt mehr sein.
Dieser Text ist ein Auszug aus dem Gastbeitrag von Professor Gehler für EURACTIV.de. Der vollständige Kommentar steht zum Download zur Verfügung: "Lissabon und die zukünftigen Herausforderungen für die EU".
Alle Gastkommentare zum Thema finden Sie im LinkDossier Der Lissabon-Vertrag und die Verfassung der EU.