Maßnahmen zur Inflationsbekämpfung: EU-Kommission droht Polen mit Klage
Die Kommission könnte Medienberichten zufolge ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Polen einleiten, wenn das Land bestimmte Maßnahmen zur Inflationsbekämpfung nicht zurücknimmt, die aus Sicht Brüssels gegen EU-Recht verstoßen.
Die Kommission könnte Medienberichten zufolge ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Polen einleiten, wenn das Land bestimmte Maßnahmen zur Inflationsbekämpfung nicht zurücknimmt, die aus Sicht Brüssels gegen EU-Recht verstoßen.
Dabei geht es konkret um Senkungen der Mehrwertsteuer auf Gas und Düngemittel. Die EU-Mehrwertsteuerrichtlinie schreibt einen Mindeststeuersatz von fünf Prozent für Erdgas vor.
Ein Null-Steuersatz für Gas und gasbasierte Düngemittel, wie Polen ihn im Rahmen seines „Inflations-Schutzschilds“ Anfang des Jahres eingeführt hat, ist – im Gegensatz zu Grunderzeugnissen wie Lebensmitteln – deshalb aus Sicht der Kommission nicht vereinbar mit EU-Recht.
Obwohl bereits im Januar bekannt war, dass die EU die Maßnahmen Polens ablehnen könnte, hat die Kommission nun erklärt, sie werde ein Vertragsverletzungsverfahren einleiten, sollte Polen die Aufforderung aus Brüssel ignorieren.
Sollte sich die Regierungserklärung als nicht zufriedenstellend erweisen, könnte die Kommission den EU-Gerichtshof anrufen und die Änderung von Bestimmungen fordern, die nicht mit dem EU-Steuerrecht vereinbar sind, hieß es weiter.
EU-Wirtschaftskommissar Paolo Gentiloni „hat im September und Oktober Briefe in dieser Angelegenheit nach Warschau geschickt“, twitterte Dorota Bawołek, Brüsseler Korrespondentin des Fernsehsenders Polsat News unter Verweis auf einen anonymen EU-Beamten.
Premierminister Mateusz Morawiecki räumte ein, dass die Kommission einige der polnischen Maßnahmen zur Inflationsbekämpfung infrage gestellt habe, und kündigte an, dass die Regierung ihr Hilfsprogramm zur Milderung des Preisanstiegs ändern werde.
Der „Schutzschild“ werde durch einen anderen Anti-Inflationsmechanismus ersetzt, sagte Morawiecki und fügte hinzu, dass eine angemessene Preispolitik der Energieunternehmen „ein Puffer“ für die Verbraucher sein werde, wenn die Mehrwertsteuersätze wieder auf ihr früheres Niveau zurückkehren.
Die polnischen Behörden würden jedoch den Nullsteuersatz für Lebensmittel beibehalten, „solange die Kommission keine Einwände dagegen erhebt“, betonte der Premierminister, wie Business Insider zitiert.
Der „Schutzschild“ gilt in seiner jetzigen Form bis Ende 2022.