EU-Mitgliedstaaten wollen Emissions-Ausnahme für Öko-Landwirtschaft
Die Haltung von Rindern oder Schweinen in landwirtschaftlichen Betrieben mit extensiven Produktionssystemen sollte von den Plänen der EU zur Senkung der Industrieemissionen ausgenommen werden.
Die Mitgliedstaaten wollen in der Industrieemissionsrichtlinie eine Ausnahme für Öko-Landwirtschaft erreichen. Das geht aus einem Kompromissvorschlag der schwedischen Ratspräsidentschaft hervor.
Der Kompromisstext, der EURACTIV vorliegt und am Mittwoch (8. März) während einer Sitzung des Ausschusses der Ständigen Vertreter bei der EU (AStV I) vorgestellt wurde, zielt darauf ab, „auf der Tagung des Rates ‚Umwelt‘ am 16. März eine Einigung zu erzielen“.
Die vorgeschlagene Überarbeitung der Richtlinie über Industrieemissionen (IED), die von der Kommission im April 2022 vorgestellt wurde, zielt darauf ab, schädliche Emissionen aus Industrieanlagen zu reduzieren. Das betrifft auch landwirtschaftliche Betriebe ab einer gewissen Größe.
Der Kompromissentwurf erkennt zwar an, dass die Aufzucht von Schweinen, Geflügel und Rindern „erhebliche Schadstoffemissionen in Luft und Wasser hervorruft“ und dass es daher notwendig sei, „den Schwellenwert zu senken, ab dem Schweine- und Geflügelanlagen [in die derzeitige Richtlinie] einbezogen werden, und auch die Rinderzucht in den Geltungsbereich aufzunehmen.“
Dabei geht es unter anderem um Methan, das zwar ein Treibhausgas ist, allerdings in den Geltungsbereich der IED fällt.
Dem Entwurf zufolge drängen die Mitgliedstaaten jedoch darauf, dass die Aufzucht von Rindern oder Schweinen in Anlagen mit extensiven Produktionssystemen, bei denen Freiflächen gelassen werden, vom Anwendungsbereich der IED ausgenommen wird.
Begründet wird dies damit, dass diese Art der Tierhaltung „einen positiven Beitrag zur Erhaltung von Landschaften, zur Verhütung von Waldbränden und zum Schutz der biologischen Vielfalt und der Lebensräume“ leistet.
Extensive Landwirtschaft (im Gegensatz zu intensiver Landwirtschaft) ist ein Produktionssystem mit geringem Input, das hauptsächlich auf natürlichem oder naturnahem Grünland basiert. Sie erfordert einen geringen Einsatz von Arbeitskräften, Düngemitteln und Kapital im Verhältnis zu der bewirtschafteten Fläche.
Extensive Landwirtschaft bedeutet in der Regel die Haltung von Schafen und Rindern in Gebieten mit geringer landwirtschaftlicher Produktivität, wie beispielsweise in der Almwirtschaft.
Die Ausnahmeregelung sollte Anlagen mit „weidebasierter Aufzucht von Rindern oder Schweinen mit geringer Besatzdichte, bei denen die Tiere einen großen Teil des Jahres im Freien gehalten werden“ umfassen, heißt es in dem Text.
Der Kompromisstext schlägt vor, die Einführung der IED je nach Größe des Viehzuchtbetriebs zu staffeln.
Die Richtlinie soll erst ab einer Kapazität von 600 Großvieheinheiten (GVE) innerhalb von vier Jahren, ab 400 GVE innerhalb von fünf Jahren und ab 250 GVE innerhalb von sechs Jahren vor Ort in Kraft treten soll.
Dieser schrittweise Ansatz soll den kleineren Betrieben Zeit geben, „sich an die neuen Regeln anzupassen“, so der Text.
Der Text schlägt außerdem vor, den Begriff GVE neu zu definieren, und zwar als eine Einheit, „die verwendet wird, um die Größe von Betrieben auszudrücken, die verschiedene Kategorien von Tieren halten, wobei die Umrechnungskurse verwendet werden.“
Derzeit basiert eine GVE auf dem Weideäquivalent einer erwachsenen Milchkuh, die 3.000 Liter Milch pro Jahr produziert, ohne zusätzliche Kraftfuttermittel.
Die Kompromissvereinbarung wird nun auf dem Treffen der EU-Umweltminister am 16. März diskutiert werden, die für das Dossier federführend sind – und der Text ist optimistisch, dass ein Konsens erzielt wird.
„Mit Blick auf die [EU-Rats-]Präsidentschaft bringt das Kompromisspaket zu den Regeln und dem Umfang der landwirtschaftlichen Tätigkeiten die unterschiedlichen Ansichten im Rat ins Gleichgewicht“, heißt es in dem Text.
[Bearbeitet von Gerardo Fortuna/Zoran Radosavljevic]