Mindestlohn: EU prüft Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland
Deutschland droht wegen der Einfu?hrung des Mindestlohns ein Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission. Der Grund: Für ausländische Lkw-Fahrer gilt schon der deutsche Mindestlohn, wenn sie durch Deutschland fahren.
Deutschland droht wegen der Einfu?hrung des Mindestlohns ein Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission. Der Grund: Für ausländische Lkw-Fahrer gilt schon der deutsche Mindestlohn, wenn sie durch Deutschland fahren.
Die EU-Kommission stellt den Mindestlohn für Lkw-Fahrer beim Transit durch Deutschland auf den Prüfstand. Ihrer Ansicht nach könnte er den freien Waren- und Dienstleistungsverkehr in Europa behindern.
Eine Sprecherin des Bundesarbeitsministeriums bestätigte am Freitag einen Bericht des „Spiegel“, dass EU-Verkehrskommissarin Violeta Bulc mit einem Brief an die Bundesregierung ein sogenanntes Pilotverfahren eingeleitet habe.
Damit kommt die EU-Kommission Beschwerden einiger EU-Staaten wie Polen und Ungarn nach, die sich durch den deutschen Mindestlohn benachteiligt sehen. Nach Auffassung der Bundesregierung greift der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro auch für Lkw-Fahrer ausländischer Arbeitgeber, selbst wenn sie Deutschland nur als Transitstrecke nutzen.
EU-Arbeitskommissarin Marianne Thyssen wolle am Montag mit Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles in Berlin über das Thema sprechen, hieß es in der EU-Kommission. Das sogenannte Pilotverfahren dient dazu, Beschwerden von EU-Staaten über ein europarechtswidriges Verhalten anderer Mitgliedstaaten zu klären. Dabei gehe es allein um „spezielle Fragen“ der Anwendung des Mindestlohns für ausländische Spediteure, sagte die Sprecherin. Wenn in dem Verfahren keine Lösung gefunden wird, kann die EU-Kommission ein offizielles Vertragsverletzungsverfahren einleiten. In seltenen Fällen endet ein solches Verfahren vor dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH). Am Ende kann das Land zu einer Geldstrafe verdonnert werden.
In der EU-Kommission herrsche die Überzeugung, dass Deutschland mit der Regelung gegen EU-Recht verstoßen habe, hatte ein hochrangiger EU-Vertreter am Dienstag gesagt. Es müsse noch entschieden werden, wann ein sogenannter strukturierter Dialog – die Phase vor einem förmlichen Vertragsverletzungsverfahren – mit Deutschland beginnen solle. Sobald die Bundesregierung über den Beginn der Dialog-Phase informiert worden sei, habe sie formal 70 Tage Zeit für eine Antwort. In diesem Fall werde sie aber gebeten, schneller zu reagieren.