Neue EU-Regeln erlauben Markeninhabern Stopp von Onlineverkäufen

Die Europäische Kommission hat am Dienstag (19. April) ihre überarbeiteten Monopolregeln bekannt gegeben, in denen vorgesehen ist, dass Inhabern von Luxusmarken gestattet wird, Onlinehändlern ohne Filialen den Verkauf ihrer Produkte zu untersagen.

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Die Europäische Kommission hat am Dienstag (19. April) ihre überarbeiteten Monopolregeln bekannt gegeben, in denen vorgesehen ist, dass Inhabern von Luxusmarken gestattet wird, Onlinehändlern ohne Filialen den Verkauf ihrer Produkte zu untersagen.