Neue Tranche der EU-Geldstrafen für Polen steht an

Die Europäische Kommission hat die polnische Regierung aufgefordert, 42 Millionen Euro an Strafgeldern zu zahlen, weil sie einer Anordnung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) nicht nachgekommen ist, berichtet der polnische Radiosender RMF FM.

EURACTIV.pl
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Im Juli letzten Jahres urteilte der EuGH, dass Polen die Disziplinarkammer des Obersten Gerichtshofs auflösen muss, die nach EU-Recht rechtswidrig ist und die politische Verfolgung von Richter:innen ermöglicht. [Shutterstock/Fotokon]

Die Europäische Kommission hat die polnische Regierung aufgefordert, 42 Millionen Euro an Strafgeldern zu zahlen, weil sie einer Anordnung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) nicht nachgekommen ist, berichtet der polnische Radiosender RMF FM.

Im Juli letzten Jahres urteilte der EuGH, dass Polen die Disziplinarkammer des Obersten Gerichtshofs auflösen müsse, die nach EU-Recht rechtswidrig ist und die politische Verfolgung von Richter:innen ermöglicht. Da das Land der Anordnung noch nicht nachgekommen ist, verhängte die Kommission eine Geldstrafe von 1 Million Euro pro Tag, deren Zahlung die Regierung ebenfalls ablehnte.

„Bis heute beläuft sich die Strafe auf 160 Millionen Euro, von denen die Kommission bereits 69 Millionen Euro von den für Polen im EU-Haushalt vorgesehenen Mitteln abgezogen hat“, so der Radiosender.

RMF FM erfuhr, dass die Kommission das Schreiben, in dem sie die Zahlung der nächsten Tranche der Strafe für den Zeitraum vom 11. Januar bis zum 21. Februar fordert, am Ende des Monats verschickt hat.

Sollte sich Polen weiterhin weigern zu zahlen, wird die Kommission beginnen, Zinsen zu berechnen. Der nächste Schritt ist der Abzug der Geldstrafe von den EU-Haushaltsmitteln, die dem Land zugewiesen wurden.

Die direkten Empfänger von EU-Geldern haben jedoch keinen Grund zur Sorge. Das Geld, das die Kommission abzieht, stammt aus den EU-Geldern, die bereits mit den Empfängern abgerechnet wurden. Somit ist es der nationale Haushalt, der den Kürzeren zieht.