Nordirland: Klage gegen Abtreibungsverbot abgelehnt

Die nordirische Menschenrechtskommission ist mit einer Klage gegen das Abtreibungsverbot gescheitert. Die Richter drückten allerdings ihr Verständnis für das Anliegen der Kläger aus.

Euractiv.de
Referendum on abortion in Ireland
Unterstützer des Rechts auf Abtreibunf feierten letzten Monat das Ergebnis des Referendums in der Rebublik Irland. Im Norden besteht das Verbot weiterhin. [Aidan Crawley/ epa]

Nachdem die Republik Irland letzten Monat in einem Referendum für das Recht auf Abtreibung gestimmt hatte, ist im britischen Nordirland nun eine Klage gegen das Abtreibungsverbot gescheitert.

Eingereicht von der nationalen Menschenrechtskommission, wurde die Klage gegen das strikte Abtreibungsverbot in Nordirland heute seitens des Obersten Gerichts zurückgewiesen. Die Klage sei aus formellen Gründen unzulässig, entschieden die Richter am Donnerstag in London. Die Menschenrechtskommission hatte gegen das aus dem 19. Jahrhundert stammende Gesetz geklagt, weil es aus ihrer Sicht gegen die europäische Menschenrechtskonvention verstößt.

Eine Mehrheit von vier der sieben Richter wies die Klage mit der Begründung zurück, dass die Kommission nicht das Recht habe, ein derartiges Verfahren anzustrengen. Inhaltlich sei die Klage aber „begründet“. Damit machten die Richter deutlich, dass sie das strikte Abtreibungsverbot ansonsten für unvereinbar mit der Menschenrechtskonvention erklärt hätten.

Bei einer Anhörung im Oktober hatten die Aktivisten argumentiert, die bestehende Regelung kriminalisiere die Frauen und setze sie „unmenschlichen und erniedrigenden“ Behandlungen aus.

Ausnahmen von dem strikten Abtreibungsverbot in Nordirland sind nur möglich, wenn das Leben der Mutter in Gefahr ist oder ihre Gesundheit ernsthaft geschädigt werden könnte. In den anderen Teilen Großbritanniens sind Schwangerschaftsabbrüche seit 1967 dagegen erlaubt. Vergangenen Monat war das ebenfalls strikte Abtreibungsverbot im Nachbarstaat Irland durch ein Referendum gekippt worden.

Im April hatte der Europäische Gerichtshof eine Klage von Anti-Abtreibungsaktivisten abgelehnt. Die von der katholischen Kirche unterstützte Bürgerbewegung wollte die Kommission durch eine Bürgerinitiative verpflichten, Forschung und Finanzierung im Bereich Abtreibungen zu beenden. Der EuGH stellte fest, dass die Kommission das Recht habe, eine Überarbeitung der EU-Rechtsvorschriften zu verweigern.