Österreich: CETA muss warten
Nicht das grüne Herz sondern der juristische Sachverstand hat Österreichs Bundespräsident veranlasst, den CETA-Vertrag vorerst nicht zu unterschreiben.
Nicht das grüne Herz sondern der juristische Sachverstand hat Österreichs Bundespräsident veranlasst, den CETA-Vertrag vorerst nicht zu unterschreiben.
Eine Presseaussendung der Präsidentschaftskanzlei in Wien hat kurzfristig für einige Überraschung gesorgt. Heißt es doch dort, dass Bundespräsident Alexander Van der Bellen mit seiner Unterschrift unter den Staatsvertrag zu CETA auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) warten wird.
Der Jubel der Gegner des Freihandelsabkommens der EU mit Kanada, allen voran der Grünen, ist allerdings verfrüht, stellt doch der ebenfalls grüne Van der Bellen auch fest, dass sein Ergebnis der Prüfung des Vertragswerkes „mit einem Vorbehalt positiv ausgefallen“ ist. Dieser Vorbehalt betreffe „Zweifel, ob die Schiedsgerichte mit EU-Recht konformgehen“.
Fakt ist, dass beim EuGH derzeit ein von Belgien initiiertes Verfahren anhängig ist, das die in CETA enthaltenen Schiedsgerichte bzw. das im Vertrag verankerte Investitionsgerichtssystem auf ihre Konformität mit dem EU-Recht prüft. Sollte der EuGH negativ entscheiden, hätte dies zur Folge, dass alle entsprechenden Ratifizierungsschritte der Mitgliedsstaaten nichtig sind und das Abkommen neu verhandelt werden muss. Allerdings stellt der Bundespräsident gleichzeitig unmissverständlich fest: „Sollte der EuGH entscheiden, dass CETA mit dem Unionsrecht vereinbar ist, werde ich den Staatsvertrag umgehend unterzeichnen“.
Österreich findet sich mit dieser Entscheidung des Staatsoberhauptes in bester Gesellschaft. Haben doch auch Länder wie Deutschland und die Niederlande angekündigt, den Ratifizierungsprozess erst nach dem EuGH-Urteil abschließen zu wollen. Dass Österreichs Bundespräsident vorerst nicht unterschreibt, bringt somit keine Verzögerung des möglichen vollständigen Inkrafttretens von CETA mit sich.