Offensive der Bundesregierung gegen SEPA und IBAN
Deutschland steht isoliert gegen die Einführung des Einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums (SEPA). Das Bundesfinanzministerium hat gestern detailliert über die Verhandlungsposition der Regierung, über den aktuellen Kompromissvorschlag der Ratspräsidentschaft, über mögliche Übergangsfristen, über Interessenskonflikte und über die Taktik der Bundesregierung berichtet. EURACTIV.de liefert das inoffizielle Wortprotokoll der Sitzung des Europaausschusses.
Deutschland steht isoliert gegen die Einführung des Einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums (SEPA). Das Bundesfinanzministerium hat gestern detailliert über die Verhandlungsposition der Regierung, über den aktuellen Kompromissvorschlag der Ratspräsidentschaft, über mögliche Übergangsfristen, über Interessenskonflikte und über die Taktik der Bundesregierung berichtet. EURACTIV.de liefert das inoffizielle Wortprotokoll der Sitzung des Europaausschusses.
EURACTIV.de hat gestern über den geballten Widerstand im Bundestag gegen die SEPA-Einführung, den "Größten Schwachsinn aller Zeiten" berichtet. Das Interesse unserer Leser an den Details zum derzeitigen Verhandlungsstand war so groß, dass EURACTIV.de ein Wortprotokoll zu der gestrigen Sitzung des Europaausschusses erstellt hat und nachfolgend veröffentlicht.
Gunther Krichbaum (CDU), Vorsitzender des Europaausschusses: Wir wissen, dass sich die Bundesregierung in den SEPA-Verhandlungen nicht nur für längere Übergangsfristen stark gemacht hat, sondern auch insbesondere dafür eingesetzt hat, dass dann die Umstellungen bei den Banken etwas weicher, abgefederter vollzogen werden können.
Man darf aber die Wirkung bei den Bürgern nicht unterschätzen, die, gerade auf dem Land, froh sind, dass sie vier- oder fünfstellige Kontonummern haben und in Zukunft mit einem 22-stelligen numerischen Kunstwerk vorlieb nehmen müssen. Deswegen gibt es eine Reihe von Punkten, von denen wir glauben, dass sie in der breiten Bevölkerung gar nicht angekommen sind, was die tatsächliche Umstellung angeht. Ich kann mir aber schon lebhaft vorstellen, wie dann so manche Schlagzeile von Zeitungen, die wir alle kennen, aussehen wird. Deswegen möchten wir uns heute von Ihnen, Herr Findeisen, unterrichten lassen.
Michael Findeisen, Ministerialrat im Bundesfinanzministerium: Die Probleme, die mit der neuen Verordnung im Zusammenhang stehen, haben Sie schon alle umrissen. Dieser Verordnungsvorschlag der Kommission hierzu, wird federführend im Finanzausschuss betreut. Selbstverständlich ist auch dieser Ausschuss mit diesen Problemen befasst. Soweit ich weiß, hat sich dieser Ausschuss mit diesen Fragen bereits beschäftigt und auch schon positioniert. Dementsprechend werde ich versuchen, ihnen einen kurzen Sachstandsbericht zu geben, über die Verhandlungen im Rat. Zudem kann ich kurz umreißen, wie die Diskussion im Europäischen Parlament verläuft.
Kurz noch einmal zum Inhalt dieses Verordnungsvorschlags der EU-Kommission: Es geht letztlich darum, den Zahlungsverkehr in der EU zu harmonisieren. Das ist bisher noch nicht vollständig erreicht worden. Es gibt hier schon wesentliche Schritte, die realisiert werden konnten. So gibt es die Zahlungsdiensterichtlinie, die auch eine Harmonisierung des Aufsichtsregimes über Zahlungsdienstleister sichergestellt hat. Und über die E-Geld-Richtlinie erfolgte die Einbeziehung des sogenannten elektronischen Geldes.
Der Schlussstein soll jetzt diese Verordnung zur Festlegung zu Überweisungen und Lastschriften in Euro sein. Das Ziel ist, dass zwischen rein nationalen Zahlungsprodukten und Zahlungen, die im gesamten europäischen Raum nutzbar sind, nicht mehr unterschieden werden kann.
Und davon ist Deutschland besonders betroffen, weil Deutschland der größte Zahlungsverkehrsmarkt der Mitgliedsstaaten ist und alle funktionsfähigen Zahlungsprodukte, die am Markt sind, so nicht mehr fortgeführt werden können. Alle nationalen Produkte inklusive der in Deutschland gebräuchlichen Zahlungsprodukte werden an einem bestimmten Stichtag harmonisiert.
99,8 Prozent deutsche Lastschriften
Zugleich können dann nur noch SEPA-Produkte, die den gleichen technischen Standards entsprechen, für Zahlungen innerhalb der EU benutzt werden. In dieser Verordnung soll ein bestimmtes Enddatum festgeschrieben werden, weil Kommission, Europäische Zentralbank (EZB) und ein Großteil der Mitgliedsstaaten zu der Erkenntnis gekommen sind, dass ein rein marktgetriebener Prozess bei der Nutzung der bereits genannten SEPA-Produkte nicht dazu geführt hat, dass die Marktteilnehmer auf diese Produkte umgeschwenkt sind. Das gilt in erster Linie in Deutschland für die Lastschrift. Hier werden noch zu 99,8 Prozent deutsche Lastschriften genutzt. Deutschland ist also von dieser kommenden Verordnung, die kaum zu verhindern ist, – es ist allenfalls noch über den Inhalt zu streiten, besonders betroffen.
Wie Sie richtig ausgeführt haben, Herr Vorsitzender, ist die Erkenntnis der Betroffenheit auch auf der Endnutzerseite, auf der Konsumentenseite, noch äußerst gering, was natürlich auch in gewisser Hinsicht der deutschen Kreditwirtschaft anzulasten ist. Sie hat, anders als in anderen EU-Staaten, ihre Kunden nicht auf diese Konsequenzen entsprechend vorbereitet. Dementsprechend ist das Bundesfinanzministerium (BMF) sehr dankbar, dass wahrscheinlich fraktionsübergreifend in den nächsten Tagen eine Entschließung gefasst werden soll, die dieses Problem der Sensibilisierung der Kunden durch die Kreditwirtschaft besonders thematisiert.
Zum Sachstand bei den Verhandlungen im Rat: Der Vorschlag der EU-Kommission ist im Dezember 2010 publiziert worden. Nach dem gegenwärtigen Zeitplan ist davon auszugehen, dass die Verhandlungen im Rat schon Ende Juni abgeschlossen werden können. Und dass dann von der ungarischen Präsidentschaft der Versuch gemacht wird, eine einheitliche Positionierung der Mitgliedsstaaten hinzubekommen. Das ganze Dossier wird frühestens unter polnischer Präsidentschaft abgeschlossen. Der Trilog zwischen Kommission, Rat und dem Europäischen Parlament wird frühestens im September dieses Jahres stattfinden.
Widerstand nur aus Deutschland
Zur Verhandlungsatmosphäre: Im Rat ist festzustellen, dass die absolute Mehrheit der Mitgliedsstaaten in erster Linie den Vorschlag der Kommission, so wie er auf dem Tisch liegt, akzeptieren. Die Verhandlungen konzentrieren sich in erster Linie auf technische Probleme. Widerstand kommt eigentlich nur von Deutschland, was die Substanz dieses Vorschlages anbetrifft.
Deutsche Positionen
Unter der ungarischen Präsidentschaft ist im vergangenen Monat ein Kompromissvorschlag vorgelegt worden. Die Mitgliedsstaaten haben gegenwärtig noch Zeit, hierzu Stellung zu nehmen. Was ich hier herausstreichen will, ist, dass Teile unseres Forderungskatalogs, der in erster Linie die Rechte der Verbraucher schützen soll, von der ungarischen Präsidentschaft in diesem Kompromissvorschlag übernommen worden ist .
Das betrifft die von Ihnen, Herr Vorsitzender, angesprochene Konvertierungsregelung. Das heißt, dass Retailkunden bei nationalen Zahlungen nicht sofort mit Inkrafttreten dieser Verordnung den IBAN-Code für ihre Überweisungen wählen müssen, dass sie also wie bisher Kontonummer und Bankleitzahl nutzen können und die Kreditinstitute des Auftraggebers diese über technische Konvertierungslösungen auf IBAN-Format bringen. Die ungarische Präsidentschaft hat diesen Vorschlag Deutschlands aufgegriffen, aber zeitlich befristet und zwar bis zum 1. August 2015 soll diese Parallellösung am Markt sein.
Verlängerung ausgeschlossen
Hinter den Kulissen, das darf offen gesagt werden, hat die Kommission eine Verlängerung ausgeschlossen mit einem Argument, das nicht ganz vom Tisch zu wischen ist. Selbst wenn deutsche Kreditinstitute diese Konvertierungslösung anbieten, könnte das zur Marktverzerrung führen, weil Konkurrenten, die in einem anderen EU-Staat sitzen, hierdurch in eine Situation kommen, in der sie nicht auf der Ebene gleicher Wettbewerbungsbedingungen im Bereich der Zahlungsdienste in Deutschland Geschäfte machen können.
Es gibt auch von Seiten einzelner Mitgliedsstaaten, hierzu gehört auch Frankreich, eine ablehnende Position, weil Teile des Kompromisses generell eine Begünstigung deutscher Produkte sind und da auch Länder wie Frankreich durch den Verordnungsvorschlag Zugeständnisse machen müssen. Das betrifft insbesondere die Gebührenpolitik in Frankreich. Das wird für die Retailkunden viel krassere Ergebnisse haben.
Ein weiterer Punkt im Kompromissvorschlag, der durch die Positionierung Deutschlands erreicht werden konnte, ist der Erhalt des elektronischen Lastschriftverfahrens (ELV) – die Bezahlung mit der EC-Karte am Point of sale. Das ist ein System, das vom deutschen Handel entwickelt wurde und sehr kostengünstig ist. Es gibt keine offiziellen Verträge mit der deutschen Kreditwirtschaft, es wurde von der Kreditwirtschaft einfach als Lastschriftprozess behandelt. Wir haben uns dafür ausgesprochen, dass dieses System in jedem Fall erhalten bleiben muss, weil es kostengünstig ist – zumindest solange, bis von der europäischen Kreditwirtschaft vergleichbare Produkte, die es ansonsten noch nicht gibt, angeboten werden. Auch insoweit ist die Ratspräsidentschaft uns entgegengekommen und hat sich im Kompromissvorschlag dafür ausgesprochen, dass dieses ELV-Verfahren bis zum 1. August 2016 erhalten bleibt.
Nachfrage der Bundestagsabgeordneten im Ausschuss: 2015 oder 2016?
Findeisen: 2016. Was ein ganz wesentlicher Punkt ist, wo wir gegenwärtig keine Chance sehen, dass wir zu besseren Ergebnisse kommen, das ist die Frage der Übergangsfrist. Da sind wir in der Situation, dass wir mit unserem Petitum, 48 Monate Übergangsfrist, nicht gehört werden im Rat.
Selbst Flächenstaaten wie Frankreich haben keinerlei Probleme, den Kompromissvorschlag der ungarischen Präsidentschaft zu akzeptieren, der vorsieht für Überweisungen Februar 2013, für Lastschriften Februar 2014.
Da wird, wenn nicht Druck im Europäischen Parlament durch deutsche Abgeordnete aufgebaut wird, sich nichts Wesentliches mehr ändern. Auch im Bericht des Europäischen Parlaments, der seit Ende März vorliegt, sind ähnliche Fristen vorgesehen. Dort gibt es aber keine gesplitteten festen Enddaten, wie im Vorschlag der Kommission. Im Bericht der Berichterstatterin werden einheitliche Übergangsdaten für Überweisungen und Lastschriftverfahren von 24 Monaten vorgesehen.
Deutsche Interessen im Europäischen Parlament
Jetzt haben die Mitglieder des Europäischen Parlaments das Wort. Sie können also gegenwärtig Alternativvorschläge machen. Wir haben die deutschen Abgeordneten mit entsprechendem Hintergrundmaterial mehrfach versorgt. Wir haben Gespräche geführt. Jetzt kommt es wirklich darauf an, dass deutsche Parlamentarier hier die spezifischen deutschen Interessen wahrnehmen und sich in ihren Fraktionen entsprechend artikulieren. Es geht um Interessen, die nicht nur die Interessen der deutschen Kreditwirtschaft sind.
Die Bundesregierung hat in ihrer Positionierung gerade dem Konsumentenschutz und dem Verbraucherschutz eine zentrale Rolle zugewiesen. Es geht auch darum, dass das Widerspruchsrecht für Lastschriftverfahren uneingeschränkt erhalten bleibt. Wir sehen hier die Interessen zwischen der anbietenden Kreditwirtschaft und den Endnutzern in diesem Verordnungsvorschlag, wie er gegenwärtig diskutiert wird, noch nicht richtig austariert. Wir gehen davon aus, dass sich im Rat keine großen Änderungen mehr verzeichnen lassen. Jetzt haben die europäischen Parlamentarier das Wort.
[Fragen der Abgeordneten]
Findeisen: Zur ersten Frage: In Deutschland haben nach Schätzungen der Deutschen Bundesbank zwischen 0,9 und 1 Prozent der Zahlungen grenzüberschreitenden Charakter. An diesen Prozentzahlen hat sich in den letzten Jahren auch nichts groß geändert. Es ist nicht überraschend, dass bei Staaten, die keine Flächenstaaten sind – ich denke da in erster Linie an die Benelux-Staaten – dieser Prozentsatz höher ist.
Motive für SEPA-Harmonisierung
Zwei Abgeordnete haben nach den Interessen gefragt, die hinter der Harmonisierung des Zahlungsverkehrs stehen: Es ist in erster Linie einem Petitum der Zahlungsdiensterichtlinie geschuldet. Die Zahlungsdiensterichtlinie sieht vor, dass Zahlungen innerhalb der EU, egal ob national oder grenzüberschreitend, erheblich schneller werden müssen. Sie haben jetzt die Regelung – noch gibt es eine Übergangsfrist – dass Zahlungen innerhalb von 24 Stunden vom Auftraggeber den Empfänger erreichen müssen. Das sind Vorgaben, die auch beim nationalen Zahlungsverkehr noch nicht erreicht werden. Das wäre ein Petitum, das Allen zu Gute kommt, nicht nur den Zahlungsdienstleistern, sondern auch den Endnutzern, inklusive der Retailkunden.
Es ist aber selbstverständlich kein Geheimnis, und darauf zielen wahrscheinlich ihre Fragen, dass Unternehmen, die grenzüberschreitend tätig sind, in besonderem Maße von einem harmonisierten Zahlungsverkehr profitieren. Das betrifft in erster Linie die Corporates, die heutzutage ein sehr kostenintensives Cash-Management haben müssen.
Denken Sie zum Beispiel an einen Konzern in der Chemieindustrie wie BASF. Diese sind in einer Situation, das sie in jedem EU-Staat Konten vorhalten müssen, weil es dort unterschiedliche Zahlungsprodukte und Zahlungsverkehrssysteme gibt. Sie erhalten durch das Inkrafttreten der Verordnung die Situation, dass sie das Cash-Management über ein Konto laufen lassen können. Das ist eine Situation, die erreicht werden soll. Das ist die Motivation für die Harmonisierung der Zahlungsprodukte.
Übrigens mussten in Deutschland in den 1950er und 1960er Jahren Industrieunternehmen in den unterschiedlichen Ländern und Regionen unterschiedliche Konten vorhalten, weil sie keine Zahlungen unmittelbar von A nach B in Deutschland leiten konnten. Da mussten sie über verschiedene Landeszentralbanken gehen.
Nochmal: Alle Kunden profitieren davon, dass Zahlungen erheblich schneller werden.
Migration auf nationaler Ebene
Was ist mit den 700 Millionen deutschen Lastschriften, die bereits existieren, die von den Schuldnern in der Vergangenheit gegeben worden sind? Die Bundesregierung hat hier die Position, und da gibt es keinerlei Widerstand von Seiten der Kommission und von den anderen Mitgliedsstaaten, dass hier eine Migration auf nationaler Ebene durchaus durchgeführt werden kann.
Man kann diesen Altbestand ohne großen bürokratischen Aufwand umstellen in einer Migrationslösung, die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Banken verankert wird. Bei bestehenden Lastschriften hat der Kunde also überhaupt nichts zu ändern.
SEPA-Rat
Wir werden diese wichtige Botschaft als Bundesfinanzministerium stärker in die öffentliche Diskussion bringen, um diesen SEPA-Prozess so verbraucherfreundlich wie möglich zu gestalten und auch zu beschleunigen. Dazu werden wir noch in diesem Monat zusammen mit der Deutschen Bundesbank einen sogenannten SEPA-Rat ins Leben rufen, der versucht, die Interessen der Anbieterseite und der Endnutzer entsprechend auszutarieren. Es soll ein offenes Diskussionsforum geben, das in Deutschland bisher gefehlt hat, um diesen Prozess entsprechend zu begleiten.
Krichbaum (CDU): Das wird auch nötig sein, Herr Ministerialrat.
Weitere Details zur SEPA-Debatte gibt es im EURACTIV.de-Beitrag: Krichbaum (CDU) zu SEPA: "Größter Schwachsinn aller Zeiten" (11. Mai 2011)
mka
Links
Bundestag: Koalitionsfraktionen wollen gängige Überweisungs- und Lastschriftverfahren erhalten (12. Mai 2011)