Öffentliche Aufträge: EU will ausländische Unternehmen ausschließen
Europäische Unternehmen sollen künftig besser an öffentliche Aufträge kommen. Der Vorschlag der Kommission: Werden EU-Unternehmen im Ausland bei öffentlichen Ausschreibungen benachteiligt, dann sollen Unternehmen aus diesen Ländern in der EU künftig ebenfalls diskriminiert werden dürfen. Die EU will sich so auch den Zugang zu Chinas abgeschotteten Märkten erzwingen.
Europäische Unternehmen sollen künftig besser an öffentliche Aufträge kommen. Der Vorschlag der Kommission: Werden EU-Unternehmen im Ausland bei öffentlichen Ausschreibungen benachteiligt, dann sollen Unternehmen aus diesen Ländern in der EU künftig ebenfalls diskriminiert werden dürfen. Die EU will sich so auch den Zugang zu Chinas abgeschotteten Märkten erzwingen.
Es ist die Eine-Billion-Euro-Frage: Welche Unternehmen bekommen den Zuschlag bei öffentlichen Aufträgen in der EU und weltweit? Der globale Markt dieses öffentlichen Beschaffungswesen wird auf eine Billion Euro jährlich geschätzt.
Während Unternehmen aus Nicht-EU-Ländern bei öffentlichen Ausschreibungen in der EU meist gleichberechtigt mit EU-Unternehmen konkurrieren, sieht es im Nicht-EU-Ausland anders aus. Europäische Unternehmen werden in einigen Ländern bei öffentlichen Ausschreibungen häufig benachteiligt oder ganz von den Ausschreibungen ausgeschlossen.
Die EU-Kommission will nun einen Wandel bei den Wettbewerbern im Ausland erzwingen, die ihre öffentlichen Märkte abschotten. Die EU-Kommissare Karel de Gucht (Handel) und Michel Barnier (Binnemarkt) haben dazu am Mittwoch (21. März) einen Vorschlag zur Reform des öffentlichen Vergabeverfahren vorgelegt.
"Wir können es uns nicht länger erlauben, blauäugig zu sein, und müssen auf Fairness und Gegenseitigkeit im Welthandel drängen. Wir sind offen für den Wettbewerb und bereit, unseren Markt noch weiter zu öffnen – dies jedoch nur, wenn unsere Unternehmen faire Wettbewerbsbedingungen vorfinden. Die Kommission wird sich weiter dafür einsetzen, europäische Interessen sowie europäische Unternehmen und Arbeitsplätze zu verteidigen", sagte Barnier.
Neue EU-Vergaberichtlinien
Konkret geht es um folgende Vorschläge:
– Die Kommission soll die Möglichkeit bekommen, den Ausschluss von Angeboten durch öffentliche Auftraggeber in der EU bei Aufträgen ab einem Wert von 5 Millionen Euro zu genehmigen, wenn ein erheblicher Anteil des Angebots auf Waren und Dienstleistungen aus Drittländern entfällt, die keinen bestehenden internationalen Vereinbarungen unterliegen.
– Die Kommission soll bei wiederholten, schwerwiegenden Diskriminierungen von europäischen Anbietern in Drittländern den Zugang von Unternehmen aus diesen Ländern zum Markt der EU beschränken können, wenn das Drittland nicht bereit ist, Verhandlungen zur Schaffung fairer Marktzugangsbedingungen aufzunehmen. Etwaige restriktive Maßnahmen erfolgen dabei auf gezielte Weise, z. B. durch den Ausschluss von Bietern aus Nicht-EU-Ländern oder durch Preisaufschläge.
– Bei ungewöhnlich niedrigen Angeboten soll die Transparenz erhöht werden, um einen durch Anbieter aus Nicht-EU-Ländern verursachten unfairen Wettbewerb auf dem europäischen Markt zu bekämpfen.
Internationale Beschaffungsmärkte
Weltweit ist insgesamt nur ein Viertel der Beschaffungsmärkte für den internationalen Wettbewerb geöffnet. Die EU-Kommission kritisiert, dass Länder wie China, die USA oder Japan europäische Unternehmen in den Bereichen diskriminieren, in denen die EU sehr wettbewerbsfähig ist. Das betrifft zum Beispiel das Baugewerbe, den öffentlichen Verkehr, medizinische Geräte, die Stromerzeugung und die Arzneimittelbranche.
In den EU-Ländern wurden im Jahr 2010 Aufträge mit einem Gesamtvolumen von 420 Milliarden Euro öffentlich ausgeschrieben. An 85 Prozent dieser Ausschreibungen (352 Milliarden Euro) können sich auch Unternehmen aus Nicht-EU-Ländern beteiligen, wenn sie das WTO-Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA) unterzeichnet haben.
Bei Europas Handelspartnern liegt der Anteil der öffentlichen Ausschreibungen, an denen sich EU-Unternehmen beteiligen dürfen, teilweise deutlich geringer. In den USA liegt die Quote bei 32 Prozent (178 Milliarden Euro von 556 Milliarden Euro) und in Japan bei 28 Prozent (27 Milliarden Euro von 96 Milliarden Euro).
Handelskonflikt mit China
China ist ein Sonderfall, da es kein internationales Handelsabkommen unterzeichnet hat. Das Volumen des öffentlichen Beschaffungswesen Chinas wird für das Jahr 2007 auf 83 Milliarden Euro geschäzt, wobei das Volumen sehr schnell anwächst. EU-Unternehmen kommen allerdings bei öffentlichen Aufträgen in China ganz selten zum Zug. Die Vorschläge der Kommission richten sich daher unausgesprochen vor allem gegen Chinas Marktabschottung und verstärken den ohnehin schwelenden Handelskonflikt mit China.
mka
Links
Dokumente der EU-Kommission
Wettbewerbsbedingungen für europäische Unternehmen auf den internationalen Beschaffungsmärkten (21. März 2012)
External public procurement initiative – Frequently Asked Questions (21. März 2012)
Website mit Informationen und Dokumenten zum Internationalen Marktzugang
Zum Thema auf EURACTIV.de
Seltene Erden: EU verklagt China bei WTO (13. März 2012)
Handelskrieg EU-China: Emissionshandel und neues EU-Vergaberecht (9. März 2012)
China boykottiert EU-Emissionshandel (6. Februar 2012)
China warnt vor Handelskrieg (22. Dezember 2011)