Parlamentarische Panne verzögert Österreichs neuen Ressortzuschnitt

Das neue Bundesministeriengesetz zur Neustrukturierung der Zuständigkeiten konnte am Mittwoch nicht verabschiedet werden, da der Nationalrat Mitte Juni versehentlich nicht den aktuellsten Gesetzestext beschlossen hat.

Euractiv.de
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Ein Änderungsantrag des Verfassungsausschusses hätte in den Gesetzestext eingearbeitet werden sollen, aber aufgrund eines redaktionellen Versehens der Parlamentsdirektion wurde der Änderungsantrag nicht aufgenommen. [Shutterstock/Visual Intermezzo]

Das neue Bundesministeriengesetz zur Neustrukturierung der Ressortzuständigkeiten in Österreich konnte am Mittwoch nicht verabschiedet werden, da der Nationalrat Mitte Juni versehentlich nicht den aktuellsten Gesetzestext beschlossen hat.

Ein Änderungsantrag des Verfassungsausschusses hätte in den Gesetzestext eingearbeitet werden sollen, aufgrund eines redaktionellen Versehens der Parlamentsdirektion wurde der Änderungsantrag jedoch nicht aufgenommen.

„Das Gesetz wird heute nicht beschlossen, es muss zuerst korrigiert werden“, sagte Bundesratspräsidentin Christine Schwarz-Fuchs (ÖVP) gegenüber den VN.

Nach den Rücktritten von Elisabeth Köstinger und Margarete Schramböck (beide ÖVP) Mitte Mai hatte Bundeskanzler Karl Nehammer angekündigt, dass die Bundesregierung umgebildet werden soll.

Das Wirtschaftsministerium und das Arbeitsministerium sollen zusammengelegt, das Landwirtschaftsministerium verkleinert werden. Die Bereiche Telekommunikation und Digitalisierung sollen stattdessen im Finanzministerium angesiedelt werden.

Diese Änderungen der Zuständigkeiten sind jedoch noch nicht formell umgesetzt worden.

Für Mittwoch sind Gespräche zwischen den Fraktionen angekündigt, wie es nach dem Fehler weitergehen soll. Dem VN-Bericht zufolge wird erwartet, dass der Bundesrat gegen den Beschluss des Nationalrats Beschwerde einlegen wird.

Seit dem Amtsantritt der Koalition aus der konservativen ÖVP und den Grünen im Januar 2020 hat es in Österreich bereits 14 Regierungsumbildungen gegeben, darunter drei verschiedene Bundeskanzler und drei Gesundheitsminister.