Pestizide: Parlament streng bei Wirkstoffen, lockerer bei Verwendung [DE]

Das Parlament hat für eine Erweiterung der Wirkstoffe, deren Verwendung während der Herstellung von Pestiziden in der EU verboten ist, gestimmt. Strikte Beschränkungen der Verwendung von Pestiziden, wie sie von den grünen Europaabgeordneten vorgeschlagen worden waren, wurden jedoch nur teilweise unterstützt.

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Das Parlament hat für eine Erweiterung der Wirkstoffe, deren Verwendung während der Herstellung von Pestiziden in der EU verboten ist, gestimmt. Strikte Beschränkungen der Verwendung von Pestiziden, wie sie von den grünen Europaabgeordneten vorgeschlagen worden waren, wurden jedoch nur teilweise unterstützt.

  • Entgiften

In einer Abstimmung der ersten Lesung vom 23. Oktober 2007 fügte das Parlament der von der Kommission vorgeschlagenen Liste von Wirkstoffen mögliche immuntoxische und neurotoxische Substanzen zu, die nicht bei der Herstellung von Pestiziden verwendet werden dürfen. Die bestehende Liste der Kommission enthält krebserregende, genotoxische und Störungen des Hormonsystems verursachende Substanzen, sowie solche, die der Fortpflanzungsgesundheit schaden könnten. 

Unter den Plänen der Kommission würde die EU eine Liste mit ‚aktiven Wirkstoffen’ aufsetzen, die bei der Herstellung von Pestiziden verwendet werden dürfen. Es wäre dann den Mitgliedstaaten überlassen, einzelne Pestizide, die mit den bewilligten Substanzen hergestellt werden, zu genehmigen.

Wenn die Abstimmung der ersten Lesung des Parlaments von den Mitgliedstaaten angenommen und später ein Gesetz werden würde, wären, laut Kommission, etwa fünf bis sechs Prozent der Pestizide, die gegenwärtig in der EU benützt werden, illegal.

Ein weiterreichender Vorschlag des Umweltausschusses zur Reduzierung der Gesamtheit der Pestizide, die in der EU verwendet werden, um 50% während der nächsten zehn Jahre, wurde vom Parlament abgelehnt. Letzteres will die Entscheidung den Mitgliedstaaten überlassen und zieht es stattdessen vor, Reduktionsvorgaben nur in bestimmten Fällen, in denen äußerst gefährlichen Substanzen verwendet werden, zu verhängen. Das Parlament beabsichtigt, die Verwendung der Wirkstoffe, die als ‚besonders besorgniserregende Stoffe’ bekannt sind, bis 2013 zu halbieren.

  • Genehmigungsverfahren

Der zonenzentrierte Ansatz der Kommission (siehe EURACTIV vom 22. Oktober 
2007) wurde vom Parlament abgelehnt, da letzteres vorzieht, dass die Mitgliedstaaten die nationale Kontrolle über die Produktgenehmigung beibehalten.

Das Parlament stimmte außerdem für kürzere Bewilligungszeiträume für Substanzen als die Kommission, die einen Bewilligungszeitraum von zehn Jahren für die meisten neuen Stoffe und eine Genehmigung von 15 Jahren für risikoarme Substanzen vorschlug. Wirkstoffe, die sich ‚leicht’ durch weniger toxische ersetzen lassen, sollen nur für sieben Jahre zugelassen werden, wie aus dem Vorschlag der Kommission hervorgeht. 

Das Parlament unterstützte frühere Forderungen von Europaabgeordneten des Umweltausschusses nach fünf- anstatt siebenjährigen Bewilligungszeiträumen für austauschbare Produkte. Das Parlament lehnt weiterhin die Pläne der Kommission über die Erneuerung von Substanzbewilligungen ab: Die Kommission befürwortet eine unbefristete Erneuerung sobald eine Substanz zunächst für die Dauer von zehn Jahren bewilligt wurde. Das Parlament wiederum möchte die Genehmigung von Substanzen nur einmal erneuert sehen, für einen Zeitraum, der ‚zehn Jahre nicht überschreitet’.

  • Sprühen und Nutzung

Die Beschränkungen für das Sprühen in öffentlichen Plätzen, wie Schulen und Krankenhäuser, wurden von den meisten Europaabgeordneten unterstützt, ebenso wie ein Verbot des Sprühens aus der Luft. Ausnahmeregelungen wurden jedoch besonders für schwer erreichbare Gebiete, wie Weinberge, eingeräumt 

Das Parlament hat jedoch ein vollständiges Verbot für die Verwendung von Pestiziden in öffentlichen Gebieten nicht unterstützt. Es hat einige der restriktiveren Maßnahmen, die der Umweltausschuss vorgeschlagen hatte, abgelehnt, wie beispielsweise dass Landwirte ihre Nachbarn über ihr Vorhaben, Pestizide zu versprühen, informieren müssten, oder die Auferlegung einer Pufferzone von zehn Metern im Umkreis von Wasserflächen. Laut einer Mehrheit der Europaabgeordneten sollte es Sache der Mitgliedstaaten sein, das Ausmaß dieser Pufferzone zu bestimmen.