Polens Disziplinarmaßnahmen für Richter verstoßen gegen EU-Recht

Das kürzlich in Polen verabschiedete Disziplinarsystem für Richterinnen und Richter verstößt gegen EU-Recht, da es Disziplinarverfahren nicht nur aufgrund von Verfahrensfehlern sondern auch auf der Grundlage des Inhalts richterlicher Entscheidungen zulässt.

EURACTIV.pl
epa08350988 (FILE) – A view of the emblem of the Court of Justice of the European Union (ECJ) at the main entrance of its headquarters in Luxembourg, 19 December 2019 (reissued 08 April 2020). The ECJ on 08 April 2020 ordered Poland to suspend its controversial Disciplinary Chamber of the Supreme Court ‚with regard to disciplinary cases concerning judges‘. The EU’s top court argued the new disciplinary regime, which was adopted in Poland in 2017 to handle disciplinary cases against judges, does not guarantee independence and impartiality under EU law.  EPA-EFE/JULIEN WARNAND
Die polnischen Disziplinarverfahren seien "mit dem Grundsatz der richterlichen Unabhängigkeit nicht vereinbar," so EU-Generalanwalt Jewgeni Tantschew. [EPA-EFE/JULIEN WARNAND]

Das kürzlich in Polen verabschiedete Disziplinarsystem für Richterinnen und Richter verstößt gegen EU-Recht, da es Disziplinarverfahren nicht nur aufgrund von Verfahrensfehlern sondern auch auf der Grundlage des Inhalts richterlicher Entscheidungen zulässt. Das erklärte der Generalanwalt des EU-Gerichtshofs Jewgeni Tantschew in einer am Donnerstag veröffentlichten Mitteilung.

„Schon allein die Möglichkeit, dass Richter wegen des Inhalts ihrer Gerichtsentscheidungen mit Disziplinarverfahren oder -maßnahmen überzogen werden könnten, hat zweifellos „abschreckende Wirkung“, und zwar nicht nur auf die betroffenen Richter, sondern auch auf künftige Richter. Dies ist mit dem Grundsatz der richterlichen Unabhängigkeit nicht vereinbar,“ so Tantschew in seiner nicht bindenden Stellungnahme.

Der EU-Generalanwalt kritisierte, das System könne dazu beitragen, die Unabhängigkeit der Gerichte in Polen weiter zu untergraben. Diese sind bereits durch diverse andere Reformen geschwächt, die von der erzkonservativen Regierungspartei Recht und Gerechtigkeit (PiS) eingeführt wurden, nachdem sie 2015 an die Macht kam.

Der aktuell debattierte Mechanismus, der 2017 geschaffen wurde, beinhaltet diverse Sanktionen, die gegen Richterinnen und Richter verhängt werden können, darunter die Aufhebung ihrer Immunität und gegebenenfalls auch die Suspendierung vom Dienst oder die Kürzung der Gehälter.

Im Dezember hatte die stellvertretende polnische Justizministerin Anna Dalkowska während einer Gerichtsanhörung in Luxemburg erklärt, das neue Disziplinarsystem ziele vielmehr darauf ab, „die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit der Richter zu erhöhen“. Disziplinarverfahren gegen Richterinnen und Richter seien darüber hinaus eine innerpolnische Angelegenheit und nicht Sache der EU.

Tantschew weist in seiner Stellungnahme hingegen darauf hin, dass derartige Verfahren sehr wohl unter Unionsrecht fallen können.