Politischer Dialog auf EU-Ebene

In welcher Verfassung befindet sich die Europäische Union? Nach einem Jahr Lissabon-Vertrag zieht EURACTIV.de eine Zwischenbilanz und bietet einen Ausblick mit Gastkommentaren von EU-Experten und Politikern der Landes-, Bundes- und Europaebene. Thomas Silberhorn, europapolitischer Sprecher der CSU-Landesgruppe, plädiert dafür, dass der Bundestag - auch über Subsidiaritätsstellungnahmen - aktiv an der EU-Rechtsetzung mitwirkt.

Das Regierungsduo Guido Westerwelle (FDP) und Angela Merkel (CDU) bei der Arbeit. Thomas Silberhorn (CSU) meint: „Die demokratische Kontrolle der Bundesregierung durch den Bundestag gewinnt gerade bei EU-Vorhaben an Bedeutung.“ Foto: dpa
Das Regierungsduo Guido Westerwelle (FDP) und Angela Merkel (CDU) bei der Arbeit. Thomas Silberhorn (CSU) meint: "Die demokratische Kontrolle der Bundesregierung durch den Bundestag gewinnt gerade bei EU-Vorhaben an Bedeutung." Foto: dpa

In welcher Verfassung befindet sich die Europäische Union? Nach einem Jahr Lissabon-Vertrag zieht EURACTIV.de eine Zwischenbilanz und bietet einen Ausblick mit Gastkommentaren von EU-Experten und Politikern der Landes-, Bundes- und Europaebene. Thomas Silberhorn, europapolitischer Sprecher der CSU-Landesgruppe, plädiert dafür, dass der Bundestag – auch über Subsidiaritätsstellungnahmen – aktiv an der EU-Rechtsetzung mitwirkt.

Der Autor

" /Thomas Silberhorn ist seit 2005 europapolitischer Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag. Der Jurist war von 2007 bis 2009 im CSU-Parteivorstand und ist seit 2009 Obmann der CDU-CSU-Fraktion im Rechtsausschuss.

Silberhorn hat die CSU-Position zum EU-Finanzrahmen ab 2014 vorbereitet.


Die neuen Beteiligungsrechte der nationalen Parlamente nach dem Vertrag von Lissabon und die weitergehenden Rechte des Deutschen Bundestages und des Bundesrates auf der Grundlage des Grundgesetzes wirken gleichsam als Katalysator für die parlamentarische Begleitung der EU-Rechtsetzung.

Entscheidend ist dabei nicht allein die Erfüllung formaler Kriterien etwa für eine Subsidiaritätsrüge, sondern vor allem der politische Dialog zwischen den nationalen Parlamenten und mit Europäischem Parlament, Rat und Europäischer Kommission. Dementsprechend setzt die Kommission gezielt auf eine "Partnerschaft mit den nationalen Parlamenten"; diese würden "rasch zu einem wesentlichen Bestandteil der politischen Willensbildung auf EU-Ebene werden".

Subsidiaritätsstellungnahmen

Während der Bundesrat schon bisher zu den besonders aktiven Kammern zählt, hat der Deutsche Bundestag seine Mitwirkung an der EU-Rechtsetzung seit Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon am 1. Dezember 2009 merklich gesteigert. So wurden zwei Subsidiaritätsstellungnahmen sowie fünf Stellungnahmen nach Art. 23 Abs. 3 GG unter Federführung des Ausschusses für die Angelegenheiten der Europäischen Union bzw. des Rechtsausschusses  beschlossen.

Ungeachtet der formalen Differenzierung nach der jeweiligen Rechtsgrundlage  ist zu empfehlen, solche Stellungnahmen künftig regelmäßig sowohl an die EU-Organe als auch an die Bundesregierung zu richten.

Schließlich hat der Deutsche Bundestag Beschlüsse zu fünf nichtlegislativen Vorhaben der Europäischen Union gefasst, die teils an die Bundesregierung,  teils an die Europäische Kommission adressiert waren. Er hat damit insbesondere die Einladung der Kommission zu einem umfassenderen Meinungsaustausch, "der nicht nur auf Legislativvorschläge beschränkt ist und der weit über den Aspekt der Subsidiarität hinausgeht", aufgegriffen. Mit ihrer Zusage, jedwede Stellungnahme von nationalen Parlamenten sorgfältig zu prüfen, unterstreicht die Kommission ihr Anliegen eines partnerschaftlichen politischen Dialogs.

Noch weiter geht ihr Angebot, die nationalen Parlamente schon vor dem Beginn von Rechtsetzungsverfahren bei der Umsetzung der Strategie "Europa 2020", bei der politischen Kontrolle von Europol und der Bewertung von Eurojust sowie bei der Vorbereitung ihres Arbeitsprogramms stärker einzubeziehen. Durch diese Beteiligung an der strategischen Planung werden die nationalen Parlamente zum integralen Bestandteil des Meinungsbildungsprozesses in der EU.

Parlamentarische Mitverantwortung

Die Beteiligung des Deutschen Bundestages und des Bundesrats in Angelegenheiten der Europäischen Union ist durch den Vertrag von Lissabon, durch die Maßgaben des Bundesverfassungsgerichts in seinem Urteil zu diesem Vertrag und durch die Angebote der Europäischen Kommission zum politischen Dialog mit den nationalen Parlamenten substantiell verbessert worden. Die Wahrnehmung der neuen Mitwirkungsmöglichkeiten setzt allerdings in zweierlei Hinsicht parlamentarisches Selbstbewusstsein voraus.

Zum einen müssen sich insbesondere die Abgeordneten der jeweiligen Regierungsfraktionen ihrer Kontrollfunktion gegenüber der Bundesregierung bewusst sein. Angesichts der im Grundgesetz angelegten engen Gewaltenverschränkung von Legislative und Exekutive droht diese Aufgabe nach mehr als 60 Jahren bundesrepublikanischer Verfassungswirklichkeit zu verkümmern, wie z.B. der Gebrauch des Gesetzesinitiativrechts zeigt. Mit Blick auf den weitreichenden Handlungsspielraum der Regierungsvertreter im Rat und auf mögliche Interessenkongruenzen der EU-Organe gewinnt jedoch die demokratische Kontrolle der Bundesregierung durch den Bundestag gerade bei EU-Vorhaben an Bedeutung.

Zum anderen bewirken die erweiterten Beteiligungsmöglichkeiten von Bundestag und Bun-desrat eine erhöhte Mitverantwortung für die Angelegenheiten der Europäischen Union. Dies erfordert die konstruktive Mitgestaltung von Meinungsbildungsprozessen und Rechtsetzungsverfahren auf EU-Ebene ebenso wie transparente, öffentliche Debatten hierüber.

Je intensiver die nationalen Parlamente ihren erweiterten Aktionsradius nutzen, desto leichter werden Maßnahmen der Europäischen Union auf Akzeptanz oder zumindest Verständnis treffen. Die engere Einbeziehung der nationalen Parlamente kann somit einen sichtbaren Beitrag dazu leisten, europäische Politik den Bürgern näherzubringen.

Der hier veröffentlichte Kommentar ist ein Auszug aus dem Aufsatz "Zur Rolle des Deutschen Bundestages nach dem Lissabon-Urteil des Bundesverfassungsgerichts", der im Tagungsband "Europäische Integration und deutsche Verfassungsidentität" der Konrad-Adenauer-Stiftung abgedruckt wurde.

Alle Gastkommentare zum Thema "Ein Jahr Lissabon-Vertrag" finden Sie im LinkDossier Der Lissabon-Vertrag und die Verfassung der EU.