Post-2015-Entwicklungsziele: NGOs sorgen sich um Menschenrechte

Die individuelle Selbstbestimmung und bürgerliche Freiheiten sollen nach den Willen der EU ein einschlägiger Bestandteil der nachhaltigen Entwicklungsziele (SDGs) werden. Die NGOs halten dieses Versprechen für heiße Luft. EURACTIV Brüssel berichtet.

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This article is part of our special report "Auf dem Weg zu Nachhaltigen Entwicklungszielen"
Demonstrationen pakistanischer Hindus gegen Menschenrechtsverletzungen in Pakistan, vor dem UN-Büro in Neu Delhi.
Demonstrationen pakistanischer Hindus gegen Menschenrechtsverletzungen in Pakistan, vor dem UN-Büro in Neu Delhi. [<a href="http://www.dawn.com/news/803445/a-cry-for-human-rights" target="_blank" rel="noopener">[Dawn, Pakistan]</a>]

Die individuelle Selbstbestimmung und bürgerliche Freiheiten sollen nach den Willen der EU ein einschlägiger Bestandteil der nachhaltigen Entwicklungsziele (SDGs) werden. Die NGOs halten dieses Versprechen für heiße Luft. EURACTIV Brüssel berichtet.

Die EU will die bürgerlichen Freiheiten und Menschenrechte innerhalb der Nachhaltigkeitsziele (SDGs) verankern. Doch die Kritik nationaler Menschenrechtsgremien sät Zweifel, ob sich überhaupt etwas verändern wird.

Die EU habe sich der Förderung der Menschenrechte und Demokratie verschrieben, sagte Lotte Knudsen, Direktorin für Human Development und Migration der EU-Kommission bei der Konferenz der Europäischen Entwicklungstagen am 3. Juni.

Das sei ein Teil der Grundlage der EU und auch im Vertrag festgehalten, so Knudsen. Dieser bestätige, dass die externen Handlungen der EU auf Demokratie und Rechtsstaatlichkeit fußen.

Die Agenda für den Wandel gibt den entwicklungspolitischen Rahmen der EU vor. Die EU-Entwicklungspolitik basiere auf zwei Säulen, sagte Knudsen. Menschenrechte, Demokratie und andere Aspekte der guten Regierungsführung auf der einen – inklusives und nachhaltiges Wachstum auf der anderen Seite.

Nach Angaben von Knudsen sind 15 EU-Mitgliedsstaaten in der A-Kategorie der Nationalen Menschenrechtsinstitutionen (NHRIs). Demnach halten sie die sogenannten Pariser Prinzipien vollständig ein. Der Internationale Koordinationsausschuss der nationalen Menschenrechtsorganisationen (ICC) nimmt die Akkreditierung vor.

Der ICC ist ein weltweites Netzwerk der Nationalen Menschenrechtsorganisationen (NHRIs). Die NHRIs sind administrative Gremien, die die Menschenrechte in einem Land fördern, schützen und überwachen sollen.

Die EU-Kommission habe einen neuen Aktionsplan für Menschenrechte und Demokratie für den Zeitraum 2015-2019 vorgeschlagen, den der Rat gerade diskutiert, sagte Knudsen. Der Vorschlag führt als erste Priorität die Möglichkeiten zur Unterstützung der NHRIs auf. Sie sollen gestärkt werden.

Im EU-Haushalt gebe es auch ein Instrument für Demokratie und Menschenrechte zur Unterstützung der nationalen Menschenrechtsorganisationen für die kommende Zeit, betonte Knudsen.

Die EU-Beamtin erklärte in diesem Zusammenhang, es sei an der Zeit eine Diskussion über die Rolle der NHRIs zu starten. Sie seien in ihrer Unabhängigkeit ein wichtiger Partner für die EU. Außerdem hätten sie eine wichtige Rolle bei der Umsetzung und dem Monitoring der zukünftigen SDGs. Die EU sei genauso entschlossen, das Thema Geschlechtergleichstellung voranzubringen.

Allerdings musste sich Knudsen bei der Veranstaltung auch mit Kritik auseinandersetzen. Die Versuche ihrer Organisation, mit den Stellen der EU-Kommission in Kontakt zu treten, würden seit Jahren abgelehnt, sagte Irabiha Abdel Wedoud von der nationalen Menschenrechtskommission Mauretaniens.

Kollegen aus anderen afrikanischen Ländern hätten ähnliche Erfahrungen gemacht, so Wedoud.

„Wir sind von Seiten der Delegation der Europäischen Kommission mit einer totalen Ablehnung konfrontiert“, sagte sie. Das sei darauf zurückzuführen, dass sie ihre Rolle gegenüber den Behörden entweder nicht entschieden genug ausspielen oder als zu aggressiv wahrgenommen würde. In diesem Zusammenhang warf sie der EU-Kommission ein „Unverständnis bezüglich der Rolle der NRHIs“ vor.

Es sei nicht der erste Bericht der EU-Kommission, der Menschenrechtsprobleme ausblendet. Die Kommission halte sich aus solchen Problemen heraus, um ausländische Regierungen nicht zu verärgern, kritisierte der frühere EU-Botschafter in Marokko, Eneko Landaburu.

Andere Vertreter von Ländern, in denen die Menschenrechte verletzt werden, zeigten sich skeptisch, was das Potenzial der SDGs für Veränderungen angeht. Die NHRI in seinem Land sei nicht unabhängig, kritisierte ein Repräsentant. Probleme wie ein Verbot ausländischer Stiftungen würden sorgfältig gemieden.