REACH: Wichtiger EU-Entscheidungsträger zeigt sich kompromissbereit [DE]

In einem EURACTIV-Interview hat der für den REACH-Vorschlag zuständige EP-Berichterstatter, Guido Sacconi, erklärt, er erwäge für bestimmte Fälle, in denen zentrale Interessen auf dem Spiel stünden, die Möglichkeit begrenzter 'Opt-Outs' für Unternehmen.

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In einem EURACTIV-Interview hat der für den REACH-Vorschlag zuständige EP-Berichterstatter, Guido Sacconi, erklärt, er erwäge für bestimmte Fälle, in denen zentrale Interessen auf dem Spiel stünden, die Möglichkeit begrenzter ‚Opt-Outs‘ für Unternehmen.

Der wichtigste EP-Berichterstatter zu REACH, Guido Sacconi (SPE, Italien), hat gegenüber EURACTIV erläutert, warum er am Ansatz der Kommission festhält, welche die Mengen einer Substanz und nicht die mit ihr verbundenen Gesundheits- und Umweltrisiken als ausschlaggebend betrachtet, und sich damit gegen die Position der Industrie stellt. 

„Auf den ersten Blick erscheint es in der Tat so, als entspringe der Vorschlag der Industrie, der auf Risikoeinschätzungen basiert, dem gesunden Menschenverstand“, sagte Sacconi gegenüber EURACTIV. „Es ist richtig, wenn gesagt wird, dass die gefährlichsten  Substanzen als erstes registriert werden sollen“. 

Sacconi betont indes, dass der ursprüngliche Vorschlag der Kommission bereits eine Risikobewertung einfließen lässt, indem er vorsieht, dass innerhalb von drei Jahre nach Inkrafttreten der Gesetzgebung nicht nur Substanzen, die in großen Mengen produziert werden, sondern auch krebserregende, mutagenische oder reprotoxische Substanzen registriert werden.
 Sacconi selbst schlägt vor, dass den gefährlichsten Substanzen Priorität eingeräumt werden sollte und dass sie gemäß ihrem Risiko eingestuft werden sollten. Außerdem sollten PBT (persistente, bioakkumulative und toxische Stoffe) und vPvBs (hoch persistente, hoch bioakkumulierbare Stoffe) zur Liste hinzugefügt werden sollten. 

Der italienische Sozialdemokrat ist ein starker Verfechter des Vorschlags „Eine Substanz, eine Registrierung“ (OSOR, „One Substance, one registration“), der im letzten Jahr von Großbritannien und Ungarn vorgelegt worden war, um die Konsortiumsbildung zu erleichtern (siehe auch EURACTIV, 29. November 2004). Diese würde es Unternehmen ermöglichen, sich die Kosten für die Chemikalienregistrierung bei der zukünftigen Europäischen Chemikalienagentur zu teilen.

Der Vorschlag OSOR ist ein Versuch, Befürchtungen der Industrie zu entkräften, wonach für kleine und mittlere Betriebe ein zu großer Verwaltungsaufwand entstehen würde und sie daher vom Markt gedrängt werden könnten. 

„Warum hat Cefic (Europäischer Rat der Verbände der Chemischen Industrie) diesem Vorschlag noch nicht zugestimmt?“ fragte Sacconi. Gleichzeitig wolle er Cefic oder UNICE (Union der Industrie- und Arbeitgeberverbände Europas) nicht ankreiden, dass sie Bedenken der kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) unterstreichen. 

„Was ich sage ist, dass es nicht stimmt, dass sie die Interessen kleiner und mittlerer Unternehmen vertreten. Sie wollen vor allem die Informationsmenge für Chemikalien, die in großen Mengen hergestellt werden, begrenzen. Es ist richtig, dass kleine Mengen nicht notwendigerweise mit kleinen Unternehmen gleichzusetzen sind, aber es ist klar, dass große Mengen mit großen Unternehmen gleichzusetzen sind“. 

Auf die Frage hin, ob er denn die Bedenken der Industrie bezüglich der Pflicht der Offenlegung von Informationen und den möglichen Problemen hinsichtlich des Schutzes geistiger Eigentumsrechte, die diese zur Folge haben könnte, nachvollziehen könne, antwortete Sacconi, dies sei „eine berechtigte Sorge“. 

Er fügte jedoch zu, dass er bereits Änderungsvorschläge ausgearbeitet habe, die dieser Sorge Rechnung tragen würden, „einschließlich der Option, Konsortien zu verlassen“. 

Diese ‚Opt-Out-Möglichkeit’ würde es Unternehmen, die im Rahmen des OSOR-Systems Teil eines Konsortiums sind, ermöglichen es zu verlassen, sofern „sie der Agentur wirklich beweisen können, dass einige Daten oder Datenpakete bezüglich einer bestimmten Substanz wahrhaft wichtig für [ihre] Wettbewerbsfähigkeit sind“. 

„Dann würde [das Unternehmen] die Möglichkeit haben, aus einem Konsortium auszusteigen. And dann würde die Agentur das Opt-Out entweder genehmigen oder auch nicht“. 

Darüber hinaus sei Sacconi bereit, zu erwägen, REACH für KMU ‚durchführbarer’ zu machen, indem eine zusätzliche Chemikalienkategorie für Chemikalien mit einem niedrigen Produktionsvolumen (1-10 Tonnen jährlich) geschaffen würde. Substanzen dieser Kategorie könnten eine zweijährige Frist für die Registrierung eingeräumt werden, d.h. dass die Frist von 11 auf 13 Jahre verlängert werden könnte.

„Bedenken Sie, dass sich in diesem vierten Bereich von 1 bis 10 Tonnen 20.000 Substanzen der insgesamt 30.000 Substanzen befinden, die von der Verordnung umfasst sind!“ betont Sacconi. 

In Bezug auf den Vorschlag Maltas und Sloweniens mahnt er zur Vorsicht: „In seiner derzeitigen Form würde der Vorschlag ausschließlich für kleine Mengen eine Sonderbehandlung ermöglichen. Aber sollte er auf alle Produktionsvolumen angewandt werden, bin ich nicht einverstanden“. 

„Allerdings könnte er ein Ausgangspunkt für eine Kompromissfindung sein“, fügte Sacconi hinzu. „Wir werden sehen…“

Der Volltext des Interviews mit Guido Sacconi ist hier verfügbar [auf Englisch].