Reaktionen auf Stopp des EFSF-Geheimgremiums

Die Überraschung ist groß, der Ärger auch: Im Bundestag herrscht teilweise Unverständnis über die Entscheidung aus Karlsruhe. Die Verfassungsrichter haben das geheim tagende Sondergremium zur Kontrolle des Euro-Rettungsschirms EFSF vorläufig gestoppt. Michael Stübgen (CDU) und Priska Hinz (Grüne), beide Mitglieder des Neuner-Gremiums, erläutern die Folgen gegenüber EURACTIV.de.

Bis zur endgültigen Entscheidung zum Neuner-Sondergremium wird voraussichtlich Bundestagspräsident Norbert Lammert im Ältestenrat entscheiden, welche EFSF-Vorlagen dem Plenum oder dem Haushaltsausschuss zugeleitet werden. Foto: dpa
Bis zur endgültigen Entscheidung zum Neuner-Sondergremium wird voraussichtlich Bundestagspräsident Norbert Lammert im Ältestenrat entscheiden, welche EFSF-Vorlagen dem Plenum oder dem Haushaltsausschuss zugeleitet werden. Foto: dpa

Die Überraschung ist groß, der Ärger auch: Im Bundestag herrscht teilweise Unverständnis über die Entscheidung aus Karlsruhe. Die Verfassungsrichter haben das geheim tagende Sondergremium zur Kontrolle des Euro-Rettungsschirms EFSF vorläufig gestoppt. Michael Stübgen (CDU) und Priska Hinz (Grüne), beide Mitglieder des Neuner-Gremiums, erläutern die Folgen gegenüber EURACTIV.de.

"Ich kann diese einstweilige Anordnung noch nicht wirklich nachvollziehen", sagte Michael Stübgen (CDU) nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gegenüber EURACTIV.de. Stübgen ist einer der neun vom Bundestag gewählten Abgeordneten des nun vorläufig gestoppten Sondergremiums. Das geheim tagende Sondergremium sollte in besonders sensiblen Fällen wie beim Kauf von Staatsanleihen von überschuldeten Euro-Ländern am Sekundärmarkt über die deutsche Beteiligung an den EFSF-Nothilfen entscheiden.

"Im Haushaltsausschuss, und ich glaube auch im Bundestag, hat kaum einer damit gerechnet, dass das Bundesverfassungsgericht zu seinem schärfsten Schwert greift und ein Gesetz in Vollzug in seinen wesentlichen Teilen anhält", so Stübgen. Der Bundestag sei mit der Einrichtung des Geheimgremiums weit über die Mindestvorgaben zur parlamentarischen Kontrolle des Euro-Rettungsschirms EFSF hinausgegangen, die das Gericht erst vor knapp zwei Monaten festgelegt habe (EURACTIV.de vom 7. September 2011).

"Die Frage, ob die im Gesetz zur Übernahme von Gewährleistungen im Rahmen eines europäischen Stabilisierungsmechanismus getroffenen Regelungen verfassungswidrig sind oder nicht, ist damit ausdrücklich noch nicht entschieden", sagte Bundestagspräsident Norbert Lammert.

Übergangslösung

Nach einer ersten Beratung im Haushaltsausschuss am Freitag (28. Oktober 2011) zeichnet sich bis zur endgültigen Entscheidung folgende Übergangslösung ab: Bundestagspräsident Lammert soll mit den Fraktionen im Ältestenrat entscheiden, ob EFSF-Vorlagen der Bundesregierung, die ursprünglich im Sondergremium behandelt worden wäre, dem Plenum oder dem Haushaltsausschuss zugeleitet werden.

"Wir werden einen verfassungskonformen Weg finden, notwendige Entscheidungen mit ausreichender demokratischer Kontrolle schnell zu treffen. Ich sehe keine akute Gefahr, dass sich die Abstimmungsprozesse im Bundestag durch diese Entscheidung verlangsamen", stellte Stübgen klar.

Zügige Entscheidung erwartet

Priska Hinz, die für die Grünen in das Neuner-Gremium gewählt wurde, rechnet ebenso wie Stübgen mit einer zügigen Entscheidung aus Karlsruhe. Das Verfassungsgericht selbst hat eine Entscheidung noch vor Weihnachten in Aussicht gestellt.

Auch Hinz ist vom Inhalt der Klage nicht überzeugt: Das Bundesverfassungsgericht habe erst vor knapp zwei Monaten festgestellt, dass die Bundesregierung in Eilfällen auch alleine entscheiden kann und den Haushaltsausschuss hinterher unterrichtet. "Durch das Neuner-Gremium haben wir extra mehr Beteiligungsrechte eingeführt. Wir glauben, dass wir mit dem Gesetz die notwendige Balance gewahrt haben zwischen der größtmöglichen parlamentarischen Beteiligung und der Notwendigkeit bei einzelnen Instrumenten auch eine Geheimhaltung zu wahren. Geplante Sekundärmarktankäufe kann man schlecht in der Öffentlichkeit diskutieren. Das würde Spekulationen nach sich ziehen und das Instrument wäre wirkungslos", sagte Hinz heute gegenüber EURACTIV.de.

Hinz rechnet nicht damit, dass der Bundestag vor der endgültigen Entscheidung aus Karlsruhe eine Änderung des erst am 14. Oktober 2011 in Kraft getretenen Gesetzes zur Änderung des Stabilisierungsmechanismusgesetzes (StabMechG) vornehmen wird. "Da vier Fraktionen dieses Gesetz gemeinsam gestaltet und verabschiedet haben, gehe ich davon aus, dass wir aufgrund der einstweiligen Anordnung nicht sofort wieder in Gesetzesänderungen verfallen, sondern abwarten, was das Bundesverfassungsgericht sagt", so Hinz.

Bedenken der SPD bestätigt

 
Die SPD hatte vor der Verabschiedung des geänderten StabMechG verfassungsrechtliche Bedenken gegen das neue Sondergremium angemeldet, am Ende dem Gesetzentwurf der Koalition aber zugestimmt (EURACTIV.de vom 22. September 2011).

Am Freitag (28. Oktober 2011) hatte das Gericht dem Antrag der SPD-Bundestagsabgeordneten Peter Danckert und Swen Schulz auf einstweilige Anordnung stattgegeben. Die SPD fühlt sich nun in ihren Bedenken gegen das Sondergremium bestätigt. "Das Ei hat nun die Bundesregierung im Nest", sagte der SPD-Haushaltsexperte Carsten Schneider.

Michael Kaczmarek

Links

Dokumente

Bundesverfassungsgericht: Einstweilige Anordnung in Sachen "Euro-Rettungsschirm": Vorläufig keine Übertragung der Beteiligungsrechte des Bundestages auf sogenanntes 9-er Sondergremium (27. Oktober 2011)

Bundestag: Lammert: Neunergremium wird sich bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in der Hauptsache nicht konstituieren (28. Oktober 2011)

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