Rechtsänderungen für Ankerzentren nötig?

Während der Rufe um Aufklärung im Fall des Bremer BAMF möchte Horst Seehofer (CSU) weiter Ankerzentrein einführen. Unter Umständen wäre dafür doch eine Änderung des Grundgesetzes nötig.

Euractiv.de
Cabinet meeting at the Chancellery in Berlin
Wäre für die Einführung der von Bundesinnenminister Seehofer (CSU) geplanten Ankerzentren eine Änderung des Grundgesetzes nötig? [Filip Singer/ epa]

Horst Seehofer möchte Deutschlands Asylsystem ändern. Trotz einiger Kritik aus den Bundesländern hält er an seinen Plänen fest, Ankerzentren für Asylsuchende zu errichten.

Trotz Kritik aus den Ländern hält Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) an den geplanten sogenannten Ankerzentren fest. In den Zentren sollen künftig Asylbewerber für die gesamte Dauer ihrer Antragsprüfung untergebracht werden.

Die Gespräche mit den Bundesländern zeigten, „dass es durchaus die Bereitschaft gibt, sich an den Piloten zu beteiligen und die Ankerzentren so auch mitzugestalten“, sagte Seehofer der „Bild am Sonntag“. Das werde auch die Zweifler überzeugen. Bislang unterstützen vor allem Bayern und Sachsen die Ankerzentren.

Derweil sagte Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius (SPD), er halte für die Ankerzentren Rechtsänderungen für nötig. Der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ von Samstag sagte Pistorius, vielleicht müsse die „sogar auf Ebene des Grundgesetzes“ erfolgen, „weil Aufgaben neu verteilt werden“. Seehofer hatte demgegenüber gesagt, Gesetzesänderungen seien für die geplanten Pilotprojekte nicht erforderlich.

Zugleich wies Pistorius Vorwürfe der Union zurück, er halte sich nicht an die ausgehandelte Einigung im Koalitionsvertrag. Darin stehe nur das Ziel, „welches wir mit Ankerzentren verfolgen, also vor allem schnellere Verfahren“. Wie dies zu erreichen sei, müsse Seehofer jetzt sagen. „Solange ich das nicht weiß, kann ich kaum zustimmen.“

Nordrhein-Westfalens Integrationsminister Joachim Stamp (FDP) forderte einen Migrationsgipfel von Bund, Ländern und Kommunen. „Wir brauchen keine Show-Debatten, sondern konkrete Fortschritte“, sagte Stamp der „BamS“. „Darum brauchen wir umgehend eine politische Klärung, um zu sehen, ob Anker-Zentren uns in der Sache konkret weiterbringen.“

Im „Spiegel“ drängte Stamp auf ein Einwanderungsgesetz. Sein Haus werde Eckpunkte für ein Einwanderungs- und Aufenthaltsgesetz vorlegen, kündigte der FDP-Politiker an. „Es wird Zeit, endlich eine stimmige Gesamtlösung für die Zuwanderung und Integration von Arbeitskräften und Flüchtlingen nach Deutschland zu erarbeiten.“ Er wollte nicht warten, bis sich die große Koalition endlich dazu entschließe. Union und SPD haben in ihrem Koalitionsvertrag ein Fachkräfteeinwanderungsgesetz vereinbart, ein konkreter Entwurf steht aber noch aus.

Angesichts des jüngsten Asylskandals in Bremen, wo die Bamf-Außenstelle mindestens in 1200 Fällen Asylanträge zu Unrecht bewilligt haben soll, forderte Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) forderte eine Aufklärung Seehofers und eine bundesweite Überprüfung von Asylbescheiden: „Ich würde mir wünschen, dass stichprobenartig generell und überall in Deutschland Asylbescheide überprüft werden“, sagte Barley. Das Bundesinnenministerium verwies in einer Erklärung darauf, dass eine stichprobenartige Überprüfung der Bescheide längst geplant sei. Eine solche solle nach dem Zufallsprinzip bei zehn Prozent aller Asylentscheidungen vorgenommen werden.