Rechtsstaatlichkeit: Erste EU-Gelder für Polen werden wohl freigegeben
Die Europäische Kommission ist laut Medienberichten bereit, erste Gelder für Polen aus der europäischen Wiederaufbau- und Resilienzfazilität zu genehmigen, welche wegen Bedenken zu Polens Rechtsstaatlichkeit eingefroren worden waren. Dies könnte noch in dieser Woche geschehen.
Die Europäische Kommission ist laut Medienberichten bereit, erste Gelder für Polen aus der europäischen Wiederaufbau- und Resilienzfazilität zu genehmigen, welche wegen Bedenken zu Polens Rechtsstaatlichkeit eingefroren worden waren. Dies könnte noch in dieser Woche geschehen.
Kurz nach ihrem Amtsantritt hatte die neue zentristische Regierung von Ministerpräsident Donald Tusk eine erste Rate in Höhe von 6,3 Milliarden Euro beantragt. Polen stehen insgesamt fast 60 Milliarden Euro aus dem Wiederaufbau- und Resilienzfonds der EU zu.
Die positive Entscheidung der Kommission „würde Ministerpräsident Donald Tusk stärken, dessen Koalition versprochen hat, die Beziehungen zu den europäischen Verbündeten zu verbessern und demokratische Rückschritte zu beenden“, meldete Bloomberg.
Die Europäische Kommission hatte die Hilfsgelder für Polen eingefroren, weil sie Bedenken hinsichtlich Polens Rechtsstaatlichkeit unter der nationalkonservativen Vorgängerregierung der Partei Recht und Gerechtigkeit (PiS, EKR) hatte.
Die PiS-Regierung, die im vergangenen Dezember die Macht in Polen an Tusks pro-europäisches Bündnis verlor, unterhielt angespannte Beziehungen zur Kommission. Dabei ging es vor allem um umstrittene Justizreformen, die nach Ansicht der Kommission und des Europäischen Gerichtshofs die Unabhängigkeit der Justiz untergruben.
Als Tusk an die Macht kam, versprach er, die demokratische Ordnung in Polen wiederherzustellen, womit auch die Hoffnung auf bessere Beziehungen zur EU verbunden war.
Als Bedingung für die Freigabe der Gelder hat die Kommission ein Paket von Meilensteinen festgelegt, die Polen erreichen muss. Dazu gehören auch Änderungen im Justizsystem. So soll sichergestellt werden, dass die Rechtsstaatlichkeit in Polen nicht weiter gefährdet wird.
Der polnische Justizminister Adam Bodnar hatte den anderen EU-Ministern daher Anfang dieser Woche ein Paket von Gesetzesentwürfen vorgestellt, mit denen die Rechtsstaatlichkeit in Polen wiederhergestellt werden soll.
„Ich bin den Mitgliedstaaten sehr dankbar für ihr Vertrauen“, sagte Bodnar nach dem Treffen mit den Ministern.
Die Gesetzesentwürfe seien „nicht dazu da (…), um zu sparen, sondern um einen möglichst breiten Konsens [in Polen für die Reformen] zu erreichen.“
Die Hilfsgelder für Polen werden wahrscheinlich eines der Gesprächsthemen zwischen der Präsidentin der Europäischen Kommission Ursula von der Leyen und Tusk bei ihrem Besuch in Warschau am Freitag sein.
Der Pressedienst der Kommission sagte auf Anfrage von Euractiv, dass die Hintergründe des Besuchs nicht bekannt seien, dass aber für beide Seiten relevante Themen angesprochen werden würden.
„Alles deutet darauf hin, dass wir am Freitag erfahren werden, dass Polen nach jahrelanger Verzögerung […] endlich von den Vertretern der europäischen Institutionen hören wird, dass seine Hilfsgelder freigegeben wurden“, erklärte Tusk am Mittwoch vor dem polnischen Parlament.
Er warf der PiS vor, nach acht Jahren an der Macht „einen Sumpf aus bösem Willen, Inkompetenz, antieuropäischen Phobien und Entscheidungen zu hinterlassen, die das polnische Justizsystem verwüstet haben.“
Die PiS ihrerseits argumentiert, dass es Tusks breite Regierungskoalition sei, die die Rechtsstaatlichkeit in Polen demontiert habe.
Es wirft Tusk vor, die öffentlich-rechtlichen Medien illegal übernommen zu haben und zwei vermeintlich unschuldige ehemalige PiS-Minister, die wegen Amtsmissbrauchs verurteilt worden waren, verhaftet lassen zu haben.