Recovery-Gelder für Erdgas: EU-Parlament macht den Weg frei
Am heutigen Montag stimmen die Europaabgeordneten im Wirtschafts- und Haushaltsausschuss über das Konjunkturpaket der EU ab. Das vom Umweltausschuss vorgeschlagene Verbot, Mittel für fossile Brennstoffe auszugeben, wird jedoch nicht in der endgültigen Einigung enthalten sein.
Am heutigen Montag stimmen die Europaabgeordneten im Wirtschafts- und Haushaltsausschuss über das Konjunkturpaket der EU ab. Das vom Umweltausschuss vorgeschlagene Verbot, Mittel für fossile Brennstoffe auszugeben, wird jedoch nicht in der endgültigen Einigung enthalten sein.
Im nun verhandelten Entwurf, der von einigen großen Parteien des Parlaments – einschließlich der konservativen Europäischen Volkspartei, der liberalen Renew Europe und den Sozialdemokraten – gemeinsam ausgearbeitet wurde, ist die Ausschlussliste, die von den eigenen Kolleginnen und Kollegen im Umweltausschuss einen Monat zuvor vorgeschlagen worden war, gestrichen worden.
„Andere Fraktionen wollten eine Liste von Projekttypen erstellen, die von vornherein von der Finanzierung durch diesen Mechanismus ausgeschlossen werden,“ fasst der Siegfried Muresan, ein rumänisches EVP-Mitglied und Berichterstatter über den Vorschlag, auf seiner Website zusammen.
„Sie wollten ein ausdrückliches Verbot der Finanzierung von Investitionen in fossile Brennstoffe, einschließlich Gas. Es ist uns gelungen, eine solche Liste zu vermeiden, insbesondere weil Gas, das auf modernen Technologien basiert, für Rumänien eine weniger umweltschädliche Brennstoffalternative ist, die während des Übergangs zu einer grünen Wirtschaft genutzt werden kann“, behauptet er.
Diese Ausschlussliste, über die im vergangenen Monat im Umweltausschuss des Parlaments abgestimmt worden war, legte fest, dass Gelder aus dem insgesamt 750 Milliarden schweren Recovery Fund nicht in CO2-emittierende Brennstoffe wie Erdgas fließen dürften.
Als die Europaabgeordneten im Umweltausschuss im vergangenen Monat somit dafür stimmten, fossile Brennstoffe aus dem Rückgewinnungsfonds auszuschließen, begrüßte dessen Vorsitzender Pascal Canfin die Vereinbarung und betonte, „sie ebnet den Weg für einen echten grünen Wiederaufschwung“.
„Ich werde dafür kämpfen, dass diese Position im Plenum eine Mehrheit findet: Keine Finanzierung fossiler Brennstoffe. Wir wollen in die Zukunft investieren und nicht in die Vergangenheit“, sagte Canfin damals.
„Do no (significant) harm“
Nach dem geänderten Entwurf müssen die finanzierten Projekte nach wie vor dem Grundsatz „keinen nennenswerten Schaden verursachen“ (do no significant harm) entsprechen. Allerdings wird Gas in dem Abkommen nun weder gefördert noch ausgeschlossen. „Die Tatsache, dass der Text keinen Bezug auf Gas- und Fossilbrennstoffprojekte nimmt, die mit dem ‚do no significant harm‘-Prinzip korreliert sind, zeigt das klare Engagement von Renew Europe für die Klima- und Umweltziele“, sagte Dragoș Pîslaru, ein Berichterstatter der liberalen Fraktion.
Im September stimmte das Europäische Parlament dafür, Gasprojekte in den „Just Transition Fund“ (Fonds für einen gerechten Übergang) aufzunehmen, der die am stärksten von fossilen Brennstoffen abhängigen Regionen Europas bei ihrem Übergang zu einer CO2-armen Wirtschaft unterstützen und gleichzeitig die wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen begrenzen soll.
Grüne Europaabgeordnete und der liberale Vorsitzende des Umweltausschusses Canfin versuchten, auf den Ausschluss fossiler Brennstoffe aus dem Fonds zu drängen, doch bei der Abstimmung im Plenum scheiterten sie damit letztendlich.
Um eine Wiederholung zu verhindern, haben nun 114 Abgeordnete des Europäischen Parlaments einen parteiübergreifenden Brief unterzeichnet, in dem sie schriftlich fordern, dass der Bezug von EU-Geldern für Gas verboten wird: „Die Gelder müssen in Energieeffizienz, erneuerbare Energien und strombasierte Lösungen gelenkt werden, die einen grünen Aufschwung und einen gerechten Übergang ermöglichen. Es sollte jegliche Unterstützung für Investitionen in fossile Brennstoffe, einschließlich fossilem Gas, ausgeschlossen werden.“
Grauzone
Gas gilt als eine Grauzone beim ökologischen Übergang. Wenn es zur Stromerzeugung verbrannt wird, stößt es zwar nur halb so viel CO2 aus wie Kohle. Damit stellt könnte es als „Brückentechnologie“ zwischen Kohlekraft und erneuerbaren Energien dienen, was für kohleabhängige Länder wie Polen überaus wichtig wäre. Allerdings wird bei der Verbrennung nun einmal weiterhin CO2 freigesetzt. Dies muss schnellstmöglich heruntergefahren werden, wenn Europa sein Zeil erreichen will, bis 2050 klimaneutral zu werden.
Doch auch Frans Timmermans, der für den Green Deal zuständige Vizepräsident der Kommission, hat Erdgas als „mit Vorbehalt nutzbar“ beim Übergang bezeichnet: „Eines muss ich anerkennen: In einigen Bereichen des Übergangs wird der Einsatz von Erdgas wahrscheinlich notwendig sein, um von Kohle auf nachhaltige Energie umzustellen.“
Umweltaktivisten gehen hingegen davon aus, dass Gas als Übergangs-Brennstoff nicht erforderlich ist und vielmehr die Gefahr bestehe, dass man sich jahrzehntelang auf CO2-produzierendes Gas verlässt. „Wenn Sie auf etwas anderes umsteigen wollen, warum investieren Sie dann nicht in etwas, das wirklich klimafreundlich ist, und das auch Arbeitsplätze schafft? Wenn man das Geld nicht am richtigen Ort einsetzt, dann ist das wirklich das Hauptproblem,“ kritisierte Ariadna Rodrigo von Greenpeace.
Tatsächlich gibt es zwei Vorkehrungen im Recovery-Paket, laut denen 40 Prozent der Recovery-Gelder für Biodiversität und Klimaschutz ausgegeben sowie eine Methodik zur Rückverfolgung der Ausgaben erarbeitet werden sollte.
„Wir bitten um eine Verpflichtung, eine grüne Erholung sicherzustellen. Deshalb muss jedes Konjunkturprogramm der Mitgliedsstaaten sich verpflichten und nachweisen können, dass mindestens 40 Prozent der Beträge für Reformen und Investitionen auch tatsächlich für Klima und Biodiversität ausgegeben werden,“ fordert Pîslaru.
„Als Teil unseres Vorschlags fordern wir die Kommission auf, eine feinere, präzisere Verfolgungsmethodik als die, die wir heute haben, zu entwickeln“, sagte er weiter und fügte hinzu, dass die EU-Mitgliedsstaaten die Einhaltung des Prinzips „do no significant harm“ in ihren Plänen nachweisen müssen, wenn sie die EU-Gelder für den Wiederaufbau anzapfen wollen.
Wenn die Vereinbarung am heutigen Montag verabschiedet wird, wird sie zu Beginn der Plenarsitzung am Mittwoch bekannt gegeben. Wenn es keine Mehrheit für einen Einspruch gibt, gilt das Mandat ab Donnerstag als angenommen.
(Bearbeitet von Frédéric Simon)