Rumänien: Flüchtige Verurteilte müssen für Rückführung zahlen
Von der rumänischen Justiz Verurteilte, die aus dem Land fliehen, müssen künftig für ihre Rückführung zahlen. Dies sieht ein Gesetz vor, das am Dienstag (14. Mai) als Reaktion auf die Flucht mehrerer Verurteilter in den vergangenen Jahren verabschiedet wurde.
Von der rumänischen Justiz Verurteilte, die aus dem Land fliehen, müssen künftig für ihre Rückführung zahlen. Dies sieht ein Gesetz vor, das am Dienstag (14. Mai) als Reaktion auf die Flucht mehrerer Verurteilter in den vergangenen Jahren verabschiedet wurde.
Mit dem Gesetz, das auf eine Initiative von Justizministerin Alina Gorghiu zurückgeht, soll gegen Fälle vorgegangen werden, in denen sich Angeklagte der Justiz entziehen oder während der Verbüßung ihrer Strafe untertauchen.
Das neue Gesetz sieht vor, dass dem Angeklagten, der vor dem Gericht oder der Staatsanwaltschaft geflohen ist, entweder die Kosten für seine Einreise in das Land auferlegt werden. Oder, wenn der Verurteilte vor der Vollstreckung seiner Strafe flieht, wird das Geld durch eine Zivilklage des Ministeriums, das die Kosten verursacht hat, zurückgefordert.
Außerdem werden die Gerichtsverfahren beschleunigt und von der Stempelsteuer – erhobene Steuern auf bestimmte Vorgänge des Rechtsverkehrs – befreit.
Die Bestimmungen des Gesetzes gelten für international gesuchte Personen, also für Personen, gegen die ein europäischer Haftbefehl vorliegt, und für Personen, die aus der Europäischen Union geflohen sind und gegen die ein Auslieferungsverfahren eingeleitet wurde.
Laut Gorghiu hat Rumänien im Jahr 2023 rund 10 Millionen Lei (2 Millionen Euro) für die Auslieferung von 803 Flüchtigen ausgegeben. In diesem Jahr wurden bis zum 9. April 233 Flüchtige zurückgeführt.
Unter den Flüchtigen befinden sich namhafte Persönlichkeiten, vor allem aus der Politik, die sich weiterhin der Festnahme im Ausland, auch in EU-Mitgliedstaaten, entziehen.
„Flüchtige müssen sich zweimal überlegen, ob sie vor der rumänischen Justiz fliehen. Wenn Sie vor der Justiz fliehen, müssen Sie bei Ihrer Rückkehr dafür bezahlen, nicht der rumänische Staat“, so Gorghiu.
[Bearbeitet von Kjeld Neubert]