Schluss mit Gehalts- und Boni-Exzessen
Risikobanker werden nun in die Schranken gewiesen. Anreize für übermäßiges riskanten Vorgehen werden eliminiert. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) befolgte die Empfehlungen der Europäischen Kommission und verschärft in ihrer jüngsten Verordnung die Mindestanforderungen an Banken.
Risikobanker werden nun in die Schranken gewiesen. Anreize für übermäßiges riskanten Vorgehen werden eliminiert. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) befolgte die Empfehlungen der Europäischen Kommission und verschärft in ihrer jüngsten Verordnung die Mindestanforderungen an Banken.
Regierungssprecher Ulrich Wilhelm sagte am Montag (17. August 2009) vor der Bundespressekonferenz in Berlin: „Wir müssen davon wegkommen, dass es schon für kurzfristige Erfolge Boni gibt.“ Die von der Europäischen Kommission vorgelegten Vorgaben müssten zügig umgesetzt werden. Das gelte für die internationale, die europäische und die nationale Ebene.
Vor Weltfinanzgipfel in den USA
Wenige Wochen vor dem nächsten Weltfinanzgipfel Ende September in den USA setze Deutschland damit eine Vereinbarung der führenden Wirtschaftsnationen (G20) um, betonte Wilhelm.
Vorigen Freitag verkündete die BaFin in ihrem nun mehr dritten Rundschreiben die neuen Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk). Fehlanreize in den kurzfristigen Vergütungssystemen der Finanzinstitute, die laut Bafin-Exekutivdirektorin Sabine Lautenschläger mit zur Finanzkrise beigetragen haben, machten eine Konkretisierung und Erweiterung der zwei vorangegangenen Rundschreiben notwendig.
Stresstest im Risikomanagement
Um das Risikomanagement von Kredit- und Finanzdienstleistungsinstituten zu verbessern, werden die Schrauben in den Anforderungen an Banken weitergedreht. Beispielsweise müssen Stresstests unter der Berücksichtigung von Risikokonzentrationen durchgeführt werden. Liquiditätsengpässe und Verlustgefahren sollen auf diese Weise besser vorhersehbar sein und müssen in das Risikomanagement mit einbezogen werden.
Außerdem soll den neuen Verwaltungsanweisungen zufolge der Aufsichtsrat seine Rolle als Kontrollgremium einfacher ausüben können. Vorstände der Kredit- oder Finanzinstitute müssen den Aufsichtsräten künftig ein direktes Auskunftsrecht einräumen. Ein wichtiger Schritt, um die Vergütungspolitik für die Mitarbeiter transparenter zu machen.
Etwas konkreter als bisher werden die Forderungen der BaFin, was die Vergütungssysteme der Banken angeht. In der Vergangenheit haben Vergütungen aufgrund kurzfristiger Erfolge Banker dazu verleitet, unverantwortlich hohe Risiken einzugehen. Um Risikogeschäfte dieser Art in Zukunft zu vermeiden, soll sich die Auszahlung von Boni an Vorstand und Mitarbeiter am langfristigen Gesamterfolg eines Instituts orientieren.
Bei Misserfolg: Zurückzahlung
Werden Geschäfte dennoch unter nicht vertretbaren Risiken eingegangen oder stellt sich im Nachhinein heraus, dass die Leistungsvorgaben eines Instituts oder einer Einzelperson nicht erfüllt wurden, so kann eine komplette oder teilweise Zurückzahlung der Boni verlangt werden.
Beinahe alle der neuen Anweisungen zum Risikomanagement folgen nicht nur den Empfehlungen des Draghi Reports aus dem April 2008, sondern lehnen sich auch stark an die Richtlinien der Europäischen Kommission zur Vergütungspolitik im Finanzdienstleistungssektor vom 30.April dieses Jahres.
Schon vier Monate zuvor hatte die Europäische Kommission die unangemessenen Vergütungspraktiken im Finanzleistungssektor als übermäßiges Risiko erkannt und sie als mitverantwortlich für die erheblichen Verluste einiger Finanzinstitute benannt. Die Empfehlung der Kommission lautete unter anderem, die Leistungsbewertung der Mitarbeiter auf einen mehrjährigen Rahmen zu stützen und ausgeschüttete Boni bei gegebenem Anlass wieder an die Finanzinstitute zurückzahlen zu lassen.
In Deutschland soll die Umsetzung der Mindestanforderungen an das Risikomanagement bis spätestens 31. Dezember 2009 erfolgen. Auf detaillierte und komplexe Festschreibungen wurde jedoch bewusst verzichtet, um allen Kredit- und Finanzdienstleistungsinstituten eine individuelle Umsetzung zu ermöglichen.
Aggressive Vergütung, falsche Anreize
„Aggressive Vergütungssysteme haben – neben vielen anderen Faktoren – mit zur Finanzkrise beigetragen, indem sie falsche Anreize gesetzt haben“, heißt es in der BaFin. Vergütungen wurden meist auf der Basis kurzfristiger Erfolge bemessen, was Banker dazu anspornte, unvertretbar hohe Risiken einzugehen. „Künftig dürfen kurzfristige Renditen bei den variablen Bestandteilen der Vergütung von Geschäftsleitern und von Mitarbeitern, die hohe Risikopositionen begründen können, keine Rolle mehr spielen.“
Umsetzen müssen die Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute die neuen MaRisk grundsätzlich bis zum 31. Dezember 2009. Sabine Lautenschläger, Exekutivdirektorin der Bankenaufsicht der BaFin, erinnerte die deutschen Institute an die herausragende Bedeutung funktionsfähigen Risikomanagements gerade in der Krise. „Ich erwarte daher, dass die Institute die Umsetzungsarbeiten mit entsprechendem Nachdruck betreiben“, appellierte Lautenschläger.
Breite Spielräume
Da die neuen Anforderungen Institute, Prüfer und Aufseher in der Praxis vor große Herausforderung stellen werden, wird die BaFin künftig im Fachgremium MaRisk mit der Industrie Umsetzungsbeispiele aus der Praxis durchspielen. Nach wie vor lassen die MaRisk den Instituten breite Spielräume für die Umsetzung. Auf Detailregelungen und Festschreibungen habe die Aufsicht bewusst verzichtet, teilte die BaFin mit.
Die MaRisk gelten seit 2005. Im Jahr 2007 wurden sie erstmals geändert. Wie die ersten beiden Fassungen hat die BaFin auch die nun veröffentlichte Fassung der MaRisk gemeinsam mit der Deutschen Bundesbank und in enger Kooperation mit der Industrie entwickelt.
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Luisa Jacobs, Ewald König