So will die EU Grundschleppnetzfischerei verbieten

Laut EU-Biodiversitätsplans dem EURACTIV vorliegt, sollen die Mitgliedstaaten dazu verpflichtet werden, die schädlichen Auswirkungen der Fischerei auf empfindliche Arten und ihre Lebensräume zu reduzieren.

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Der Entwurf sieht vor, dass die Grundschleppnetzfischerei in Meeresschutzgebieten bis 2030 verboten wird, außerhalb dieser Gebiete aber weiterhin erlaubt ist. [<a href="https://www.shutterstock.com/image-photo/straightened-trawler-net-going-down-sea-1350206210" target="_blank" rel="noopener">Anney_Lier / Shutterstock</a>]

EURACTIV liegt ein Entwurf des EU-Biodiversitätsplans vor, nachdem die Mitgliedstaaten dazu verpflichtet werden sollen, die schädlichen Auswirkungen der Fischerei auf empfindliche Arten und ihre Lebensräume zu reduzieren.

Der „EU-Aktionsplan zum Schutz und zur Wiederherstellung mariner Ökosysteme für eine nachhaltige und widerstandsfähige Fischerei“ soll im ersten Quartal 2023 von der Europäischen Kommission veröffentlicht werden. EURACTIV liegt er allerdings jetzt schon vor.

Eine der wichtigsten Maßnahmen ist demnach die Beendigung der zerstörerischen Grundschleppnetzfischerei, einer Fischereimethode, bei der schwere, beschwerte Netze über den Meeresboden gezogen werden, um Fische zu fangen.

Der Entwurf sieht vor, dass die Grundschleppnetzfischerei in Meeresschutzgebieten bis 2030 verboten wird, außerhalb dieser Gebiete aber weiterhin erlaubt ist.

Die Tiefseeschleppnetzfischerei in Tiefen von mehr als 800 Metern wurde bereits 2016 EU-weit verboten – auch wenn es nach wie vor Ausnahmen gibt.

Der Aktionsplan wurde erstmals in der Biodiversitätsstrategie der Kommission für 2030 als Mittel zum Schutz der Natur und zur Umkehrung des Biodiversitätsverlustes erwähnt.

Ursprünglich war er für 2021 vorgesehen, wurde aber mehrfach verschoben, nachdem eine öffentliche Konsultation den starken Widerstand der einflussreichen Fischereiindustrie deutlich gemacht hatte.

Der Fischereiverband Europêche zeigte sich „entsetzt“ über die Behauptung der Kommission, dass Schleppnetze den Meeresboden am meisten schädigen.

„Das Ziehen eines Fischernetzes durch Wassersäulen oder über den Meeresboden kann nicht nachhaltig sein, wenn es unverantwortlich betrieben wird. Bei richtigem Management und sorgfältiger Platzierung kann die Schleppnetzfischerei jedoch sehr nachhaltig sein“, so der Verband in seiner Antwort auf die öffentliche Konsultation.

Dennoch warnt der vorliegende Entwurf davor, dass der europäische Fischereisektor durch den Klimawandel und den Verlust der biologischen Vielfalt „existenziell bedroht“ ist. Er unterstreicht, dass nur eine gesunde Meeresumwelt den Fischereigemeinden eine blühende Zukunft garantieren kann.

„Der Schutz und die Wiederherstellung der europäischen Meere und Ozeane ist wichtiger denn je, um den schädlichen Auswirkungen der dreifachen planetarischen Krise – Klimawandel, Verlust der biologischen Vielfalt und Verschmutzung – auf unsere Wirtschaft und Gesellschaft, einschließlich des Fischereisektors und der Küstengemeinden entgegenzuwirken“, heißt es in dem Dokument.

Derzeit sind nur 12 Prozent der EU-Meere als Schutzgebiete ausgewiesen, und weniger als ein Prozent sind streng geschützt, heißt es in dem Dokument. Dies liegt weit unter den 30 Prozent, die die EU im Rahmen ihrer Strategie für die biologische Vielfalt bis 2030 erreichen will.

Außerdem sollen die im Sonderbericht des Europäischen Rechnungshofs über die Meeresumwelt 2020 festgestellten Mängel behoben werden. Viele Meeresarten und -lebensräume befinden sich in einem schlechten Zustand, so der Bericht, der zu dem Schluss kommt, dass die europäischen Meere nicht als „gesund oder sauber“ angesehen werden können.

Ein hoher Anteil der bewerteten Meeresarten und -lebensräume weise zudem einen „ungünstigen Erhaltungszustand“ auf, wobei die Fischerei den größten Druck auf die Meeresökosysteme ausübt.

Um diese Probleme anzugehen, will der Aktionsplan an vier Fronten tätig werden:

  • Verbesserung der Selektivität der Fischerei und Verringerung der schädlichen Auswirkungen auf empfindliche Arten und ihre Lebensräume;
  • Minimierung der Auswirkungen der Fischerei – einschließlich der Grundschleppnetzfischerei – auf empfindliche Lebensräume wie den Meeresboden;
  • Sicherstellung eines fairen und gerechten Übergangs im Fischereisektor; und
  • Stärkung von Forschung und Innovation zur Einbeziehung des Konzepts des „Naturkapitals“ in wirtschaftliche Entscheidungen.

NGOs kritisieren Entwurf

Naturschutzverbände begrüßten grundsätzlich den Plan der Kommission, kritisierten aber, dass der Entwurf in mehreren Punkten zu kurz greift.

„Im Aktionsplan wird klar gesagt, dass wir uns von der zerstörerischen Fischerei wie der Grundschleppnetzfischerei verabschieden müssen. Das ist das erste Mal, dass die Kommission das Problem so klar benennt, und wir begrüßen das“, sagte Monica Verbeek, Geschäftsführerin der Meeresschutzorganisation Seas at Risk.

„Der Aktionsplan erkennt auch die Notwendigkeit eines gerechten Übergangs zu einer schonenden Fischerei an, was unserer Meinung nach der einzige Weg ist, um aus dem derzeitigen gescheiterten System herauszukommen“, erklärte sie schriftlich gegenüber EURACTIV.

Um dies zu erreichen, stützt sich der Plan hauptsächlich auf die Umsetzung der aktuellen Umweltgesetzgebung und der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP), die bisher „keinen wirksamen Schutz für marine Arten und Ökosysteme geboten haben“, so Verbeek.

Der Vorschlag, die Grundschleppnetzfischerei in Meeresschutzgebieten bis 2030 zu verbieten, liege zudem noch ganze sieben Jahre in der Zukunft, so die NGO. Sie weist ebenfalls darauf hin, dass es kontraintuitiv sei, die Zerstörung in besonders schutzbedürftigen Gebieten bis dahin fortzusetzen.

„Die Kommission selbst scheint zu erkennen, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen nicht ausreichen werden, da sie plant, die Fortschritte im Jahr 2024 zu bewerten und bereits einen nachfolgenden Legislativvorschlag andeutet, mit dem sich dann praktischerweise der nächste Kommissar befassen muss“, so Verbeek.

Denn im Jahre 2024 endet die Amtszeit der EU-Kommission, Umweltkommissar Virginijus Sinkevičius muss sich dann nicht mehr mit dem Widerstand der Fischer herumschlagen.

> Der von EURACTIV veröffentlichte Plan kann hier auf Englisch gelesen oder hier herunter geladen werden.

Action Plan_Dec2022 (1)

[Bearbeitet von Frédéric Simon]