Solvency II: Höhere Eigenkapitalanforderungen für Versicherungsunternehmen?
Die EU-Aufsichtsbehörden und der Versicherungssektor sind sich uneinig darüber, ob die Überarbeitung der Solvency II-Regeln künftig höhere Kapitalanforderungen beinhalten sollte. Damit könne man Risiken in Bezug auf Zinsänderungen bewältigen, argumentieren die Behörden.
Die EU-Aufsichtsbehörden und der Versicherungssektor sind sich uneinig darüber, ob die Überarbeitung der Regeln für die Branche (Solvency II) künftig höhere Eigenkapitalanforderungen beinhalten sollte. Damit könne man Risiken in Bezug auf Zinsänderungen bewältigen, argumentieren die Behörden. Nach Ansicht der Versicherer würde damit aber auch weniger Geld zur Unterstützung der wirtschaftlichen Erholung zur Verfügung stehen.
COVID-19 hat die EU-Regeln zur Überwachung der nationalen Haushalte sowie des Finanzsektors durcheinandergewirbelt: Milliarden Euro wurden freigesetzt, um die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie zu bewältigen; die Europäische Kommission und die EU-Regulierungsbehörden lockerten beispielsweise den Stabilitäts- und Wachstumspakt sowie die verpflichtenden Kapitalpuffer für Banken.
Eine in der allgemeinen Wahrnehmung wohl weniger auffallende Änderung wird derweil für Versicherungsunternehmen debattiert, einem der wichtigsten langfristigen Investoren in der Wirtschaft: Die EU-Kommission arbeitet an einer möglichen Reform von Solvency II, den 2016 eingeführten EU-Regeln für Versicherungsunternehmen. Die möglichen Änderungen betreffen unter anderem das Eigenkapital, das Versicherungsunternehmen zurücklegen müssen, um unerwartete Verluste in Krisenzeiten zu decken, sowie robustere interne Risikobewertungen und die Offenlegung gewisser relevanter Informationen.
Nach einer öffentlichen Konsultation, die im Oktober endete, wird die Kommission voraussichtlich im dritten Quartal 2021 einen entsprechenden Vorschlag vorlegen.
Die EU-Exekutive erhielt diesbezüglich im Dezember auch eine Stellungnahme von der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA) und organisierte mehrere Debatten mit Vertretern der Mitgliedsstaaten sowie Fachleuten in Versicherungsfragen, so ein Sprecher der Kommission gegenüber EURACTIV.com
Die Versicherungsbranche und EIOPA seien sich dabei einig, dass die Einführung von Solvency II ein Erfolg war. Es bestehe daher „keine Notwendigkeit für eine Revolution, sondern eher für eine Evolution“, um sicherzustellen, dass das Regelwerk auch in der Welt nach der Pandemie seinen Zweck erfüllt und in der Lage ist, die übergreifenden Ziele der EU, einschließlich des vielzitierten „grünen Wandels“, zu unterstützen, so der Sprecher.
Weniger Einigkeit herrscht hingegen in Bezug auf die Elemente, die überarbeitet werden sollen, insbesondere die Eigenkapitalanforderungen: Die EIOPA hob in ihrer Stellungnahme hervor, es gebe in diesem Bereich „Anlass zu großer Besorgnis. Diese [Bereiche] sollten bei der Überarbeitung berücksichtigt werden“. Die Aufsichtsbehörde ist in jedem Fall der Ansicht, dass Versicherungsunternehmen mehr Kapitalrückstellungen bilden sollten, um dem Risiko von Zinssatzänderungen zu begegnen.
Fast zwei Drittel der Anlageportfolios von Versicherungsunternehmen bestehen aus festverzinslichen Anlagen (einschließlich Staatsanleihen). Daher schade das anhaltende Niedrigzinsniveau der finanziellen Lage der Branche, erinnerte die EIOPA. „Die aktuellen Zinsvorgaben spiegeln nicht den starken Rückgang der Zinssätze in den letzten Jahren wider. Außerdem wird die Existenz von Negativzinsen komplett ignoriert. Dieser Fehler sollte korrigiert werden,“ forderte die EIOPA in ihrer Stellungnahme.
Die Kommission signalisierte ihrerseits, dass eine Erhöhung der Eigenkapitalanforderungen wohl keinerlei negative Auswirkungen haben würde. Die Branche selbst hingegen warnt, am Ende könnten die Verbraucherinnen und Verbraucher betroffen sein, insbesondere wenn dann weniger Geld zur Unterstützung der wirtschaftlichen Erholung nach der Pandemie fließen würde.
Eine Erhöhung der Kapitalanforderungen könne demnach „erhebliche negative Auswirkungen haben, einschließlich einer Einschränkung der Fähigkeit der Versicherungsunternehmen, Produkte mit langfristigen Garantien anzubieten,“ so der Lobbyverband Insurance Europe. Im schlimmsten Fall könnten die Unternehmen sich gezwungen sehen, „das Risiko auf die Versicherungsnehmer zu verlagern“.
Darüber hinaus zeigt sich die Branche besorgt über die Auswirkungen der Forderung nach größeren Puffern für den EU-Versicherungssektor im Vergleich zu Firmen, die hauptsächlich in anderen Ländern ansässig sind. Tatsächlich wurde das Solvency-II-Rahmenwerk praktisch überall auf der Welt kopiert oder mit leichten Änderungen übernommen. Doch beispielsweise in Großbritannien, wo diese EU-Regeln auch nach dem Brexit weitergelten, fordert die Association of British Insurers die Regierung inzwischen auf, die Eigenkapitalanforderungen zu lockern.
Nach Angaben der britischen Versicherer könnten mit gelockerten Auflagen rund 95 Milliarden Pfund (110 Milliarden Euro) an neuen Mitteln freigesetzt werden.
Eine weitere offene Frage ist indes, ob die Kommission eine „Vorzugsbehandlung“ für nachhaltige Investitionen oder grüne Anleihen einführt. Dies wird weithin als möglicher Beitrag zur Unterstützung des europäischen Green Deal angesehen.
Die für Finanzdienstleistungen zuständige Kommissarin Mairead McGuinness sagte in einer Rede im Februar, der risikobasierte „Charakter“ für die Eigenkapitalanforderungen in Solvency II werde „immer ein Grundprinzip bleiben“, um so den Schutz der Kundinnen und Kunden auf hohem Niveau zu gewährleisten. Man müsse aber gleichzeitig sicherstellen, „dass es unter Solvency II keine unnötigen Hindernisse für nachhaltige Investitionen gibt“, so die irische Kommissarin weiter.
McGuinness kündigte außerdem an, die Kommission werde überprüfen, ob Versicherungsunternehmen Klima- und Umweltrisiken ausgesetzt sind oder sein können. Je nach Ergebnis müssten die Eigenkapitalanforderungen entsprechend weiter angepasst werden.
[Bearbeitet von Zoran Radosavljevic und Tim Steins]