Spöri: Automatische Sanktionen unverzichtbar
„Wie organisieren Alkoholiker ihren eigenen Entzug?“ spitzt Dieter Spöri seinen Kommentar zum Stabilitätspakt ohne Stabilitätsmechanismus zu. Automatische Sanktionen hält der Präsident der Europäischen Bewegung Deutschland (EBD) und frühere SPD-Politiker für unverzichtbar. Die Europaparlamentarier spielen jetzt die Schlüsselrolle, meint Spöri in seinem Beitrag für EURACTIV.de.
„Wie organisieren Alkoholiker ihren eigenen Entzug?“ spitzt Dieter Spöri seinen Kommentar zum Stabilitätspakt ohne Stabilitätsmechanismus zu. Automatische Sanktionen hält der Präsident der Europäischen Bewegung Deutschland (EBD) und frühere SPD-Politiker für unverzichtbar. Die Europaparlamentarier spielen jetzt die Schlüsselrolle, meint Spöri in seinem Beitrag für EURACTIV.de.
Das Europäische Parlament ist gefordert: Die diffusen Ergebnisse des Europäischen Rats zur Zukunft der europäischen Währungsunion drängen das das EU-Parlament in eine völlig neue strategische Schlüsselrolle von einem Rang, wie sie sich den europäischen Parlamentariern noch niemals geboten hat.
Sie können, wenn sie das nur wollen, auf Grund ihrer neuen Zuständigkeit, das diffuse Ergebnis des jüngsten europäischen Gipfels durch ein klares Bekenntnis zur künftigen Stabilität des Euro entscheidend korrigieren.
Insbesondere die deutschen EU-Parlamentarier könnten damit einen Beitrag leisten, die währungspolitisch richtige Ausgangsposition der Bundesregierung der letzten Monate wieder ins Verhandlungsspiel zu bringen.
Entscheidend verwässert
Ich meine damit die Korrektur des Teils der Gipfelbeschlüsse der Regierungen vom 28. und 29. Oktober 2010, der die Vorschläge der Europäischen Kommission zur Stärkung des Stabilitätspakts durch den unglücklichen „Deal von Deauville“ entscheidend verwässert hat.
Nach der Griechenland- und Euro-Krise im Frühsommer war in der EU ja eindeutig klar und unbestritten, dass nur ein strengerer Überwachungs- und Sanktionsmechanismus für Defizitsünder der Währungsunion, der ohne größere politische Ermessensentscheidungen funktioniert, den Euro auf Dauer an den Kapitalmärkten hinreichend stabilisieren könne: Das heißt, auch die notwendige Disziplinierungswirkung auf die Finanz- und Wirtschaftspolitik der bisherigen Defizitsünder auslösen kann.
Genau diese Wirkung verbaut der getroffene Gipfelbeschluss der Regierungschefs, wenn jetzt wieder über Sanktionen auf Grund der Verletzung der Defizitkriterien die Finanzminister im Rahmen des Finanzministerrates entscheiden. Dies würde auch bei der Veränderung gelten, dass – wenn die Finanzminister einmal Sanktionen beschlossen haben – diese künftig schneller und einschneidender wirken und sich auch auf die Gesamtverschuldung des jeweiligen Staates beziehen würden.
Dem Gemauschel Tür und Tor geöffnet
Mit der Beschlusshürde des Finanzministerrats des Stabilitätspakts sind dem politischen Gemauschel und Teppichhandel weiterhin Tür und Tor bei solchen Entscheidungen geöffnet.
Ein Mechanismus, der schon in der Vergangenheit den Stabilitätspakt zu einem stumpfen Instrument gemacht hatte. Nicht nur die „üblichen Verdächtigen“, sondern auch die wirtschaftlich starken Länder der Eurozone hatten ja in der Vergangenheit Schwierigkeiten mit der Defizitgrenze und haben hier kreativ gestaltend eingegriffen.
In Wahrheit ist das jetzt als harter Sanktionsbeschluss gefeierte Ergebnis des Gipfels mit der Fortsetzung einer Praxis vergleichbar, in der eine Runde notorischer Alkoholiker ihren eigenen Entzug entscheiden und organisieren soll.
Auf Dauer werden mit diesem Reformkonzept die Mitgliedsländer der Eurozone weiterhin wirtschaftspolitisch und haushaltspolitisch auseinander driften und der Trend von der Währungs- zur Transferunion wäre nicht mehr zu stoppen.
Die Fehler des Stabilitätspaktes während der Gründungsphase würden durch diese Form von Reform eindeutig nicht nachgebessert, und die Kapitalmärkte könnten langfristig auch nicht glaubwürdig überzeugt werden.
Trend zur Transferunion
Damit wird nicht nur die Stabilität der Eurozone langfristig gefährdet, sondern auch die Zukunft der gesamten Europäischen Union: Die Völker, vor allem die in den Zahlungsländern, würden einen dauerhaften Trend zur Transferunion hin nicht politisch legitimieren.
Es ist daher jetzt die Pflicht des Europäischen Parlaments, das nach dem Vertrag von Lissabon bei einer Änderung des Stabilitätspakts ein eindeutiges Mitbestimmungsrecht hat, dieses Recht auch zu nutzen. Vielleicht waren sich nicht alle Entscheidungsträger in der EU beim Ratifizierungsprozess des Lissabon-Vertrags über das kleine, aber entscheidende Detail voll im Klaren, dass künftig das EU-Parlament bei einer Neufassung des Stabilitätspakts voll gleichberechtigt Co-Gesetzgeber wird.
Wenn dieses EU-Parlament nach allen Missachtungen der letzten Jahrzehnte und Image-Rückschlägen bei Europawahlen sein Selbstwertgefühl stärken will, muss es aber bei seiner bisherigen Mehrheitsmeinung bleiben und im Gesetzgebungsprozess für den „Vollautomatismus“ des Stabilitätspaktes eintreten, wies es die EU Kommission ja ursprünglich vorgeschlagen hatte.
Das EU-Parlament hat bisher fraktionsübergreifend ja auch mehrheitlich die automatischen Sanktionen gefordert. Die Parlamentarier können gerade jetzt nah dem „Deal von Deauville“ mit einem Mindestmaß an Selbstachtung nicht hinter diese Position zurück und müssen für die Umsetzung des bisherigen Kommissionsvorschlags parlamentarisch kämpfen. Im Übrigen war dies ja auch einmal die geschlossene Ausgangshaltung der deutschen Bundesregierung.
Ein Linsengericht diffuser Versprechungen
Bekommen hat die Bundesregierung für das Räumen dieser Position im Seebad Deauville auf dem Gipfel schließlich ein Linsengericht diffuser Versprechungen. Obwohl die wenig konkret sind, sind dieser Versprechungen aber teilweise in deutschen Medien Anlass einer geradezu euphorischen Erfolgsberichterstattung: Künftig sollen auch private Gläubiger im Falle der Finanzkrise eines Mitgliedsstaates der Eurozone herangezogen werden und nicht nur die Staatengemeinschaft, sprich der Steuerzahler im Rahmen von Rettungspaketen.
Aber wie das funktionieren soll, wenn die großen privaten Player des Kapitalmarkts (Banken oder Fonds) als Besitzer von Staatsanleihen mit ihrem eigenen Untergang drohen, ist rätselhaft.
Auch das zweite Zugeständnis, dass man die Nichthaftung eines Landes für die Schulden eines anderen (nach dem Bail-out-Artikel der Europäischen Verträge) nicht direkt, sondern indirekt aushebelt, ist doch kein Ausgleich für die Aufgabe automatischer Sanktionen.
Das Bundesverfassungsgericht wird sich übrigens eine dementsprechende Überdehnung des Artikels 122 der EU-Verträge beim Konstruieren künftiger Rettungsmechanismen sehr kritisch betrachten.
Auf jeden Fall kann ein filigranes Korrigieren der EU-Verträge aus verfassungsrechtlichen Gründen niemals die Aufgabe des zentralen Druckmittels für stabile Finanzpolitik in der Eurozone rechtfertigen.
Stimmrechtsentzug indiskutabel
Über den Stimmrechtsentzug einzelner Länder brauchen wir nicht mehr zu diskutieren, da er ohnehin nur ein „Verhandlungschip“ war, der der Bundesregierung keinerlei Druckpotenzial gab: Man kann nicht ernsthaft annehmen, dass die Mehrheit der latent von einer solchen Maßnahme bedrohten Mitgliedsländer jemals für den Fall notorischer Defizitverletzungen selbst prophylaktisch ihrer europolitischen Selbstentmündigung zustimmt.
Ganz gleich, was hier Ratspräsident Herman Van Rompuy mit seiner Task Force bis Dezember auch immer an Präzisierungen des bisher schwammigen zweiten Teils des Gipfelergebnisses findet: Das EU-Parlament muss auf jeden Fall zum Vollautomatismus von Sanktionen im Rahmen des Stabilitätspakts stehen, oder der Euro wird langfristig zur Weichwährung.
Das Europäische Parlament hat hier die historische Chance, auch im Interesse der Zukunftsfähigkeit Europas einen wirksamen Stabilitätspakt des Euro und damit einen sicheren Euro zu durchzusetzen.