Studie: Ampel-Pläne zu Cannabis trotz Änderungen teils EU-rechtswidrig

Die Pläne der Bundesregierung zur Cannabis-Legalisierung sind laut einer Studie des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags teils nicht mit EU-Recht vereinbar - trotz der Änderungen, die die Ampel bereits vorgenommen hat.

Euractiv.com
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Nachdem die Bundesregierung im Oktober 2022 erstmals einen Strategieplan für die vollständige Legalisierung der kommerziellen Produktion und des Vertriebs von Cannabis vorgelegt hatte, wurde deutlich, dass die Pläne mit den EU-Vorschriften zum Drogenhandel kollidieren. [SHUTTERSTOCK/MR.Yanukit]

Die Pläne der Bundesregierung zur Cannabis-Legalisierung sind laut einer Studie des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags teils nicht mit EU-Recht vereinbar – trotz der Änderungen, die die Ampel bereits vorgenommen hat.

Nachdem die Bundesregierung im Oktober 2022 erstmals Eckpunkte für die Legalisierung der kommerziellen Produktion, des Vertriebs und Konsums von Cannabis vorgelegt hatte, wurde deutlich, dass die Pläne mit EU-Recht zum Drogenhandel kollidieren.

Nach Gesprächen mit der Europäischen Kommission legte die Ampel im April eine neue Version vor, die deutlich abgeschwächt wurde, um sie rechtlich mit dem EU-Rechtsrahmen kompatibel zu machen.

Doch laut der neuen Studie, die im Auftrag des CSU-Abgeordneten Stephan Pilsinger erstellt wurde und aus der mehrere deutsche Medien am Dienstag (25. Juli) zitierten, könnten Teile dieser angepassten Fassung auf EU-Ebene noch auf rechtliche Hürden stoßen.

Für Pilsinger zeigt die Studie, dass die aktuellen Pläne der Regierung „eindeutig gegen europäisches Recht verstoßen.“ Gegenüber der ARD forderte er Gesundheitsminister Karl Lauterbach auf, das „illusorische Projekt“ der Cannabis-Legalisierung aufzugeben.

Nach Angaben einer Kommissionssprecherin verpflichten die EU-Rechtsvorschriften über Sanktionen im Bereich des illegalen Drogenhandels die Mitgliedstaaten, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass Straftaten im Zusammenhang mit dem Handel mit Drogen, einschließlich Cannabis, unter Strafe gestellt werden.

Dazu gehören die Produktion, die Herstellung, die Extraktion, die Zubereitung, das Anbieten, das Anbieten zum Verkauf, die Verbreitung, der Verkauf und die Lieferung von Drogen, einschließlich Cannabis.

Derweil bleiben die Strafen für diese Aktivitäten den einzelnen Mitgliedsstaaten überlassen, ebenso wie die Regulierung und Verfolgung des persönlichen Konsums von Drogen, sagte die Kommissionssprecherin im April gegenüber EURACTIV.

Der Studie zufolge ergeben sich daher rechtliche Probleme für die deutsche Gesetzgebung insbesondere bei der Idee, „Cannabis-Clubs“ zuzulassen – Vereine, die Cannabis auf gemeinnütziger Basis anbauen und eine begrenzte Menge pro Monat an registrierte Mitglieder abgeben könnten.

Die Clubs sind eine der wesentlichen Neuerungen, die die Ampel erarbeitete, als sich abzeichnete, dass die Legalisierung des gewinnorientierten Verkaufs von Cannabis nach EU-Recht nicht möglich sein würde.

Der Studie zufolge ist grundsätzlich rechtlich möglich, den privaten Konsum von Cannabis sowie den gemeinsamen Anbau der Pflanze in Vereinen zu rein medizinischen oder wissenschaftlichen Zwecken zu entkriminalisieren.

Der Konsum von Cannabis, das nicht selbst angebaut wurde, durch Vereinsmitglieder zu Freizeitzwecken wäre jedoch nach Ansicht der Wissenschaftler EU-rechtlich kompliziert.

Cannabis-Clubs anderswo in Europa

Cannabis-Clubs, die einem ähnlichen Modell wie dem in Deutschland vorgeschlagenen folgen, sind bereits in mehreren EU-Ländern wie Spanien, Belgien und Malta erlaubt.

Im Fall von Malta wurde medizinisches Cannabis 2018 legalisiert, 2021 wurden Regeln für den Freizeitkonsum festgelegt.

Das Gesetz erlaubt gemeinnützige Cannabis-Vereine, in denen Cannabis angebaut und an die Mitglieder verteilt werden kann. Jeder Verein kann bis zu 500 Mitglieder haben und sieben Gramm pro Mitglied und Tag abgeben, wobei eine Obergrenze von 50 Gramm pro Mitglied und Monat gilt. Der Club darf außerdem 20 Cannabis-Samen pro Monat an seine Mitglieder abgeben.

Nach maltesischem Recht darf eine Person nun bis zu sieben Gramm mit sich führen, vier Pflanzen pro Haushalt anbauen und bis zu 50 Gramm zu Hause lagern.

Derweil hat Albanien, ein EU-Beitrittskandidat, vor kurzem die Herstellung und Verarbeitung von medizinischem Cannabis legalisiert. Die Europäische Kommission warnte jedoch, dass das Land möglicherweise nicht über die nötigen Strafverfolgungskapazitäten verfüge.

Albanien war einst der führende Produzent von illegalem Cannabis in Europa und produziert auch heute noch eine beträchtliche Menge der Droge.

[Bearbeitet von Giedrė Peseckytė]