UBA fordert Sicherheitshinweis für Energiesparlampen
Ab September 2011 darf die weit verbreitete 60-Watt-Glühbirne nicht mehr in den Handel gebracht werden. Obwohl das Umweltbundesamt (UBA) auf erhebliche Gesundheitsrisiken durch Energiesparlampen hinweist, hält es das EU-Glühbirnen-Verbot weiterhin für richtig. Gleichzeitig empfiehlt es einen Sicherheitshinweis für Energiesparlampen und sieht Nachholbedarf bei der Bruchsicherheit.
Ab September 2011 darf die weit verbreitete 60-Watt-Glühbirne nicht mehr in den Handel gebracht werden. Obwohl das Umweltbundesamt (UBA) auf erhebliche Gesundheitsrisiken durch Energiesparlampen hinweist, hält es das EU-Glühbirnen-Verbot weiterhin für richtig. Gleichzeitig empfiehlt es einen Sicherheitshinweis für Energiesparlampen und sieht Nachholbedarf bei der Bruchsicherheit.
Neue Messungen des Umweltbundesamtes (UBA) zeigen: Wer nach dem Zerbrechen einer Energiesparlampe "sofort und gründlich" lüftet, muss keine Gesundheitsrisiken durch Quecksilber befürchten. Diesen Sicherheitshinweis sollten die Hersteller allen Verpackungen beifügen, empfiehlt das UBA. Dessen Präsident Jochen Flasbarth sieht auch Nachholbedarf bei der Bruchsicherheit von Energiesparlampen: "Splittergeschützte Modelle mit Plastik- oder Silikonmantel bieten schon heute Vorteile, da sie das sichere Aufräumen zerbrochener Lampen vereinfachen. Benötigt werden aber noch Lampen, aus denen das Quecksilber im Falle eines Bruches gar nicht erst austritt."
Durch die neuen Messungen fand das UBA auch Hinweise, dass aus Energiesparlampen mit Amalgamtechnik deutlich weniger Quecksilber austritt, als aus solchen mit flüssigem Quecksilber. Den von der EU beschlossenen Ausstieg aus der Glühbirnentechnik hält das UBA weiter für richtig, so Flasbarth: "Die bisherigen Glühlampen sind zu große Energieverschwender." Ab dem 1. September 2011 dürfen unter anderem Standardglühbirnen über 40 Watt, also auch die weit verbreitete 60-Watt-Birne, nicht mehr in den Handel gebracht werden.
Umstritten war das EU-Glühbirnen-Verbot von Anfang an. Vielen gilt es als Inbegriff der Brüsseler Regelungswut, obwohl auch Deutschland die Vorschrift maßgeblich vorantrieb (EURACTIV.de vom 31. August 2009). Tests des UBA hatten im Dezember ergeben: Gehen Energiesparlampen zu Bruch, kann hochgiftiges Schwermetall in die Innenraumluft gelangen. Unmittelbar nach dem Bruch könne die Quecksilber-Belastung um das 20-fache über dem zulässigen Wert liegen (EURACTIV.de vom 3. Dezember 2010).
"Gesundheitlich relevante Konzentrationen"
Nun hat das UBA bei vier neuwertigen Lampentypen die gesundheitlichen Risiken des Quecksilberdampfes nach Zerbrechen der Energiesparlampe untersucht. Versuche in einem Büroraum bestätigten, dass "schnelles und gründliches Lüften von 15 Minuten" im Falle eines Bruches ausreichenden Schutz bietet. Danach können die Bruchreste bei weiter geöffnetem Fenster "sachgerecht entsorgt" werden. Ohne Lüften jedoch können "gesundheitlich relevante Konzentrationen" im Innenraum über mehrere Stunden auftreten und im ungünstigsten Falle bis zu zwei Tage andauern.
Die untersuchten Produkte enthielten Quecksilber mit jeweils unterschiedlichen Anteilen von 1,5 bis 2 Milligramm (mg), dosiert als Flüssigquecksilber, Quecksilber-Eisen-Pille oder als Amalgam gebunden. Neuwertige Energiesparlampen mit Amalgam dampften bei den Versuchen des UBA deutlich weniger Quecksilber aus als Lampentypen mit anderer Quecksilbertechnik. Eine Studie des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit bestätigt das.
Bisher keine Lampe vollständig bruchsicher
Das UBA untersuchte die Energiesparlampen auch auf ihre Bruchsicherheit. Das Ergebnis: Bisher ist keine Lampe vollständig bruchsicher; die handelsüblichen Schutzhüllen verhindern nicht, dass Quecksilber austreten kann. Energiesparlampen mit Splitterschutz, die etwa einen Silikonüberzug besitzen, brechen allerdings nicht so schnell. Außerdem sind sie besser gegen Zerbersten geschützt, so dass sich der Scherbenbruch bei diesen Lampen einfacher beseitigen lässt.
Allerdings ist das Angebot splittergeschützter Lampen noch sehr begrenzt. Flasbarth appelliert deshalb an die Industrie, die das Angebot an bruchsicheren Lampen weiter zu erhöhen: "Zerbrechen die Lampen, darf grundsätzlich kein Quecksilber austreten. Mit bruchsicheren Hüllen und Splitterschutz lässt sich das zum Beispiel erreichen." Auf längere Sicht empfiehlt das UBA, Lampen zu entwickeln, die ganz ohne Quecksilber auskommen; etwa die bereits im Handel erhältliche LED-Technik.
Hintergrund
Energiesparlampen sind ein Ersatz für Glühlampen. Diese können die neuen EU-Effizienzvorschriften vielfach nicht erfüllen und werden deshalb nach und nach vom Markt genommen. Ab dem 1. September 2011 dürfen Standardglühlampen mit mehr als 40 Watt nicht mehr auf den Markt gelangen. Ab dem Herbst 2012 gilt dies auch für Lampen mit mehr als 10 Watt; Lampen mit weniger Watt, wie bei Weihnachtsbeleuchtung, sind weiter erlaubt.
Die Verordnung soll helfen, den erheblichen Stromverbrauch durch Haushaltslampen von rund 112 Milliarden Kilowattstunden in der EU im Jahre 2007 zu senken. Im günstigsten Falle kann der Stromverbrauch bis zum Jahr 2020 um 39 Milliarden Kilowattstunden gesenkt werden – das entspricht der Jahresleistung von rund 10 Großkraftwerken (mit je 800 Megawatt Leistung).
dto
Links
Dokumente
Umweltbundesamt: Energiesparlampen in der Diskussion (August 2011)
Mehr zum Thema auf EURACTIV.de
Muss die Energiesparlampe verboten werden? (22. Dezember 2010)
"Energiesparlampen sind politischer Sondermüll" (3. Dezember 2010)
Das Ende der Glühbirne (31. August 2009)