Ungarn und Polen bringen Konditionalitätsklausel vor den EuGH
Ungarn und Polen haben beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) Klage gegen die Verordnung eingereicht, die die Auszahlung von EU-Mitteln an die rechtsstaatliche Situation in den EU-Ländern bindet. Das bestätigte das Gericht am heutigen Donnerstag.
Ungarn und Polen haben beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) Klage gegen die Verordnung eingereicht, die die Auszahlung von EU-Mitteln an die rechtsstaatliche Situation in den EU-Ländern bindet. Das bestätigte das Gericht am heutigen Donnerstag.
Der sogenannte Konditionalitätsmechanismus, der die Auszahlung von Geldern an die Rechtsstaatlichkeit knüpft, hatte Ende vergangenen Jahres eine der größten Hürden in den Verhandlungen über den 1,8 Billionen Euro schweren Haushalt (mehrjähriger Finanzrahmen, MFR) des Blocks dargestellt.
Das Europäische Parlament und der Rat, der die 27 Staaten vertritt, konnten schließlich einen Kompromiss aushandeln, mit dem sich auch die rechten Regierungen in Ungarn und Polen in der Lage sahen, den MFR nicht länger zu blockieren.
Zwar blieb der bisherige Text der Verordnung damals weitgehend unverändert, er beinhaltete nun jedoch ein Versprechen der Europäischen Kommission, man werde keine Verfahren gegen einzelne Länder starten, bevor nicht klare Richtlinien bestehen. Gemäß der Einigung müsste demnach der EuGH zunächst entscheiden, ob der Mechanismus möglicherweise gegen EU-Verträge verstößt.
Mit der nun eingereichten Klage setzen Ungarn und Polen somit lediglich ihre vorherigen Ankündigungen in die Tat um, die Klausel vom höchsten Gericht der EU prüfen zu lassen.
In Warschau und Budapest ist man sich indes sicher, dass ein Verstoß gegen die Verträge vorliegt. Die ungarische Justizministerin Judit Varga betonte heute per Facebook beispielsweise: „Wir können nicht zulassen, dass diese EU-Bestimmung, die schwerwiegend gegen EU-Recht verstößt, in Kraft bleibt.“
Verzögerung droht
Einige EU-Parlamentsabgeordnete befürchten nun eine lange Verzögerung bei der Aktivierung des Mechanismus. Möglicherweise könne er erst nach den ungarischen Parlamentswahlen 2022 umgesetzt werden.
Frustrierte Europaabgeordnete kritisierten daher insbesondere die Kommission für ihre Zusage, die Verordnung faktisch nicht umzusetzen, bis das Gericht in der Angelegenheit entschieden hat. Offiziell ist die Regelung seit dem 1. Januar 2021 in Kraft.
Um eine faktische Umsetzung der Konditionalitätsregeln schnellstmöglich sicherzustellen, hat das Europäische Parlament nun angekündigt, die Richterinnen und Richter in Luxemburg um ein beschleunigtes Verfahren zu bitten. Man hoffe, dass das entsprechende Urteil bestenfalls schon im Mai verkündet werden könnte.
EU-Abgeordnete sauer auf Kommission…
Einige Abgeordnete schlagen derweil vor, ein separates Verfahren gegen die Europäische Kommission einzuleiten, weil diese ihrer Meinung nach nicht angemessen gehandelt und die Verordnung nicht angewendet hat.
Das Europäische Parlament werde „sicherstellen, dass die uns zur Verfügung stehenden politischen und rechtlichen Maßnahmen genutzt werden, wenn die Kommission gegenüber Polen und Ungarn nicht schnell handelt. Das schließt eine Klage wegen Untätigkeit nach Artikel 265 des Vertrages ein,“ warnte die niederländische Abgeordnete Lara Wolters während einer Debatte zu diesem Thema am heutigen Donnerstag.
„Ich fordere die Kommission auf, es nicht so weit kommen zu lassen. Wenn sie ihre Weisungen von einzelnen Regierungen entgegennimmt und nicht auf dem gemeinsam vereinbartem EU-Recht entscheidet, dann trägt sie natürlich zu genau dem Problem bei, das sie eigentlich bekämpfen sollte: die Erosion der Rechtsstaatlichkeit in Europa,“ fügte Wolters hinzu.
…und selbst mitschuldig?
Andere Kritiker weisen jedoch darauf hin, dass auch das Europäische Parlament seine Pflichten nicht ausreichend erfüllt haben könnte, als es im Dezember beschloss, den Kompromiss des Rates nicht offiziell zu beanstanden.
„Das EU-Parlament hat begrenzte Instrumente, um die Rechtsstaatlichkeit durchzusetzen. Aber es hat seine ohnehin begrenzten Vorrechte nicht verteidigt – indem es seine Möglichkeiten aufgab, die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom Dezember anzufechten,“ so der EU-Rechtswissenschaftler Alberto Alemanno auf Twitter.
[Bearbeitet von Josie Le Blond und Tim Steins]