Verbraucherschützer: EU-Lastschriftregeln anfällig für Betrug [DE]

Die möglichen Risiken des einheitlichen Europäischen Zahlungsverkehrsraums (SEPA) könnten die Vorteile überwiegen und diesbezügliche Sorgen von Verbraucherschützern stoßen auf taube Ohren. Dies schreibt die europäische Verbraucherschutzorganisation BEUC in einem gestrigen (25. Januar) Brief an Europaabgeordnete und Diplomaten.

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Die möglichen Risiken des einheitlichen Europäischen Zahlungsverkehrsraums (SEPA) könnten die Vorteile überwiegen und diesbezügliche Sorgen von Verbraucherschützern stoßen auf taube Ohren. Dies schreibt die europäische Verbraucherschutzorganisation BEUC in einem gestrigen (25. Januar) Brief an Europaabgeordnete und Diplomaten.

Der Brief ist Ergebnis eines Abbruchs des Dialogs über Sicherheit und Regulierung zwischen europäischen Verbrauchern und dem Europäischen Zahlungsrat (EPC), dem Bankenkonsortium, das SEPA entwickelt hat.

„Der Europäische Zahlungsrat ist dabei, SEPA ohne den Endverbraucher zu entwickeln”, kritisierte Anne Fily, Leiterin der Rechts- und Wirtschaftsabteilung bei BEUC, die bankenzentrische Haltung des EPC. Endverbraucher sind Einzelhändler, KMU, Verbraucher und Versicherungsunternehmen.

BEUC argumentiert, dass die Sorgen der Endverbraucher unablässig auf taube Ohren gestoßen sind. Aus diesem Grund ist es aus dem vom EPC angeführten Stakeholder-Forum zur Umsetzung von SEPA ausgetreten.

Außerdem ist die Organisation über die Entscheidung des Rats verärgert, eine Regel über Entschädigungsrechte neu zu bewerten, nach der ein Zahlender in Betrugsfällen nach acht Wochen sein Geld erstattet bekommt.

Gegenüber EURACTIV sagte Fily, dass der EPC weitere Einschränkungen dieser Regel anstrebe, die von der Gruppe bereits als lindernde statt präventive Maßnahme eingeschätzt wird.

„Wir haben uns bereit erklärt, die Sorgen des Endverbraucherausschusses mit der nötigen Aufmerksamkeit zu untersuchen”, sagte Herman Segers, Generalsekretär vom EPC, gegenüber EURACTIV. Er gab jedoch zu, dass über diese Fragen bereits seit mehr als einem Jahr gestritten werde.

Rechtlich gesehen ist der EPC eine gemeinnützige Organisation. Entscheidungen werden während der vierteljährlichen Vollversammlungen der Organisation getroffen und umfassen 76 Mitglieder des europäischen Bankwesens.

SEPA-Lastschriften betrugsanfällig

„Wir sind wegen des SEPA-Lastschriftverfahrens (SDD) sehr besorgt”, sagte Fily von BEUC im Gespräch mit EURACTIV. Das SEPA-Modell für Vollmachten von Gläubigerbanken (CMF) sei „extrem betrugsanfällig“.

Einfach gesagt, hindert das CMF die Bank des Zahlungspflichtigen am Einschreiten, sobald eine Zahlung ein Konto verlassen hat. Der Gläubiger hat damit die gesamte Kontrolle über die Transaktion.

Bisher wurden Lastschriftverfahren vom Rechnungszahler und dem Empfänger – zum Beispiel ein Versorgungsunternehmen oder ein Mobilfunkbetreiber – genehmigt, nicht jedoch von Banken.

Unter SEPA werden Banken eine Überweisung hingegen ebenfalls genehmigen müssen. Damit werde es für Rechnungszahler zum Beispiel schwieriger, Betrugsfälle im Nachhinein nachzuweisen und ihr Geld zurückzuerhalten, argumentiert Marc Rothemund von der Brüsseler Denkfabrik CEPS (Centre for European Policy Studies).

Die Regeln für SEPA-Überweisungen werden im EPC-Regelwerk beschrieben und Banken sollen sich diesen Regeln verpflichten, indem sie eine entsprechende Vereinbarung unterzeichnen.

BIC und IBAN nicht ausreichend

Einer der Vorteile der Richtlinie über Zahlungsdienste, des übergeordneten EU-Gesetzes zur Harmonisierung von Zahlungen, und von SEPA ist die Tatsache, dass Überweisungen nur noch eine internationale Kontonummer (IBAN) und eine internationale Bankleitzahl (BIC) benötigen.

Kritiker befürchten jedoch, dass diese Informationen nicht ausreichend sind, um Betrugsfälle zu verhindern.

Marc Rothemund nennt einen deutschen Gerichtsfall, der diesen Punkt unterstreicht.

Das deutsche Gericht urteilte, dass Banken den Namen und die Anschrift des Kontoinhabers zusätzlich zum IBAN und dem BIC überprüfen müssten, um ein Konto eindeutig zu identifizieren.

Das deutsche Gerichtsurteil ist jetzt durch die Umsetzung der EU-Richtlinie über Zahlungsdienste in nationales Recht aufgehoben worden. Der deutsche Bundesverband der Verbraucherzentralen, VZBV, hat die deutschen Verbraucher bereits zu mehr Vorsicht aufgrund der mit der EU-Richtlinie anfallenden Änderungen aufgefordert.

Innerhalb der EU ist das SEPA-Lastschriftverfahren nur langsam in Fahrt gekommen. Banken nennen sowohl die Kosten als auch Sicherheitsbedenken als Gründe für die langsame Umstellung.

„Wenn nicht eine Reihe von Verbesserungen gemacht werden, sehen wir nicht, wie Verbraucher Interesse daran haben könnten, von den nationalen Lastschriftverfahren zum SEPA-Lastschriftverfahren zu wechseln“, schrieb BEUC im gestrigen Brief.