Verfahren gegen Balkan-Kriegsverbrecher weiterhin 'unerledigte Aufgabe'

Die Gründe für die Existenz eines Tribunals, das sich mit den in Südosteuropa begangenen Vergehen während der Neunziger befasst, bestehen fort. Dies sagte Serge Brammertz, UN-Hauptankläger am Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien (ICTY), am 26. Januar 2010.

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Die Gründe für die Existenz eines Tribunals, das sich mit den in Südosteuropa begangenen Vergehen während der Neunziger befasst, bestehen fort. Dies sagte Serge Brammertz, UN-Hauptankläger am Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien (ICTY), am 26. Januar 2010.

Vor den Diensten des Europäischen Parlaments betonte Brammertz die enge Verbindung zwischen einer Zusammenarbeit mit dem ICTY und den Aussichten der Balkan-Länder auf die EU-Mitgliedschaft.

Vor Eintritt in den europäischen Klub müssen die Bewerber ernsthafte Bemühungen zur Suche nach Kriegsverbrechern aus den Balkankriegen der Neunziger demonstrieren.

Der hochrangige Ankläger aus Belgien, der am 1. Januar 2008 das Amt von der Schweizerin Carla Del Ponte übernahm, pries die Arbeit des ICTY: "Ich denke, es ist klar, dass das Gericht durch die Anklage von 161 Personen eine große Rolle bei der Aufarbeitung der in der Region begangenen Verbrechen gespielt hat."

Brammertz zufolge hat das Tribunal, das am 25. Mai 1993 durch eine Resolution des UN-Sicherheitsrats eingerichtet wurde, seither einen langen Weg zurückgelegt. "In der Anfangsphase gab es natürlich eine Reihe organisatorischer [und] logistischer Probleme. Aber wenn wir die Zahl der verfolgten Fälle dagegenhalten, ist das Gericht durchaus erfolgreich gewesen", argumentierte er.

Von den 161 Angeklagten habe das Gericht über 121 ein Urteil gefällt, sagte er. Zu den bekanntesten Verfahren, die vom Gericht durchgeführt wurden, gehören der Fall des ehemaligen Präsidenten der Republika Srpska Radovan Karadži?, der am 21. Juli 2008 festgenommen wurde, der Fall des ehemaligen serbischen Präsidenten Slobodan Miloševi?, der am 31. März 2001 festgenommen wurde, sowie der Fall des kroatischen Generals Ante Gotovina, der am 7. Dezember 2005 festgenommen wurde.

Brammertz lobte die jüngsten Bemühungen der Regierungen des westlichen Balkans. In Serbien etwa würden die Anträge der Anklage auf Zugang zu Dokumenten und Archiven "zügiger und wirksamer" bearbeitet.

Zusätzlich begrüßte er die Entscheidung der kroatischen Ministerpräsidentin Jadranka Kosor, im Oktober 2009 eine behördenübergreifende Task Force zu gründen, um die fehlenden Dokumente zur Operation Sturm im Jahr 1995 zu finden (EURACTIV vom 11. Dezember 2009).

Zwei hochrangige serbische Kriegsverbrecher befinden sich jedoch weiterhin auf freiem Fuß: Ratko Mladic, Stabschef der Armee der Republika Srpska während der Belagerung Sarajewos und des Massakers von Srebrenica, sowie Goran Hadzic, serbischer Milizenführer und 1992 bis 1994 Präsident der abtrünnigen Republik Serbische Krajina.

Auslaufen

Die Festnahme solcher Kriegsverbrecher ist weiterhin sowohl für das ICTY als auch für die serbischen EU-Hoffnungen von überragender Bedeutung. Das Gericht geht auf seine letzte Phase zu: Es soll innerhalb von 2-3 Jahren abgewickelt werden und hat seinen Mitarbeiterstab bereits um 60% gekürzt.

Nichtsdestotrotz betonte der Ankläger, dass es selbst für den Fall, dass das das Gericht vor Ergreifung der Flüchtigen schließen müsste, immer noch Verfahren geben werde, um sie gerichtlich zu belangen. "Im schlimmsten Fall arbeitet der UN-Sicherheitsrat am so genannten 'Residual-Mechanismus' – einer Art Institution, die nach der Schließung des Gerichts geschaffen werden wird und welche die verbleibenden Anfragen für Unterstützung beim Zeugenschutz bearbeiten wird", führte er aus.

"Dieser Mechanismus wird ebenfalls über eine gerichtliche Komponente verfügen – eine Art 'ruhendes Tribunal', das aktiviert werden könnte, wenn einer der Flüchtigen zu einem späteren Zeitpunkt verhaftet wird", schloss Brammertz.