Völlige Transparenz der EU: Gerichtshof weist Forderungen von Journalisten ab
Die Europäische Kommission darf den öffentlichen Zugang zu den Dokumenten, die sie benutzt, um Klagen einzureichen, bis nach Ende der Gerichtsverfahren einschränken, urteilte der Europäische Gerichtshof gestern (21. September) und wies damit das Anliegen einer führenden in Brüssel ansässigen Journalistengewerkschaft ab.
Die Europäische Kommission darf den öffentlichen Zugang zu den Dokumenten, die sie benutzt, um Klagen einzureichen, bis nach Ende der Gerichtsverfahren einschränken, urteilte der Europäische Gerichtshof gestern (21. September) und wies damit das Anliegen einer führenden in Brüssel ansässigen Journalistengewerkschaft ab.