Vorbild Klimaklage: Bürger wollen Recht auf gesunde Atemluft einklagen

Eine Gruppe von Bürger:innen verklagt die Bundesregierung wegen des aus ihrer Sicht mangelnden Ambitionsniveaus bei der Festlegung von Grenzwerten zur Luftqualität.

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Die Luftverschmutzung ist bekannt dafür, dass sie unsere Gesundheit verschlechtert, doch viele Städte schaffen es weiterhin nicht, die gesetzten Ziele zu erreichen. Dies wird zu mehr und schlechteren Gesundheitsbedingungen führen. [[NadyGinzburg/Shutterstock.com]]

Eine Gruppe von Bürger:innen verklagt die Bundesregierung wegen des aus ihrer Sicht mangelnden Ambitionsniveaus bei der Festlegung von Grenzwerten zur Luftqualität. Mit Verweis auf verfassungsrechtliche Grundrechte möchte die Gruppe eine Anpassung an die Vorgaben der Weltgesundheitsorganisation erreichen.

Im vergangenen Jahr hatte die WHO neue Luftqualitätsrichtlinien veröffentlicht, in denen die empfohlenen Höchstwerte für Schadstoffe in der Luft deutlich gesenkt wurden.

Obwohl die Leitlinien der Organisation rechtlich nicht bindend sind, fordern die sieben Kläger:innen von der Bundesregierung Maßnahmen, um den deutschen Rechtsrahmen hieran anzupassen.

Nach dem Vorbild der erfolgreichen Klimaklage, mit der die Organisation Fridays for Future im vergangenen Jahr eine Überarbeitung des Bundesklimaschutzgesetzes erreicht hatte, berufen sich die Kläger:innen dabei auf die Sicherung im Grundgesetz verbriefter Grundrechte und haben vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde eingelegt.

„Offiziell stirbt man […] nicht an Luftverschmutzung, sondern sie verursacht eine Reihe von Krankheiten wie Krebs, Herzbeschwerden, Atemnot und Schlaganfälle. Ich selbst leide unter Asthma“, sagte eine Klägerin aus München in einer Erklärung, die anlässlich der Ankündigung der Klage am Montag (26. September) veröffentlicht wurde.

Die sieben Kläger:innen vertreten die vier am stärksten belasteten Städte Deutschlands – München, Düsseldorf, Berlin und Frankfurt am Main – gemessen an den Schadstoffen Stickstoffdioxid (NO2) und Feinstaub (PM2,5).

Unterstützt werden sie von der Umweltrechtskanzlei ClientEarth und der Deutschen Umwelthilfe (DUH).

„Es gibt viele Möglichkeiten und Maßnahmen, um die Luftverschmutzung zu reduzieren. Was fehlt, ist der politische Wille, diese tatsächlich umzusetzen“, so die Münchner Klägerin.

„Damit sich das ändert, klage ich jetzt für mein Recht auf saubere Luft“, fügte er hinzu.

Die Klage beim Bundesverfassungsgericht stützt sich auf das Grundgesetz sowie die Verpflichtung Deutschlands auf die Europäische Menschenrechtskonvention und die EU-Grundrechtecharta.

Der Erklärung zufolge erkennen die Kläger:innen an, dass die Regierung nicht gegen nationales Recht verstößt. Sie argumentieren jedoch, dass die entsprechenden Gesetze auf veralteten wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhen würden, was bedeute, dass die Bürger:innen fünf- bis sechsmal stärker verschmutzte Luft einatmen, als die WHO-Normen vorsehen.

Die Gesetze reichen damit aus Sicht der Kläger:innen „nachweislich nicht aus, um die Gesundheit der Menschen zu schützen.“

Verfassungsbeschwerde im Namen der Gesundheit

Vorbild für diese Art der Verfassungsbeschwerde ist die erfolgreiche Klage der Bewegung „Fridays for Future“ gemeinsam mit anderen Aktivist:innen vergangenes Jahr, die das nationale Klimaschutzgesetz anfochten.

Im April 2021 hatte das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass das Gesetz teilweise verfassungswidrig sei, da es die Generationengerechtigkeit beeinträchtige, indem es die Last der Umsetzung auf künftige Generationen verlagere.

Doch auch in anderen europäischen Ländern gibt es bereits ähnliche Beispiele.

Im August 2021 wurde beispielsweise der französische Staat zu einer Geldstrafe von 10 Millionen Euro verurteilt, weil er es versäumt hatte, die Luftqualität in einer Reihe von Gebieten im ganzen Land zu verbessern. Ein Jahr später droht nun eine weitere Geldstrafe in Höhe von 20 Millionen Euro, weil das Land nach dem Urteil vom letzten Jahr nicht genügend Maßnahmen ergriffen habe.

Im Mai dieses Jahres erklärte ein Berater des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), dass EU-Bürger:innen ihre Regierungen möglicherweise verklagen können, wenn illegale Luftverschmutzungswerte ihre Gesundheit beeinträchtigen.

Dazu müssten aus seiner Sicht die Bürger:innen nachweisen, dass es speziell die Luftverschmutzung ist, die ihre Gesundheit geschädigt hat.

EU will Luftqualitätsregeln überarbeiten

Auch die EU will ihre Vorgaben in Bezug auf Grenzwerte für die Luftverschmutzung überarbeiten: Der Vorschlag der Kommission für eine Reform der Richtlinie über die Luftqualität ist für das dritte Quartal dieses Jahres geplant.

Nach Angaben der Kommission sollen die Grenzwerte enger an die WHO-Empfehlungen angeglichen werden.

Das bedeutet zwar, dass es bald zu Verbesserungen kommen könnte, doch die Grundrechtsanwältin von ClientEarth, Irmina Kotiuk, bedauert, dass der Prozess der Kompromissfindung, Verabschiedung und Umsetzung von EU-Recht oft sehr langsam verlaufe.

„Es gab immer eine epische Verzögerung, wenn es um die Einhaltung der Rechtsvorschriften zur Luftverschmutzung in den EU-Ländern ging – sie müssen jetzt Maßnahmen ergreifen, um zu verhindern, dass noch mehr Menschenleben unnötig gefährdet werden und noch mehr Kinder ein Leben lang das Erbe der schmutzigen Luft tragen“, sagte Kotiuk.

Jüngste Forschungsergebnisse unterstützen die Argumentationslinie der Aktivist:innen.

In der medizinischen Fachzeitschrift The Lancet vom 15. September 2022 wurden neue Erkenntnisse darüber veröffentlicht, wie Luftverschmutzung zu Lungenkrebs führen kann.

„Schätzungsweise 6000 Menschen, die nie geraucht haben, sterben im Vereinigten Königreich jedes Jahr an Lungenkrebs, und etwa einer von zehn Fällen der Krankheit wird nicht auf das Rauchen, sondern auf die Luftverschmutzung zurückgeführt“, schrieb The Lancet.

Wie EURACTIV Anfang des Jahres berichtete, deuten neue Erkenntnisse außerdem darauf hin, dass die Luftverschmutzung den Schweregrad und die Ausbreitung von COVID-19 verschlimmert hat. Das bedeutet, dass dies auch bei anderen Infektionskrankheiten der Fall sein könnte.

Eine Studie von CE Delft, einem niederländischen Beratungsunternehmen, das die Situation in den Niederlanden untersuchte, kam zu dem Ergebnis, dass „weniger COVID-19-Kontrollmaßnahmen erforderlich gewesen wären, wenn die Luftverschmutzung geringer gewesen wäre“.

Die Studie kommt zu dem Schluss, dass „erhebliche soziale Kosten hätten vermieden werden können, wenn die Politik stärkere Anstrengungen zur Vermeidung von Luftverschmutzung unternommen hätte.“