Vorrang des EU-Rechts in Frage gestellt: Kommission verklagt Polen formell
Die Europäische Kommission hat eine Klage gegen Polen wegen der Legitimität des polnischen Verfassungsgerichts eingereicht, das den Vorrang des EU-Rechts untergräbt, teilte die Kommission am Mittwoch mit.
Die Europäische Kommission hat eine Klage gegen Polen wegen der Legitimität des polnischen Verfassungsgerichts eingereicht, das den Vorrang des EU-Rechts untergräbt, teilte die Kommission am Mittwoch mit.
Die Beschwerde betrifft die Urteile des Gerichts vom 14. Juli und 7. Oktober 2021, in denen es feststellte, dass die EU-Verträge nicht mit der polnischen Verfassung übereinstimmen und die somit den Vorrang des EU-Rechts vor dem nationalen Recht infrage stellen.
Beide Urteile „verstoßen gegen die allgemeinen Grundsätze der Autonomie, des Vorrangs, der Wirksamkeit, der einheitlichen Anwendung des Unionsrechts und der Bindungswirkung der Urteile des Gerichtshofs der Europäischen Union“, heißt es in der Mitteilung der Kommission.
Insbesondere verstoßen die Entscheidungen des Gerichts gegen Artikel 19, Absatz 1 des Vertrags über die Europäische Union, der den Bürgern das Recht auf einen wirksamen Rechtsschutz garantiert, so die EU-Kommission weiter.
Die Kommission hat bereits ein weiteres Verfahren gegen den Verfassungsgerichtshof eingeleitet, in dem dessen Unparteilichkeit infrage gestellt wird. Die Leiterin des Gerichts, Julia Przyłębska, soll eine gute Freundin des Vorsitzenden der Regierungspartei Recht und Gerechtigkeit (PiS), Jarosław Kaczyński, sein.
Nach ihrer Machtübernahme im Jahr 2015 leitete die PiS eine Reihe von Justizreformen ein. Dies veranlasste die Kommission, sich ernsthafte Sorgen über den Zustand der Rechtsstaatlichkeit in Polen zu machen, insbesondere über das Recht der polnischen Bürger auf ein faires Verfahren.
Wie die Kommission betonte, erfüllt Polens oberstes Gericht „nicht mehr die Anforderungen an ein unabhängiges und unparteiisches Gericht“ aufgrund der Unregelmäßigkeiten bei der Ernennung von drei seiner Richter im Jahr 2015 und der Ernennung von Przyłębska im Jahr 2016.